ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Frist für Schadensabwicklung?

Frist für Schadensabwicklung?

Themenstarteram 23. August 2014 um 19:15

Liebe Versicherungsfachleute :) ,

in der 1. Woche im Juni 2014 habe ich mit meinem Wagen auf einem Parkplatz ein Fahrzeug leicht touchiert. Da die Bullerei gerade in der Nähe war, habe ich das Ereignis aufnehmen lassen und sogleich online meiner Direkt Versicherung (Deutsche Internet, jetzt Europa-go.de) gemeldet. Zu sehen war nix, eine etwas matte Stelle im Lack, die aber sicherlich leicht herauspolierbar sein sollte.

Bis heute ist ist der Status der Schadensmeldung in der Online Übersicht auf "in Bearbeitung", wie schon unmittelbar nach der Online Meldung. Nun will ich nicht unbedingt schlafende Hunde wecken, daher die Frage an euch: Bis zu welcher Frist muss ein Geschädigter seinen Schaden mit der Versicherung des Schadensverursachers abwickeln? Gerade bei so kleinen, praktisch nicht sichtbaren Schäden?

Denkbar wäre auch, da nichts zu sehen war, dass die gute Frau auf eine Schadensabwicklung verzichtet. Mangels Schaden. Natürlich kann ich bei meiner Versicherung nachfragen, aber die schlafenden Hunde...

Habt ihr einen Hinweis darauf, ob ich noch mit einer Schadensabwickung rechnen muss? Gegebenenfalls würde ich den Mini Schaden aus der eigenen Tasche zahlen, viel kann es nicht sein, denn einen SF 35 kippt man nicht ohne Not über Bord.

Beste Antwort im Thema

Hi,

was für schlafende Hunde willst du denn da Wecken, wenn der Schaden im System steht geht der auch nicht verloren.

Der Geschädigte hat wohl bis zu 3 Jahre Zeit seine Ansprüche zu stellen.

Gruß Tobias

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten

Hi,

was für schlafende Hunde willst du denn da Wecken, wenn der Schaden im System steht geht der auch nicht verloren.

Der Geschädigte hat wohl bis zu 3 Jahre Zeit seine Ansprüche zu stellen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

was für schlafende Hunde willst du denn da Wecken, wenn der Schaden im System steht geht der auch nicht verloren.

Der Geschädigte hat wohl bis zu 3 Jahre Zeit seine Ansprüche zu stellen.

Gruß Tobias

Noch länger.

Bis zum Ende des dritten Jahres, folglich 31.12.

Klaus

Themenstarteram 23. August 2014 um 22:03

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Der Geschädigte hat wohl bis zu 3 Jahre Zeit seine Ansprüche zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von germania47

Noch länger.

Bis zum Ende des dritten Jahres, folglich 31.12.

Vielen Dank euch beiden. Oops, 3 Jahre sind lang.

Zwei Fragen ergeben sich daraus:

  1. Wie stellt man dann sicher, dass die gestellten Ansprüche sich tatsächlich nur aus dem Ereignis rekrutieren und keine späteren, evtl. selbst verursachten Schäden auf der Rechnung stehen? Ich meine, wenn der Schaden erst im 3. Jahr repariert wird.
  2. Was ist mit meinem Schadensfreiheitsrabatt in der Zwischenzeit?

Dann sollte ich tatsächlich mal bei der Versicherung anrufen und nachfragen, ob da schon Ansprüche gestellt wurden.

Hätte man sicher stellen können, wenn Fotos gemacht wären.

Themenstarteram 23. August 2014 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Hätte man sicher stellen können, wenn Fotos gemacht wären.

Wäre nix zu sehen gewesen....

am 23. August 2014 um 22:58

Du wirst erste einmal zurück gestuft, sobald der Schaden angelegt ist.

Wird er irgendwann ohne Zahlung geschlossen, so erfolgt die Korrektur der SF.

Zitat:

Original geschrieben von festbeleuchtung

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Hätte man sicher stellen können, wenn Fotos gemacht wären.

Wäre nix zu sehen gewesen....

Genau darum wäre es gegangen!

Zitat:

Original geschrieben von festbeleuchtung

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Der Geschädigte hat wohl bis zu 3 Jahre Zeit seine Ansprüche zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von festbeleuchtung

Zitat:

Original geschrieben von germania47

Noch länger.

Bis zum Ende des dritten Jahres, folglich 31.12.

Vielen Dank euch beiden. Oops, 3 Jahre sind lang.

Zwei Fragen ergeben sich daraus:

  1. Wie stellt man dann sicher, dass die gestellten Ansprüche sich tatsächlich nur aus dem Ereignis rekrutieren und keine späteren, evtl. selbst verursachten Schäden auf der Rechnung stehen? Ich meine, wenn der Schaden erst im 3. Jahr repariert wird.
  2. Was ist mit meinem Schadensfreiheitsrabatt in der Zwischenzeit?

Dann sollte ich tatsächlich mal bei der Versicherung anrufen und nachfragen, ob da schon Ansprüche gestellt wurden.

Zu Deinen Fragen:

Um zu sichern, dass keine überhöhten Ansprüche gestellt werden, sollte man grundsätzlich die Beschädigung fotografieren, auch wenn nicht zu sehen ist.

Du wirst ab der nächsten Hauptfälligkeit im Jahre 2015 zurückgestuft.

Sollte die Versicherung keine Aufwendungen erbringen wird die Hochstufung rückwirkend rückgängig gemacht und der Vertrag nachträglich so eingestuft, als wenn gar kein VU entstanden wäre. Der zu viel gezahlte Betrag wird erstattet.

Wir haben in solchen Fällen allerdings nach ca. 6 Monaten die Akte , unter Vorbehalt, geschlossen.

Also mach Dir keine Gedanken.

Klaus

Themenstarteram 24. August 2014 um 7:53

Zitat:

Original geschrieben von germania47

Um zu sichern, dass keine überhöhten Ansprüche gestellt werden, sollte man grundsätzlich die Beschädigung fotografieren, auch wenn nicht zu sehen ist.

Stimmt, hätte man machen sollen. Allerdings werden sich die drei von der Rennleitung mit Sicherheit an den Vorgang erinnern, also dass da kein sichtbarer Schaden entstanden war. Die Situation war nämlich ziemlich speziell und auch für die drei sicher keine Routine.

Zitat:

Original geschrieben von germania47

Du wirst ab der nächsten Hauptfälligkeit im Jahre 2015 zurückgestuft.

Sollte die Versicherung keine Aufwendungen erbringen wird die Hochstufung rückwirkend rückgängig gemacht und der Vertrag nachträglich so eingestuft, als wenn gar kein VU entstanden wäre. Der zu viel gezahlte Betrag wird erstattet.

Wir haben in solchen Fällen allerdings nach ca. 6 Monaten die Akte , unter Vorbehalt, geschlossen.

Ok, danke, das macht Sinn. Ich werde dann mal mit meiner Versicherung telefonieren und nachfragen, wie das da gehandhabt wird. Denn drei Jahre hochgestuft zu fahren, immer mit der Vermutung, dass da nix mehr kommt, wäre schon blöd. Ist sicherlich bei einem Fahrzeugwechsel und/oder Versicherungswechsel auch nicht trivial, das rückabzuwickeln.

Sollte ich die "Geschädigte" kontaktieren um nachzufragen, ob und ggf wann da noch was kommt? Und würde eine Stellungnahme ihrerseits, dass da kein Schaden entstanden ist, ausreichen, um die Akte bei der Versicherung dauerhaft zu schließen? Den Schaden würde ich, falls noch im Rahmen, aus eigener Tasche zahlen, damit meine SF bleibt.

Ich würde die Hektik sein lassen und ab Oktober bei der Versicherung fragen.

Die haben genug zu tun und ändern kannst Du momentan sowieso nichts.

Klaus

Themenstarteram 24. August 2014 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von germania47

Ich würde die Hektik sein lassen und ab Oktober bei der Versicherung fragen.

Die haben genug zu tun und ändern kannst Du momentan sowieso nichts.

Klaus

Danke für den Hinweis.

Dann werde ich so Mitte Oktober aktiv, nachdem ich aus meinem Urlaub zurück sein werde.

Und noch mal ein liebes "Danke" an alle Tipp- und Hinweisgeber.

:)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Frist für Schadensabwicklung?