Freunde verraten

Hab mal eine Frage, ob ihr genauso reagiert hättet.
War mit ein paar Freunden abends unterwegs. Einer kam von weiter weg mit dem Auto.

Er wollte sein Auto eigentlich stehen lassen und mit dem Zug zurück fahren, ich hatte nichts getrunken um ihn später zum Bahnhof fahren zu können. Da ich nicht weit davon weg wohne hätte ich sein auto dort parken und zu Fuß nach hause gehen können, er hätte es dann am nächsten Tag abgeholt.

Nun war er plötzlich weg. Wir hatten nur mitbekommen, dass er kurz raus gehen wollte weil ihn jemand angerufen hat. War wohl dringend, auf jeden Fall haben wir bemerkt, dass er und sein Auto weg waren. Er hatte aber schon kräftig was getrunken. Per Handy war er auch nicht zu erreichen.

Ich habe dann die Leute in grün angerufen und denen das erzählt. Die Folge ist, dass er wohl deswegen angehalten wurde und nun natürlich mächtig Ärger bekommt.

Hättet ihr genau so reagiert ?

Beste Antwort im Thema

Ein herrlich polarisierendes Thema... 😁 

Da kann jeder seine Überzeugung zur Schau stellen.

Jeder der sich hier über das Verhalten des TE empört, wird das nur so lange tun, wie es für einem selbst keine Nachteile bringt:

  • ...solange er keine Mitschuld tragen muss, weil er nicht die Trunkenheitsfahrt zu verhindern versuchte...
  • ...solange er keinen materiellen oder finanziellen Schaden tragen muss...
  • ...solange er keinen geliebten Menschen durch den Besoffenen verlieren muss...
  • ...solange er nicht als Mitfahrer verletzt oder verstümmelt wurde, etc...

Habe noch niemanden erlebt, der durch einen Besoffenen geschädigt worden ist und auch noch sagt: "...ist schon o.k...."

Also, Mitgefühl für einen trinkenden Fahrer oder fahrenden Trinker ist doch wohl fehl am Platze...

Ob das Verhalten des TE was mit Freundesverrat zu tun hat?!
Definitiv nein, man hat ihn womöglich vor Schlimmeren bewahrt, auch wenn er den Freundschaftsdienst wahrscheinlich nicht zu schätzen weiss...

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Zitat:

Original geschrieben von os-m



Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Falsch. In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Wenn dir die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen kann, dass du gefahren bist, hast du nichts zu befürchten.
Ja klar - Polizei erhält Anzeige und trifft den Besoffenen daheim an, Auto steht vor der Tür, Motor ist warm. Der Besoffene kann sich an nichts erinnern und erklärt dies wohlmöglich den lieben Polizisten gleich vor Ort.

Nun hat er nichts zu befürchten, außer Blutprobe und Sicherstellung des Führerscheins. Monate später bekommt er den evtl. wieder, nachdem er auf eigene Kosten und mit anwaltlicher Unterstützung der Staatsanwaltschaft unser Rechtssystem incl. Unschuldsvermutung erklärt hat.

Ganz tolle Aussichten. Am späten Abend wirkt das Forum immer ein wenig weltfremd 😉

Oliver

Du hast unser Rechtssystem nicht verstanden! Es reichen keine Indizien für eine Verurteilung, es muss Beweise geben. Und solange dich niemand betrunken am Steuer gesehen hat, hast du nichts zu befürchten. Was wäre das für ein Rechtssytstem, in dem man eine Verurteilung zu befürchten hat, weil man dem Staatsanwalt nichts gegenteiliges behaupten, da man betrunken war.

Keine Zeugen, keine Videoaufnahmen, kein Geständnis im Normalzustand = Freispruch

Zitat:

Original geschrieben von JKL05



Du hast unser Rechtssystem nicht verstanden! Es reichen keine Indizien für eine Verurteilung, es muss Beweise geben.

Das stimmt nicht. Es dürfen nur keine Zweifel an der Schuld bestehen. In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Es kann auch - sofern eben diese Zweifel nicht bestehen - allein aufgrund von Indizien veurteilt werden!

Munter bleiben!

Jens

Zitat:

Original geschrieben von winjen66



Zitat:

Original geschrieben von JKL05



Du hast unser Rechtssystem nicht verstanden! Es reichen keine Indizien für eine Verurteilung, es muss Beweise geben.
Das stimmt nicht. Es dürfen nur keine Zweifel an der Schuld bestehen. In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Es kann auch - sofern eben diese Zweifel nicht bestehen - allein aufgrund von Indizien veurteilt werden!

Munter bleiben!

Jens

Das wäre so, als ob ich um 15 Uhr in Stuttgart losfahre. Meine Freunde rufen bei der Polizei an und sagen, es ist jetzt 16 Uhr und ich sei schon in München (Diese Strecke ist unter keinen Umständen mit einem Auto zu schaffen, wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält).

Die Polizei in München kontrolliert meine dortige Wohnung und findet mich und ein warmes Auto vor. Folge: Führerscheinentzug!

Glaubt ihr noch an den Weihnachtsmann?

Abgesehen davon, bestehen schon Zweifel, wenn der Angeklagte am nächsten Tag sagt, er glaubt zu wissen, dass er heim gefahren wurde. Und schon gibt es deine ach so wichtigen "Zweifel".

Das hat rein gar nichts mit "meinen Zweifeln" zu tun. Aber ich denke eher, dass Du unser Rechtssystem nicht verstanden hast. Das ist alles in der StPO, dem Grundgesetz und den einschlägigen Gerichtsgesetzen nachzulesen. Es ist jetzt müßig, Dir den ganzen Gang hier zu erklären; aber sofern man bei der Eigenschaft eines "Beschuldigten" (auch diese ist legaldefiniert) angekommen ist, trifft man alle Maßnahmen (nein, man darf nicht - Polizist muss (siehe hierzu § 163 StPO)), die erforderlich sind. Dazu gehört in diesem Fall dann auch die Blutentnahme. Ob die Polizei dann den FS beschlagahmt, richtet sich nach den strengen Maßstäben der §§ 111 a StPO u.H.a. 69 StGB. Auch zum Nachlesen. Ob es dann zu einer Verurteilung kommt, liegt dann daran, ob bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles Zweifel übrigbleiben, die eine Verurteilung des (jetzt nennt man den Beschuldigten Angeklagten) Angeklagten verhindern.

Man sagt: Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung. Sollte man auch hier tun, bevor unrichtig und unsachlich zu einschneidenden Rechtsproblematiken gepostet wird.

Munter bleiben!

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Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Das hat rein gar nichts mit "meinen Zweifeln" zu tun. Aber ich denke eher, dass Du unser Rechtssystem nicht verstanden hast. Das ist alles in der StPO, dem Grundgesetz und den einschlägigen Gerichtsgesetzen nachzulesen. Es ist jetzt müßig, Dir den ganzen Gang hier zu erklären; aber sofern man bei der Eigenschaft eines "Beschuldigten" (auch diese ist legaldefiniert) angekommen ist, trifft man alle Maßnahmen (nein, man darf nicht - Polizist muss (siehe hierzu § 163 StPO)), die erforderlich sind. Dazu gehört in diesem Fall dann auch die Blutentnahme. Ob die Polizei dann den FS beschlagahmt, richtet sich nach den strengen Maßstäben der §§ 111 a StPO u.H.a. 69 StGB. Auch zum Nachlesen. Ob es dann zu einer Verurteilung kommt, liegt dann daran, ob bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles Zweifel übrigbleiben, die eine Verurteilung des (jetzt nennt man den Beschuldigten Angeklagten) Angeklagten verhindern.

Man sagt: Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung. Sollte man auch hier tun, bevor unrichtig und unsachlich zu einschneidenden Rechtsproblematiken gepostet wird.

Munter bleiben!

Rechtlich könntest du Recht haben. In der Praxis glaub ich kaum, dass jemand ohne den handfesten Beweis, dass man betrunken gefahren ist, mit Konsequenzen rechnen muss. Darüber hinaus wird ja wohl spätestens wenn der Beschuldigte in seinem Freundeskreis erzählt, dass er angeklagt wird, derjenige der ihn heim gefahren hat, zu Wort kommen und die Sache aufklären!

Trotzdem bleibe ich bei der Meinung:
Lieber einmal mehr die Polizei einschalten als einmal zu wenig.
Und wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte, und der Betrunkene seinen Führerschein verliert, weil er sich an nichts erinnert (in echt aber nicht gefahren ist), und der Mensch, der ihn heim gefahren hat, zufällig wie vom Erdboden verschluckt ist, muss man sich vielleicht überlegen, ob man das nächste mal weniger trinkt. Denn wer so sturz besoffen ist, um am nächsten Tag nichts mehr zu wissen, stellt schon beim Gang zum Taxi eine potenzielle Gefahr für jeden da. Im Vollrausch tut man so einige Dinge, die man nicht in vollem Bewusstsein macht (unter Umständen Prügeln, Autos zerkratzen, vor fahrende Autos laufen). Deshalb bin ich auch dafür, dass "Trunkenheit" kein Strafminderungsgrund ist. Auf der ganz einfachen Tatsache basierend, dass es dem Opfer nicht besser geht, wenn es weiß, dass der Täter ja betrunken war. Jeder muss wissen wie viel er trinkt und auch verträgt, und wenn man so viel trinkt, dass man im Suff um sich schlägt, hat man meiner Meinung nach mit den vollen Konsequenzen zu leben!

gruß

Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Das wäre so, als ob ich um 15 Uhr in Stuttgart losfahre. Meine Freunde rufen bei der Polizei an und sagen, es ist jetzt 16 Uhr und ich sei schon in München (Diese Strecke ist unter keinen Umständen mit einem Auto zu schaffen, wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält).
Die Polizei in München kontrolliert meine dortige Wohnung und findet mich und ein warmes Auto vor. Folge: Führerscheinentzug!
Glaubt ihr noch an den Weihnachtsmann?

Mit dem ganz großen Unterschied, dass "zu schnell fahren" keine Straftat nach dem Strafgesetzbuch ist. Die Alkoholfahrt aber schon, darum wird da sicherlich ganz anders ermittelt und evtl. sogar ein Indizienprozess gestartet!

Gruß
milliway42

Zitat:

Original geschrieben von milliway42



Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Das wäre so, als ob ich um 15 Uhr in Stuttgart losfahre. Meine Freunde rufen bei der Polizei an und sagen, es ist jetzt 16 Uhr und ich sei schon in München (Diese Strecke ist unter keinen Umständen mit einem Auto zu schaffen, wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält).
Die Polizei in München kontrolliert meine dortige Wohnung und findet mich und ein warmes Auto vor. Folge: Führerscheinentzug!
Glaubt ihr noch an den Weihnachtsmann?
Mit dem ganz großen Unterschied, dass "zu schnell fahren" keine Straftat nach dem Strafgesetzbuch ist. Die Alkoholfahrt aber schon, darum wird da sicherlich ganz anders ermittelt und evtl. sogar ein Indizienprozess gestartet!

Gruß
milliway42

ich will nichts gegenteiliges behaupten, da ich kein Jurist bin...nur im das klar zu stellen:

Wenn ich mit 260 über ne 80 kmh Baustelle auf der BAB bretter, ist das eine Ordnundswidrigkeit?

Wenn ich mit 0,6 Promille nachts um 3 Uhr 200 Meter nach Hause fahre, wird das nach dem Strafgesetzbuch verfolgt?

danke und gruß

Also die Haltung des TE in allen Ehren aber ich hätte u. U. nicht so gehandelt.

Wenn mein Kumpel besoffen mit dem handy abhaut und dann mit dem PKW verschwindet gehe ich erstmal davon aus das was passiert ist. Ob ich die Polizei anrufe häng von folgenden Bedingungen ab:

1. Hat er 5 Bier getrunken und wir haben uns bis zu seinem Verschwinden ganz normal unterhalten oder hat er 10 Bier gesoffen und war nurnoch am lallen und schaukeln?
2. Wohnt er 15 min oder 3 Stunden entfernt?

Wenn jeweils ersteres der Fall ist würde ich NICHT die Polizei rufen. Der würde am nächsten Tag einen radioaktiven Einlauf bekommen und gut. Bei zweiterem würde auch ich natürlich die Polizei rufen.

Alkohol am Steuer ist sicher kein Kavaliersdelikt...das will ich nciht schön reden....aber wenn es wirklich ein guter Freund ist dann ist es garnicht so einfach das zu entscheiden...

Zitat:

Original geschrieben von BMWTordi


Also die Haltung des TE in allen Ehren aber ich hätte u. U. nicht so gehandelt.

Wenn mein Kumpel besoffen mit dem handy abhaut und dann mit dem PKW verschwindet gehe ich erstmal davon aus das was passiert ist. Ob ich die Polizei anrufe häng von folgenden Bedingungen ab:

1. Hat er 5 Bier getrunken und wir haben uns bis zu seinem Verschwinden ganz normal unterhalten oder hat er 10 Bier gesoffen und war nurnoch am lallen und schaukeln?
2. Wohnt er 15 min oder 3 Stunden entfernt?

Wenn jeweils ersteres der Fall ist würde ich NICHT die Polizei rufen. Der würde am nächsten Tag einen radioaktiven Einlauf bekommen und gut. Bei zweiterem würde auch ich natürlich die Polizei rufen.

Alkohol am Steuer ist sicher kein Kavaliersdelikt...das will ich nciht schön reden....aber wenn es wirklich ein guter Freund ist dann ist es garnicht so einfach das zu entscheiden...

je besser der Freund, desto wichtiger doch sein Leben oder?

Naja, ist natürlich immer relativ. Ich kann auch nach 6 oder 7 Halben noch ohne Probleme Dinge wie fehlerlos sehr schnell tippen, bzw genau so gut Dart spielen wie nicht angetrunken...allerdings lässt sich eine gewisse Verschlechterung der Reaktion und Aufnahme nicht vermeiden....

beim counter strike zockn merk ich zb wie nach dem dritten weizen meine Rate schlechter wird, da ich einfach langsamer auf Feindberührung reagier....

Zitat:

Original geschrieben von JKL05



je besser der Freund, desto wichtiger doch sein Leben oder?

Da geb ich dir vollkommen Recht.

Kein Leben ist "wichtiger" als ein anderes. Jedes Leben ist gleich "wichtig".
Ein guter Freund ist einem aber "wichtiger" im eigenen Leben, das ist für mich der Unterschied.

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


Kein Leben ist "wichtiger" als ein anderes. Jedes Leben ist gleich "wichtig".
Ein guter Freund ist einem aber "wichtiger" im eigenen Leben, das ist für mich der Unterschied.

Ciao!

Also meinst du lieber einen toten guten Freund, als einen guten Freund verlieren der aber noch am Leben ist, oder wie ist dein Posting zu verstehen ?

Dann möchte ich nicht dein Freund sein.

Und ein Freund der mich in eine solche Lage bringt, dass ich mich entscheiden muss die Polizei zu seiner und anderer Sicherheit zu rufen kann auch kein guter Freund sein oder ?
Meine Freunde machen das nicht mit mir, und ich fahre auch nie mit Alkohol so dass meine Freunde in eine solche Situation kommen könnten.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Also meinst du lieber einen toten guten Freund, als einen guten Freund verlieren der aber noch am Leben ist, oder wie ist dein Posting zu verstehen ?

Nein, er meinte damit eher, daß man grundsätzlich in einer solchen Situation die Polizei rufen sollte, egal ob es ein Fremder ist oder ein guter Freund.

@Kai70: Du hast mich nicht verstanden. Dein Leben ist nicht wichtiger als meines. Wärest Du mein Freund, dann würde mir mir aber Dein Leben mehr am Herzen liegen als das Leben anderer.

Ciao!

Dan hab ichs falsch verstanden *Sorry*

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