Fremdfelgen bei Porschefahrzeugen?
Hallo!
Ich habe bei meiner Suche nach einem Porsche von einem Händler erfahren, daß man nur Porschefelgen benutzten Kann und Felgen anderer Hersteller verboten sind, da sonst die Porschegarantie erlischt. Zumindest wurde es mir so von dem Händler gesagt, als ich erwähnt habe, daß ich evtl. noch Winterfelgen und Reifen brauche.
Ehrlich gesagt kenne ich das sonst von keinem Hersteller und es scheint mir auch wieder eine typische Bevormundung seitens Porsche zu sein.
Wie ist es denn nun wirklich? Steht im Kleingedruckten wirklich drin, daß die Garantie erlischt sobald man Felgen anderer Hersteller montiert? Porsche stellt die Felgen ja auch nicht selbst her.
Beste Antwort im Thema
Wir sollten vielleicht nochmal den Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" klären...
Gewährleistung:
Gesetzliche Verpflichtung des Herstellers, für alle Schäden, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren, oder auf mindere Qualität schließen lassen, innerhalb von zwei Jahren aufzukommen.
Garantie:
Freiwillige Leistung des Herstellers, die die Gewährleistungspflicht erweitert. Hier darf jeder Hersteller seine eigenen Regeln festlegen. Es ist also okay, wenn die Garantiebedingungen fordern, dass der Wagen nur sonntags bei Sonnenschein gefahren werden darf (oder eben, dass nur Porsche Felgen genutzt werden dürfen).
Die Gewährleistung erlischt natürlich nur, wenn das veränderte Bauteil Schuld an dem Defekt ist. Geht z. B. der Motor kaputt, hat das nichts mit den Felgen zu tun, und somit besteht volle Gewährleistungspflicht.
Ob Porsche überhaupt eine "Garantie" gibt, weiß ich gerade nicht.
14 Antworten
Nicht dass auch nur Porschesprit tanken darfst, weil sonst die Garantie erlischt.
Seltsam ist aber so bei Porsche, nichts zu machen.
Wir sollten vielleicht nochmal den Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" klären...
Gewährleistung:
Gesetzliche Verpflichtung des Herstellers, für alle Schäden, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren, oder auf mindere Qualität schließen lassen, innerhalb von zwei Jahren aufzukommen.
Garantie:
Freiwillige Leistung des Herstellers, die die Gewährleistungspflicht erweitert. Hier darf jeder Hersteller seine eigenen Regeln festlegen. Es ist also okay, wenn die Garantiebedingungen fordern, dass der Wagen nur sonntags bei Sonnenschein gefahren werden darf (oder eben, dass nur Porsche Felgen genutzt werden dürfen).
Die Gewährleistung erlischt natürlich nur, wenn das veränderte Bauteil Schuld an dem Defekt ist. Geht z. B. der Motor kaputt, hat das nichts mit den Felgen zu tun, und somit besteht volle Gewährleistungspflicht.
Ob Porsche überhaupt eine "Garantie" gibt, weiß ich gerade nicht.
Zitat:
Original geschrieben von SydB
Seltsam ist aber so bei Porsche, nichts zu machen.
Seltsam ist es eher, dass ich zumindest bis 2009 auf aktuellen Porsche-Modellen keine Original-Felgen fahren konnte und am Fahrzeug überhaupt gar nichts in puncto Garantie/Gewährleistung "erloschen" ist.
Das liegt/lag am Wohlwollen deines PZ
Felgen sind wohl wumpe, aber bei den Reifen wird doch eine N-Kennung gefordert, oder?
Früher stand das mit der N-Kennung sogar im Schein, aber das ist seit einigen Jahren nicht mehr verpflichtend.
Die Zwangsbindung der Reifen ist von der EU abgeschafft worden. Wenn Porsche da weiter drauf bestehen würde, würden sie gegen geltendes Recht verstossen. Also lassen sie das ganze als Empfehlung laufen, und streuen unterschwellig die Mär von auf das Fahrzeug abgestimmte Gummimischungen und Reifentypen.
Die Wahrheit liegt eher darin dass Porsche sich diese Empfehlungen bezahlen lässt.
Schlimmer ist noch BMW, die weigern sich teilweise defekte Verteilergetriebe von X-Drive Fahrzeugen zu bezahlen wenn die Reifen nicht von BMW sind, bzw. keine Freigabe haben.
@TE:
Stell mal deine Aussage bei einem Tuner wie Techart oder ähnlichem vor. Ich denke die werden Dir erzählen, dass das so nicht stimmt....Zudem haben die wieder was vom PZ gelernt....
Generell würde ich behaupten, dass dein Kfz Schein vorgibt welche Felgen Du fahren darfst und welche nicht. In den Kfz Scheinen steht meist bei Sportwagen eine Markenempfehlung aber keine Vorschrift (kann sein, dass es beim Veyron ander ist, wobei hier die Anzahl der Anbieter stark begrenzt ist).
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
@TE:
Stell mal deine Aussage bei einem Tuner wie Techart oder ähnlichem vor. Ich denke die werden Dir erzählen, dass das so nicht stimmt....Zudem haben die wieder was vom PZ gelernt....Generell würde ich behaupten, dass dein Kfz Schein vorgibt welche Felgen Du fahren darfst und welche nicht. In den Kfz Scheinen steht meist bei Sportwagen eine Markenempfehlung aber keine Vorschrift (kann sein, dass es beim Veyron ander ist, wobei hier die Anzahl der Anbieter stark begrenzt ist).
Leute, klar, wenn du beim Tuner was hast ändern lassen, natürlich ist dann alles was nur Garantie, Gewährleistung, Kulanz nur ähnlich sieht verspielt und verloren.
MIT RECHT; wie ich finde.
Wenn dann, nach Einbau des getunten Motors das Getriebe verreckt muss man beim Tuner reklamieren. Der lehnt ab und behauptet das Getriebe hätte schon einen Fehler vom Porsche Werk.
Also, du bleibst auf den Kosten sitzen oder gibst nochmal gutes Geld für einen Anwalt der die den sicheren Sieg verspricht, und lässt es auf einen Rechtsstreit ankommen, bei dem du dann höchstwahrscheinlich verlierst. Aber, dein Anwalt hat Recht gehabt, er hat gewonnen.
Ein wenig überlegen und dann posten.
Fakt ist, Porsche lehnt Gewährleistungsansprüche ab wenn z.B. andere Felgen oder ein anderer Schalldämpfer montiert sind. Und JA, die dürfen das.
Es geht um Felgen...beim Motortuning sieht es ganz anders aus, da gebe ich Dir recht - also wie viele BMW, Mercedes, Audi fahren auf einfachen Stahlfelgen jetzt Ihre Runden ohne dass hier bei der Wahl eines anderen Felgen-Herstellers (bzw. Liefranten) Garantieansprüche flöten gehen?
Mein momentanes Auto hat auch fremde LM Felgen im Winter drauf. Den Gerichtsstreit möchte ich sehen, dass ich einen Garantiefall verweigert bekomme, weil meine Fremdfirma (Felge) einen Garantie-Schaden im kausalen Zusammenhang verursacht hat.
Es kann Dir meiner Meinung nach keiner einen Strick drehen - außer Du musst natürlich Veränderungen an der Karosse, Fahrwerk vornehmen um die anderen Felgen eingetragen zu bekommen...
Einzig wenn Du abfliegst und die Felge ist schuld, dann musste an die Felgenfirma. Somit kann ich auch im Sommer ne Techart, BBS oder Fuchs Felge auf meinem 911 packen. Solange diese den Vorgaben im Schein entspricht dürften sich garantieseitig keine Probleme ergeben.
Im aktuellen Cayman S steht im Schein lediglich:
235/40 R18 (91Y)
265/40 R18 (101Y) XL
Das ist die Vorgabe - halte ich die nicht ein habe ich Probleme mit der Garantie!
Zitat:
Original geschrieben von SydB
Das liegt/lag am Wohlwollen deines PZ
Seit wann haben meine Garantieansprüche was mit dem Porsche Zentrum zu tun, außer dem Umstand, dass ich mich über das PZ als Vermittler an die Firma Porsche wende?
Ich stimme Coestar 100% zu. Die im Fahrzeugschein stehenden Vorgaben sollten eingehalten werden. Wenn ich diese nicht einhalte, muss ich sie per Sondergutachten eintragen lassen. Dann kann ich unter Umständen Probleme mit der Garantie bekommen. Bei den Fahrzeugvorgaben entsprechenden Felgengrößen gibt es überhaupt kein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
Mein momentanes Auto hat auch fremde LM Felgen im Winter drauf. Den Gerichtsstreit möchte ich sehen, dass ich einen Garantiefall verweigert bekomme, weil meine Fremdfirma (Felge) einen Garantie-Schaden im kausalen Zusammenhang verursacht hat.
Hallo Coestar,
du schmeißt Garantie und Gewährleistung durcheinander - das sind zwei paar Schuhe. Der User "Gonto" hat den Unterschied weiter oben recht deutlich beschrieben. Die Firma Porsche kann in ihre Garantiebedingungen schreiben, was sie will (solange sie damit nicht gegen geltendes Recht verstößt).
Eine Gewährleistung ist da seitens des Gesetzgebers eindeutig definiert und auch verpflichtend für jeden (kommerziellen) Verkäufer von Produkten.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Gerbel
Hallo!Ich habe bei meiner Suche nach einem Porsche von einem Händler erfahren, daß man nur Porschefelgen benutzten Kann und Felgen anderer Hersteller verboten sind, da sonst die Porschegarantie erlischt. Zumindest wurde es mir so von dem Händler gesagt, als ich erwähnt habe, daß ich evtl. noch Winterfelgen und Reifen brauche.
Ehrlich gesagt kenne ich das sonst von keinem Hersteller und es scheint mir auch wieder eine typische Bevormundung seitens Porsche zu sein.Wie ist es denn nun wirklich? Steht im Kleingedruckten wirklich drin, daß die Garantie erlischt sobald man Felgen anderer Hersteller montiert? Porsche stellt die Felgen ja auch nicht selbst her.
Mir hat man das auch im PZ ganz ernsthaft gesagt. Bei Fremdfelgen geht
die Garantie verloren. Ich kenne den PZ Meister gut und es war kein Blödsinn was er mir sagte. Evtl wird es aber nicht ganz so streng gehandhabt. Auf jeden Fall habe ich mir dann für den Winter einen Satz original Porschefelgen in der Bucht ersteigert. Fremdfelgen hätten weniger als die Hälfte gekostet.