Freie Fahrstreifenwahl innerorts - auch auf Kraftfahrstraßen?

Hallihallo!

Innerhalb geschlossener Ortschaften darf ich mir bekanntlich aussuchen, auf welcher von mehreren Spuren ich fahre. Gilt das auch auf Kraftfahrstraßen innerorts?
Wäre schön, das zu wissen.

MfG Meehster

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Vielen Dank, das hilft mir weiter.

In meinem Fall ist die B75 Delmenhorst - Bremen gemeint. Das ist durchgehend eine Kraftfahrstraße und sobald man nach Bremen reinfährt, ist da das Ortseingangsschild. Kraftfahrstraße ist es weiterhin.

Nun bin ich schon mal schlauer. Vielen Dank.

MfG Meehster

Würde mir das an deiner Stelle gut überlegen.
....

Der/die TE hatte jetzt 9 (7 nach Korrektur) Jahre lang Zeit zu überlegen.😉

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Zitat:

Original geschrieben von diezge


Auch da gilt:
Innerorts: Freie Fahrstreifenwahl
Außerorts: Rechtsfahrgebot. Die Anzahl der Fahrspuren lösen kein Rechtsfahrgebot auf.

Grüße,

diezge

das stimmt aber nicht immer!

Auch außerorts kann das Rechsfahrgebot aufgehoben sein!

Lösung verrät ich später (eventuell), erstmal sind die Ratefüchse bzw. Rechtskenner dran.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von diezge


Auch da gilt:
Innerorts: Freie Fahrstreifenwahl
Außerorts: Rechtsfahrgebot. Die Anzahl der Fahrspuren lösen kein Rechtsfahrgebot auf.

Grüße,

diezge

das stimmt aber nicht immer!
Auch außerorts kann das Rechsfahrgebot aufgehoben sein!

Lösung verrät ich später (eventuell), erstmal sind die Ratefüchse bzw. Rechtskenner dran.

Eingeschränkt, ja. -> Paragraf 7 Absatz 3c StVO

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von diezge


Auch da gilt:
Innerorts: Freie Fahrstreifenwahl
Außerorts: Rechtsfahrgebot. Die Anzahl der Fahrspuren lösen kein Rechtsfahrgebot auf.

Grüße,

diezge

das stimmt aber nicht immer!
Auch außerorts kann das Rechsfahrgebot aufgehoben sein!

Wie schon gesagt, wenn es 7 3c ist, würde ich aber nicht von einer Aufhebung sondern nur von einer Auflockerung sprechen!

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Und es ist zwar innerorts, aber wenn da eine innerhalb eines roten Kreises auf weißem grund eine schwarze 70 steht, dann wird man da auch 70 fahren dürfen 😉
Richtig, das liegt aber an dem 70 Schild, welches die generelle Regelung des Ortsschildes aufhebt und hat nichts mit der Kraftfahrstraße zu tun. Es hat aber jemand behauptet, dass man innerorts auf einer Kraftfahrstraße schneller fahren dürfte...

Das ist richtig. Tempolimitschilder heben die eigentliche Regelung "innerorts" bzw. "außerorts bezüglich Tempolimit auf.

Ich kenne in HB auch noch Kraftfahrstraßen ohne zusätzliche Schilder und Straßen, die keine Kraftfahrstraßen sind, wo man aber innerhalb der geschlossenen Ortschaft Bremen Tempo 80 fahren darf.

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Zitat:

Original geschrieben von meehster



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Richtig, das liegt aber an dem 70 Schild, welches die generelle Regelung des Ortsschildes aufhebt und hat nichts mit der Kraftfahrstraße zu tun. Es hat aber jemand behauptet, dass man innerorts auf einer Kraftfahrstraße schneller fahren dürfte...

Das ist richtig. Tempolimitschilder heben die eigentliche Regelung "innerorts" bzw. "außerorts bezüglich Tempolimit auf.

Ich kenne in HB auch noch Kraftfahrstraßen ohne zusätzliche Schilder und Straßen, die keine Kraftfahrstraßen sind, wo man aber innerhalb der geschlossenen Ortschaft Bremen Tempo 80 fahren darf.

Tja, das mit dem Datum hatte ich übersehen, aber man kann ellenlange Threads teils auch nicht bis zum Ursprung zurückverfolgen bzw. übersieht auch schonmal das Fertigungsdatum.

Aber in Bremen gibt es auch einige linke Straßen wo das wieder in den 50er Bereich übergeht, garniert mit ne netten Blitzersäule (teils hinter ner Überführung oder Brücke!!) um ja die "Raser" abzugreifen.

Auch die Brücken über der A7/A1 sind teils nicht ungefährlich (hatte da 2007 nen netten VT, der als Mittelspurpenner fahrend, bei meinem Überholen mitbeschleunigte. Bei 140 km konnte ich dann endlich wieder ganz nach rechts, genau passend zur kommenden Blitzbrücke. Es wurden dann die Spuren links und Mitte schöne Bilder geschossen, ich hatte rechtzeitig wieder auf 100 reduziert. Mann was habe ich da gelacht)

Par. 7 3c StVO ist schon mal gut, das hab ich aber nicht gemeint!
Weitere Meinungen?

Hallo,

den §7 Absatz 3c gibt es genau genommen gar nicht. Das ist das Problem, dass die 46. Änderungsverordnung (mit §7 3c) vom Bundesministerium für Verkehr für nichtig erklärt wurde. Somit gilt zur Zeit immer noch die 45. Änderungsverordnung (ohne §7 3c).

Auf folgendem Link ist das ziemlich gut erklärt, man kann sogar zwischen den beiden Vesionen hin- und herschalten: http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo.php

Wer also behauptet, dass man die mittlere Spur dauerhauft benutzen kann, wenn rechts auch nur hin und wieder ein langsameres Fahrzeug fährt, ist auf dem Holzweg.

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge


den §7 Absatz 3c gibt es genau genommen gar nicht. Das ist das Problem, dass die 46. Änderungsverordnung (mit §7 3c) vom Bundesministerium für Verkehr für nichtig erklärt wurde. Somit gilt zur Zeit immer noch die 45. Änderungsverordnung (ohne §7 3c)

Deine Quelle scheint mir veraltet. Die letzte Änderung stammt vom 1.12.2010 und enthält 3c wieder (oder noch immer? Keine Ahnung ...).

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Zitat:

Original geschrieben von diezge


den §7 Absatz 3c gibt es genau genommen gar nicht. Das ist das Problem, dass die 46. Änderungsverordnung (mit §7 3c) vom Bundesministerium für Verkehr für nichtig erklärt wurde. Somit gilt zur Zeit immer noch die 45. Änderungsverordnung (ohne §7 3c)
Deine Quelle scheint mir veraltet. Die letzte Änderung stammt vom 1.12.2010 und enthält 3c wieder (oder noch immer? Keine Ahnung ...).
Gruß vom bösen Dieter

Hallo,

das kann ich nicht bestätigen. Hier der Link auf das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
http://www.bmvbs.de/.../strassenverkehrs-ordnung_node.html (ganz unten bei Anlagen auf den Link klicken).

Und die müssens schließlich wissen...

Grüße,

diezge

Deren Cheffe hat die Version auf einer Pressekonferenz für ungültig erklärt. Mehr war iirc zu dem Thema bislang nicht passsiert. Welche Version im Zweifel die "richtige" ist, wurde wohl bislang noch nicht geklärt.

soll das nicht zum 1. April geklärt sein? (ich sag absichtlich mal kein Jahr)

80 innerorts?
eigentlich sollte es das nicht geben nach VwV StVO... 😁

Da gibts auch den "Witz" was macht ein LKW (ü7,5t.) Fahrer auf der innerörtlichen Umgehung mit 70 Schild wenn er ans Ortsausgangsschild kommt?

Antwort:
Er bremst!

Ab dann gelten wieder die allgemeinen Regeln - und die sagen 60 außerorts.

Zitat:

Original geschrieben von diezge


Und die müssens schließlich wissen...

Jo, hast Recht, das sollten sie wohl.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Ich kenne in HB auch noch Kraftfahrstraßen ohne zusätzliche Schilder und Straßen, die keine Kraftfahrstraßen sind, wo man aber innerhalb der geschlossenen Ortschaft Bremen Tempo 80 fahren darf.

Und die wären...??

Zitat:

Original geschrieben von Questor



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Ich kenne in HB auch noch Kraftfahrstraßen ohne zusätzliche Schilder und Straßen, die keine Kraftfahrstraßen sind, wo man aber innerhalb der geschlossenen Ortschaft Bremen Tempo 80 fahren darf.
Und die wären...??

Kraftfahrstraße ohne weitere Beschränkungen fällt mir zuerst die Verbindung Tiefer-Martinistraße ein. Und Tempo 80 darf man auf der Straße "Beim Industriehafen" etwa zwischen dem Anschluß an die A281 und dem Straßenbahndepot Gröpelingen fahren.

Zitat:

Original geschrieben von meehster



Zitat:

Original geschrieben von Questor


Und die wären...??

Kraftfahrstraße ohne weitere Beschränkungen fällt mir zuerst die Verbindung Tiefer-Martinistraße ein. Und Tempo 80 darf man auf der Straße "Beim Industriehafen" etwa zwischen dem Anschluß an die A281 und dem Straßenbahndepot Gröpelingen fahren.

Hallo,

dann müssen die 80 km/h aber ausgeschildert sein. Ansonsten gelten für Kraftfahrstraßen die gleichen Geschwindigkeitsbeschränkungen wie für jede andere Straße auch:
Innerorts: 50 km/h (egal wie viele Fahrspuren)
Außerorts: 100 km/h (bei mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung: Richtgeschwindigkeit 130 km/h)

Grüße,

diezge

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