Frei wählen bei Schadenfall? Gewährleistung oder Garantie?

Hallo zusammen,

ich habe mich im Netz schon etwas belesen, finde aber keine Antwort zum Thema Gewährleistung / Garantie.

Zur Vorgeschichte:

Ich (wohne in Norddeutschland) habe einen Gebrauchtwagen mit Heckantrieb von einem Händler (in Süddeutschland) gekauft und in dem Zusammenhang eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Seine Aussage, dass ich ihm im Gewährleistungsfalle den Wagen bringen müsste, hat mich dazu bewogen. Nun ist das Differential an der Hinterachse defekt und ich stelle mir mehrere Fragen:

Muss ich auf die Gewährleistung zurückgreifen oder kann ich auch unkomplizierter Weise die Gebrauchtwagengarantie mit freier Werkstattwahl in Anspruch nehmen?

Stichworte: Feststelldatum, Nachbesserung, Ort der Reparatur und Beweislastumkehr.

Ich würde am liebsten sofort auf die Garantie zurückgreifen - aber kann der Garantiegeber auch ablehnen und auf die Sachmängelhaftung bzw. Nachbesserung durch den Händler bestehen?

Ich habe da echt kein Bock auf ein Hin- und Hergeschiebe der Kostenübernahme...

Eckdaten:

Kaufdatum: 30.04.2019
Gewährleistung: bis 29.04.2020 (Beweislastumkehr also ab: 30.10.2019)
Garantieabschluss: 30.04.2019
Garantielaufzeit: 12 Monate (beinhaltet: Motor, Schalt-/ Automatikgetriebe, Achs-/ Verteilergetriebe)

Zum Thema:

Mir war der Defekt beim Fahren schon vor etwa 2-3 Monaten aufgefallen. Aus dem Bereich der Hinterachse war ab etwa 30 km/h ein Schleifgeräusch zu hören. Durch Umzug etc. war rückte das Thema auch etwas in den Hintergrund.

Mit Blick auf den Kalender und Beginn der Beweislastumkehr mit Datum 30.10.2019 habe ich am 24.10.2019 eine Werkstatt bei mir um die Ecke aufgesucht. Die haben mir das Schleifgeräusch bestätigt, konnten mir aber keine Diagnose geben, da es ein Exot ist - die hatten so einen noch nie in der Werkstatt gehabt. Schriftlich habe ich also nichts bekommen.

Am selben Tag also noch den Freundlichen angerufen und einen Termin für den 05.11.2019 erhalten. An dem Tag wurde mir der Defekt schriftlich bestätigt.

Der Defekt lag somit schon vor Beginn der Beweislastumkehr vor, das "offizielle" Feststelldatum aber erst danach.

Jetzt könnte ich natürlich direkt den Händler kontaktieren und die Nachbesserung verlangen.
ABER: Der liegt 800 km entfernt und könnte sagen "Bringe mir den Wagen her, ich repariere dann."

Das wäre aber nicht wirklich in meinem Interesse, da A) ich dann den Wagen runterbringen und anschließend irgendwann wieder hochholen müsste und B) der Händler zu 99 % wie die Werkstatt bei mir um die Ecke keinen Plan von der Kiste hat. Da wäre mir eine Reparatur durch den "zu riskant" bzw. zu "pfuschanfällig".

Außerdem könnte er auf das "offizielle" Feststelldatum pochen und mich in die Beweislast bringen. Tja wie soll ich das Hobbyschrauber anstellen!?

Also würde ich am liebsten direkt an den Garantiegeber treten wie oben schon angemerkt. Natürlich kann der mich an den Händler verweisen, aber wäre das auch rechtmäßig?

Lange Rede, kurzer Sinn. Danke schon mal für Rückmeldungen.

31 Antworten

Kurzes Feedback:

Der Hersteller hat eine Kostenübernahme aus Kulanz natürlich abgelehnt.

Die Reparatur läuft jetzt über die Gebrauchtwagengarantie, bei der die Garantieversicherung zugesichert hat, 100 % der Lohn- und Materialkosten zu übernehmen. Lediglich die ~ 90 EUR für die Getriebeflüssigkeit und ein Additiv muss ich bezahlen.

passt doch. Danke für die Rückmeldung. Neues Getriebeöl hättest Du über die Gewährleistung auch nicht unbedingt bekommen.

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