ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Fragen zur Überführung eines privat verkauften PKWs

Fragen zur Überführung eines privat verkauften PKWs

Themenstarteram 24. September 2020 um 8:55

Hallo,

ich verkaufe aktuell meinen Opel Astra K und würde gern folgendes erreichen:

1. Die Überführung soll durch den Käufer passieren, der zu mir reist und das Auto dann "mitnimmt".

2. Die Überführung in ein anderes Bundesland als meines.

3. Das Auto soll während dieser Fahrt schon nicht mehr auf mich gemeldet sein. Ich möchte es vorher abmelden.

Das erreiche ich doch mit einem Kurzzeitkennzeichen, welches der Käufer vorab in seiner Stadt beantragt und dann bei mir vor Ort anbringt, richtig? Da dafür eine Versicherung nötig ist, um dieses Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, ist die Fahrt damit dann auch versichert.

Verstehe ich das so richtig? Oder habe ich einen Denkfehler drin?

Danke vorab!

Ciao Defcon0

Beste Antwort im Thema

Selbstverständlich ist das Fahrzeug dann versichert, ohne Versicherungsbescheinigung bekommt man keine Kurzkennzeichen.

Ich finde dieses übervorsichtige grundsätzliche Misstrauen immer lächerlich.

In meinem bisherigen Leben habe ich über fast 50 Jahre verteilt schon keine Ahnung min 40 Autos weiterverkauft und noch nie vorher abgemeldet. Für mich ist klar der Käufer will das Auto je erstmal ansehen und auch probefahren, würde ich auch bevor ich ein gebrauchtes Auto kaufe.

Darum mache ich dann ein formloses kurzes Schreiben, auf dem wird Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerkt, sowie natürlich Name und Anschrift, sowie der Hinweis, „der Käufer verpflichtet sich das Fahrzeug schnellst möglich ab- bzw umzumelden.

Diese Schreiben sende ich dann sofort an meine Versicherung und meine Zulassungsstelle, damit die Bescheid wissen.

Bei mir behalte ich noch einen Scan von Führerschein und Personalausweis des Abholers

Damit ist die Sache relativ sicher das hat mir auch meine Autoversicherung mehrmals bestätigt.

Also warum umständlich, wenn es einfach auch geht?

 

Ein abgemeldetes Auto würde ich niemals kaufen, ich will es erst probefahren und wenn ich es kaufe auch problemlos nach Hause bringen, ist doch logisch, oder?

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

@jof

ja das ist aber auch Alles. Das kleine Risiko gehe ich gern ein.

Bisher hatte ich wie schon gesagt so gut wie keinerlei Probleme und würde auch selbst nur ein zugelassenes Auto gebraucht kaufen, weil mir der ganze Zirkus auch zu blöd wäre.

Richtig, geht mir genauso.

Ich habe nur 1x abgemeldet verkauft, einen VW Bus T2b für 200,- DM an drei Afrikaner irgendwann in den 90ern.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 24. September 2020 um 23:09:47 Uhr:

...

Vor 40 Jahren war es auch noch was Anderes. Da gab es noch kein Internet oder " Wir- kaufen- alles- Ali" auch die Pseudogauner die im Nachhinein Forderungen stellen gab es nicht.

Evtl. gab es nur nicht die Freiheit und Möglichkeit das jeder seinen Betrugsfall im Netz verbreiten und mit unzähligen anderen teilen konnte ?:D

Weil betrug gab es schon immer, selbst beim Pferd oder Kamel ....

Wenn ich die storys von Älteren höre, wurde damals auch fies beim Autoverkauf betrogen das sich die Balken biegen ...

Ganz schlimm waren wohl diese sonntägigen "privat" Automärkte, die sind heutzutage ausgestorben, gab da wohl regelmäßig Polizeieinsätze weil es da ständig aus dem Ruder gelaufen ist...

Da hat man es doch heute eigentlich besser, bei zweifel kann man im Netz mal checken, ob das eine Betrugsmasche ist, man kann sich Meinungen einholen und entscheiden wie man verkauft ...

Ich finde es ist heute sicherer, sofern man die Möglichkeiten, wie Infos im Netz sammeln auch nutzt...;)

es ist garnicht so lange her, da bestanden Autoanzeigen mehrheitlich aus 2 Zeilen Text + Telefonnummer, da wusste man im Grunde 0,0 was einem vor Ort erwartet ...:D:D

Und genau deswegen war es um so wichtiger vor Ort zu schauen. Heute wälzt man Anzeigen mit tollen Fotos. Dann verzichtet man auf Probefahrt weil ja alles so toll aussieht und schon wurde man über den Tisch gezogen. Hat halt alles Vor und Nachteile.

Und wenn ich eh ein Schreiben aufsetze wegen der Ummeldung kann ich genauso schnell auch ein paar Kreutzchen auf einem Kaufvertrag setzen. Mache ich das auf dem PDF direkt spare ich mir sogar das doppelte ausfüllen der Fahrgestell Nr. etc. Weil das Automatisch mit gemacht wird.

Jemanden unter diesen Umständen vom ausfüllen eines KV abzuraten ist einfach nur unvernünftig und fast schon naiv.

Ja, auf einen KV zu verzichten wär wirklich dähmlich, zumal man jederzeit gute Muster aus dem Netz ziehen kann ... Das war ja in Vor WWW Zeiten aufwendiger, entweder im Kiosk Muster kaufen, oder sich selbst was ausdenken und zu Papier bringen .. hab erst letztens in den Unterlagen meiner Großeltern sowas gefunden, ein paar Zettel mit handsschriftlichen Sätzen ... gekauft wie gesehen und zwei Unterschriften ... Punkt, heute undenkbar...:D:D

„undenkbar” ist gar nichts. Einen Kaufvertrag mache ich, wenn mich mein Bauchgefühl irgendwie drückt, oder der Käufer unbedingt einen will.

Irgendwie habe ich hier das Gefühl, da sind Viele einfach zu negativ eingestellt, für mich gilt immer noch der gute alte Handschlag, fertig. Aber wer weiß, vielleicht falle ich tatsächlich mal auf die Nase, bis dahon bleibt es so, wie es seit 50 Jahren und etlichen Verkäufen und Käufen war und ist.

Ich gehe aber auch von mir aus, ich selbst würde nicht im Nachhinein irgendwas bemängeln, wenn es nicht nach vorsätzlicher Täuschung aussieht.

Wenn so ein Gebrauchtwagen nach 3 Monaten z.B. einen kapitalen Motorschaden hat, kann der Verkäufer in der Regel auch nichts dafür, wenn Öl, Zahnriemen usw i.O. sind, nicht vorher schon ständig Kühlwasser fehlt ist das eben Pech, denn reinschauen kann Niemand.

Gebraucht ist immer ein gewisses Risiko das sage ich dem Käufer auch, ich übergebe ein Auto nach bestem Wissen und Gewissen, weiß ich einen Fehler, dann sage ich das auch, bzw schreibe es schon in die Anzeige. Autos die ich verkaufe haben auch ein gut geführtes Serviceheft und alle Rechnungen über Reparaturen dabei, mehr kann man nicht tun.

@Taxler222

Ich glaube so ganz hsdt du es nicht verstanden.

Zu einem Kaufvertrag gehören immer 2. Und ja er ist such ohne Papier gültig. Nichtmals der " Handschlag" ist nötig.

Und nicht jeder Käufer ist ein Potenzieller Verbrecher.

Ich gebe Dir aber den Rat bei zukünftigen Verkäufen immer einen schriftlichen KV aus zu füllen. Nicht nur bei Autos sonden bei allen höherwertigen Gegenständen die du Privat kaufst oder verkaufst.

Selbst wenn es 50 Jahre gut gegangen ist kann es jetzt doch einmal schief gehen und dann geht es gewaltig in die Hose.

Es geht hier um Formulierungen. Gekauf wie gesehen gilt heute nicht mehr. Und wenn der Käufer meint im Recht zu sein kramt der irgendwelche Zeugen raus und stehst da ohne was in der Hand. Das ist ziemlich blöd. Was schriftlich fixiert ist kannst du klar nachweisen. Selbst blöde Rückfragen des Käufers sind dann ausgeschlossen.

@StephanRE mach das gern so wie du es für richtig hältst, ich mach es auf meine Art und ja, ein Bisschen Risiko ist immer dabei, aber für beide Seiten.

Mir reicht der alltägliche Bürokratiewahnsinn den man überall erlebt das muss ich nicht auch noch nachmachen und ich verkaufe nichts das einen wissentlichen Mangel hat, oder ich sage es gleich.

Ich ticke in vielem genauso wie der Taxler, was angemeldete Verkäufe und offen von selbst angesprochene mir bekannte Mängel betrifft.

Ich muss aber auch sagen, daß ich schon von Anfang an, bei meinem 1.Mofakauf 1980 , Wert auf schriftliche Kaufverträge gelegt habe, weil es mir damals schon so eingebläut wurde, daß man das so macht.

(Eltern, Ratgeber in Illustrierten, Fachzeitschriften,Fernsehsendungen usw.)

Damals auch oft noch von Hand 2x auf DIN A 4 Papier geschrieben, mangels Vordruck und Kopierer. :)

 

Verzichtet auf was schriftliches habe ich nur bei ganz wenigen Ausnahmen, wo es ein guter Bekannter oder Kollege war und die Summe auch nicht allzu groß.

(Z.B. Zündapp Sport Mokick C 50 3-Gang, Bj.74 für 50 DM....LoL sogar mit Papieren dabei.

Heute unvorstellbar, bei den Preisen und der Nachfrage inzwischen.

Damals (1984) aber kein ungewöhnlicher Preis dafür. Die Dinger standen quasi an jeder Ecke! :)

 

Aber wirklich nochmal gebraucht für evtl.spätere Zwistigkeiten, habe ich Gottseidank die KV später nie mehr.

Hab sie übrigens auch alle noch daheim....tolle Sache.

("Wie gesehen und probegefahren und unter Ausschluss jedweder Garantie und Gewährleistung") :)

 

Nur für meine Versicherung hab ich das damals bei den Autos und Motorräder gebraucht.

Die haben sich immer eine Kopie gezogen vom KV wenn ich wieder mal in deren Vertreterbüro war und sagte, daß ich ein Fahrzeug angemeldet verkauft habe.

Hat sich keiner was gedacht damals wegen Datenschutz oder daß jetzt die ganze Versicherung weiß für wieviel ich meine Karren verkaufe, war mir auch wurst.

Achja das Thema Gewährleistung

Lieber Taxxler222 wie willst du das ohne KV machen? Dann mal viel Spaß beim späteren Ansprüchen. Und ja das gab's in der Form vor 40 Jahren nicht.

Taxler's und Kornpeter's Erfahrungen und Vorgehensweisen kann ich für mich ausdrücklich bestätigen, genau so war und ist es Usus. Bei anderen Dingen (des Lebens), die per Kleinanzeige verkauft werden einen KV aufsetzen? Sorry, Stephan, aber du machst dich wieder mal lächerlich.

Mein Kurzzeit-Cabrio habe ich mit Vertrag und sogar angemeldet ge- als auch wieder verkauft. Mein jetziges Audi Cabrio habe ich ebenfalls mit Vertrag und sonnabends angemeldet gekauft und überführt. Die Ummeldung erfolgte am Montag, bei mir im LK sogar ohne Termin, einfach früh aufstehen und gut ;)

Ganz früher habe ich auch mein 50 Mark-Winterauto per Handschlag gekauft - übrigens ohne irgendwelche negativen Folgen. Bei Kauf/ Verkauf auf den damals so genannten "Türkenmärkten" wurden die Formulare verwendet, die einem beim Bezahlen ausgehändigt wurden (KV, Meldung an Versicherung und Zulassungsbehörde).

Hab gestern mein Auto verkauft- sehr netter Kontakt und sehr gewissenhaft, traute sich fast gar nicht fragen, ob er ihn angemeldet mitbekommt. Hat für Montag Termin zum ummelden....Natürlich hat er nach Hause fahren dürfen.

Suche derzeit neues Auto- bei Hinweis abgemeldet übergeben hat es sich für mich erledigt.

am 27. September 2020 um 6:58

Ich gebe meine autos im regelfall nur abgemeldet ab gebe aber dem interessent den hinweis für ihn ein kurzzeitkennzeichen zu machen wenn er mir eine evb nummer schickt.

Zitat:

Ganz früher habe ich auch mein 50 Mark-Winterauto per Handschlag gekauft - übrigens ohne irgendwelche negativen Folgen.

Tja, "früher" war eben vor der Schuldrechtsreform. Da gab es sowas wie "Sachmängelhaftung" nicht. Wenn die Karre 3 Tage nach dem Kauf verreckt ist, war das eben Pech (es sei denn, Du wurdest vom Verkäufer "arglistig getäuscht").

Zitat:

@jof schrieb am 27. September 2020 um 23:05:11 Uhr:

 

Wenn die Karre 3 Tage nach dem Kauf verreckt ist, war das eben Pech (es sei denn, Du wurdest vom Verkäufer "arglistig getäuscht").

Das ist im Prinzip noch Heute so, wenn man dir keinen Betrug, oder arglistige Täuschung vorwerfen kann, ist nichts zu machen. Kein Mensch kann in einen Motor, oder ein Getriebe reinschauen. Das kann Morgen kaputt gehen, oder in 5 Jahren, oder in 30 Jahren

 

... übrigens, wenn ich ein Übergabeformular mache, steht auf dem kein Preis, denn der geht weder die Versicherung, noch die Zulassungsstelle was an

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Fragen zur Überführung eines privat verkauften PKWs