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Fragen zur Überführung eines privat verkauften PKWs

Themenstarteram 24. September 2020 um 8:55

Hallo,

ich verkaufe aktuell meinen Opel Astra K und würde gern folgendes erreichen:

1. Die Überführung soll durch den Käufer passieren, der zu mir reist und das Auto dann "mitnimmt".

2. Die Überführung in ein anderes Bundesland als meines.

3. Das Auto soll während dieser Fahrt schon nicht mehr auf mich gemeldet sein. Ich möchte es vorher abmelden.

Das erreiche ich doch mit einem Kurzzeitkennzeichen, welches der Käufer vorab in seiner Stadt beantragt und dann bei mir vor Ort anbringt, richtig? Da dafür eine Versicherung nötig ist, um dieses Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, ist die Fahrt damit dann auch versichert.

Verstehe ich das so richtig? Oder habe ich einen Denkfehler drin?

Danke vorab!

Ciao Defcon0

Beste Antwort im Thema

Selbstverständlich ist das Fahrzeug dann versichert, ohne Versicherungsbescheinigung bekommt man keine Kurzkennzeichen.

Ich finde dieses übervorsichtige grundsätzliche Misstrauen immer lächerlich.

In meinem bisherigen Leben habe ich über fast 50 Jahre verteilt schon keine Ahnung min 40 Autos weiterverkauft und noch nie vorher abgemeldet. Für mich ist klar der Käufer will das Auto je erstmal ansehen und auch probefahren, würde ich auch bevor ich ein gebrauchtes Auto kaufe.

Darum mache ich dann ein formloses kurzes Schreiben, auf dem wird Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerkt, sowie natürlich Name und Anschrift, sowie der Hinweis, „der Käufer verpflichtet sich das Fahrzeug schnellst möglich ab- bzw umzumelden.

Diese Schreiben sende ich dann sofort an meine Versicherung und meine Zulassungsstelle, damit die Bescheid wissen.

Bei mir behalte ich noch einen Scan von Führerschein und Personalausweis des Abholers

Damit ist die Sache relativ sicher das hat mir auch meine Autoversicherung mehrmals bestätigt.

Also warum umständlich, wenn es einfach auch geht?

 

Ein abgemeldetes Auto würde ich niemals kaufen, ich will es erst probefahren und wenn ich es kaufe auch problemlos nach Hause bringen, ist doch logisch, oder?

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Ja, du machst dir zuviel Sorgen um die Probleme des Käufers.

Meld das Teil ab und verkauf es.

Wie der Käufer das Ding zu sich holt ist einzig und alleine seine Sache.

LG

HorchA8

Themenstarteram 24. September 2020 um 9:25

Aber er würde es so machen, richtig?

Ja, es wäre EINE Möglichkeit.

LG

HorchA8

Selbstverständlich ist das Fahrzeug dann versichert, ohne Versicherungsbescheinigung bekommt man keine Kurzkennzeichen.

Ich finde dieses übervorsichtige grundsätzliche Misstrauen immer lächerlich.

In meinem bisherigen Leben habe ich über fast 50 Jahre verteilt schon keine Ahnung min 40 Autos weiterverkauft und noch nie vorher abgemeldet. Für mich ist klar der Käufer will das Auto je erstmal ansehen und auch probefahren, würde ich auch bevor ich ein gebrauchtes Auto kaufe.

Darum mache ich dann ein formloses kurzes Schreiben, auf dem wird Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerkt, sowie natürlich Name und Anschrift, sowie der Hinweis, „der Käufer verpflichtet sich das Fahrzeug schnellst möglich ab- bzw umzumelden.

Diese Schreiben sende ich dann sofort an meine Versicherung und meine Zulassungsstelle, damit die Bescheid wissen.

Bei mir behalte ich noch einen Scan von Führerschein und Personalausweis des Abholers

Damit ist die Sache relativ sicher das hat mir auch meine Autoversicherung mehrmals bestätigt.

Also warum umständlich, wenn es einfach auch geht?

 

Ein abgemeldetes Auto würde ich niemals kaufen, ich will es erst probefahren und wenn ich es kaufe auch problemlos nach Hause bringen, ist doch logisch, oder?

@Taxler222 Genau so ist es.

Ergänzung: Bei vielen Vorgedrucketn Kaufverträgen (auf sowas sollte man als Privater Verkäufer zurück greifen) sind diese Schreiben, in Form von Postkarten, schon beigefügt.

Das geht in 99% aller Fälle auch gut.

Ein KzK kostet relativ viel und Du mußt in der Regel vorab die Papiere aushändigen. Kopien werden oft nicht akzeptiert. Wenn er die Originalpapiere hat, kann er aber auch direkt voll anmelden. Und generell gilt: Keine Zulassung ohne Haftpflichtversicherung. Egal ob KzK, Rote Nr, Zollkennzeichen oder Steuerfrei. Selbst Mofas oder E-Scooter haben ein Versicherungskennzeichen.

Und übrigens: Ob der Käufer nun in einem anderen Bundesland wohnt ist völlig egal. Selbst wenn er im selben Landkreis wohnt hättest Du die Problematik. Solche Bestimmungen sind entweder Bundesweit (STVO) oder je nach Zulassungsstelle geregelt (z.B. werden unbedingt Originale gebraucht oder reichen auch Kopien etc.)

Wenn er sich das Auto erstmal anschauen will, dann laß es einfach angemeldet. Wenn er kauft dann macht einen neuen Termin aus. Dann bringt er die Kohle mit, Du hast Zeit den Kaufvertrag ordentlich auszufüllen, ohne Zeitdruck. Vorher einigt Ihr euch wegen der Ummelduing. So einfach ist das.

Nur keinen Stress! Autokauf erfordert Zeit, Verkauf auch. Du kannst entscheiden wem Du das Auto verkaufst. Wer nicht warten will und Druck aufbaut, bekommt halt das Auto nicht.

Wenn Jemand meinetwegen aus 500 km Entfernung kommt, bringt er das Geld schon mal mit das heißt aber noch nicht, dass er tatsächlich auch kauft, er will in der Regel eine Probefahrt machen, würde ich auch.

Ich brauch auch nicht unbedingt einen Kaufvertrag, allerdings die beschriebene Übergabevereinbarung mit Datum und Uhrzeit der Übergabe. Wenn ich das Geld bekomme, kann er alle Papiere und das Auto zugelassen übernehmen, kein Problem.

Wie gesagt, ich hatte damit in 50 Jahren nicht ein Problem, ich habe auch selbst schon Gebrauchtwagen auf die Art gekauft und immer zugelassen übernommen.

Was soll schon passieren? Ich hab das Geld, er/sie das Auto und die Papiere, Versicherung und Zulassung sind informiert.

Fragt mal euren Versicherer, mir hat man schon mehrmals gesagt, selbst wenn was passieren sollte habe ich in der Regel kein Problem und keine Nachteile damit wenn die Versicherung weiß, dass das Fahrzeug verkauft und übergeben wurde.

Auch wenn der Fahrer meinetwegen geblitzt wird, bin ich mit der Übergabeerklärung aus dem Schneider.

Also was soll`s?

Vorsichtiger wäre ich nur, wenn das Auto wissentlich direkt ins Ausland geht, in dem Fall würde ich auch vorher abmelden, obwohl das im Grunde auch egal wäre, wenn Amt und Versicherung informiert sind.

Ich habe auch schon 2 x an ausländische Aufkäufer verkauft, die kommen dann sowieso gleich mit einem Transporter und holen den ab, die Übergabe lass ich mir aber in jedem Fall unterschreiben, egal ob Kaufvertrag, oder nicht.

Ein schriftlicher Kaufvertragh ist schon ganz sinnvoll. Auch Profis nutzen das. Der Kauf braucht zwar rein rechtlich, keine Schriftform aber es ist halt die Beweisbarkeit (...aber der Verkäufer hat gesagt, dass...)

Da gibt es ja ganz gute Vordrucke bei Autoscout24, mobile.de, ADAC etc. oder auch im Schreibwarenhandel.

Kann man ja, muss man aber nicht

Irgendwie muss/möchte ich im Streitfall den Gewährleistungsausschluss als Verkäufer nachweisen, dass ich auf den Unfallschaden hingewiesen habe, dass die km nicht zugesichert sind, sondern nur abgelesen (bei x-Voreigentümern).

Als Käufer wiederum möchte ich nachweisen dass das Auto mir als unfallfrei verkauft wurde - auch wenn der "gute Kumpel" des Verkäufers vor Gericht das Gegenteil bestätigt usw.

Oder um einen Spruch aus meiner Jugend zu zitieren "was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen".

Wie gesagt, kann, muss aber nicht.

Warum geht ihr eigentlich immer vom schlechtest möglichen Fall aus?

Vielleicht bin ich ja zu gut für diese Welt, aber ich habe in 50 Jahren und vielen Käufen und Verkäufen noch nie jetzt den großen Reinfall erlebt.

Klar es gab mal den einen oder anderen Fall, der nicht optimal war, aber war immer regelbar, ganz ohne Gerichte und Pillepalle.

Wirklich reinschauen in einen Gebrauchten kann Keiner, weder Käufer, noch Verkäufer, ist halt so.

Als privater Verkäufer/Käufer gibt es keine Garantie, der Wagen kann bis Heute einwandfrei laufen und Morgen hast du einen kapitalen Motorschaden das Risiko sollte beiden Seiten klar sein, da kann Keiner was dafür.

Wer das Risiko scheut, sollte einen Neuen mit 2 Jahren Garantie und Vollkasko kaufen, oder verkaufen. Im Zweifel muss man eben einen Gutachter zwischenschalten, aber auch der schaut nicht in den Motor, oder das Getriebe und selbst wenn, sieht er wahrscheinlich nicht viel.

Leute das Leben insgesamt ist ein Risiko, will man immer nur den absolut sicheren Weg gehen, macht man sich viel Arbeit, oder gibt viel Geld aus, meistens für Nichts.

Locker bleiben! ;)

Ich hatte bisher auch keine Probleme, Fahrzeuge angemeldet ge- bzw. verkauft. Ist halt ein Bauchgefühl. Nur nach dem BGB haftest du als privater Verkäufer von gebrauchten Sachen (wobei in den ersten sechs Monaten sogar vermutet wird, dass der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war) und kannst die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Und diesen Ausschluss musst du als Verkäufer beweisen. Geht nun mal am einfachsten mit einem schriftlichen Kaufvertrag.

@Taxler222

1. Du bist wirklich zu gut für diese Welt oder einfach hast du Glück gehabt.

2. Locker bleiben. Genau das ist es. Einfach den Vertrag ausfüllen und alles ist gut. Dauert 10 Minuten und kann einem viel lästige Lauferei ersparen.

Vor 40 Jahren war es auch noch was Anderes. Da gab es noch kein Internet oder " Wir- kaufen- alles- Ali" auch die Pseudogauner die im Nachhinein Forderungen stellen gab es nicht.

Gab auch noch kein "Motor-Talk" mit vielen Beiträgen, wo der Käufer nachträglich Mängel rügte...

Nun, mit dem Kauf des angemeldeten Autos geht ja auch die Versicherung auf den Käufer über. Der Verkäufer wird im Schadensfall dann nicht höher gestuft.

Das Risiko liegt darin, dass der Käufer nicht ab- oder ummeldet. Dann hat man ein wenig Palaver und Papierkram.

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