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Fragen zur Regulierung eines Hagelschaden (Totalschaden?), was soll ich hier bitte machen?

Hallo,
mein Auto wurde im Juli (!) vom Hagel erwischt. Das Auto ist vollkasko Versichert.
Ich sollte einen Kostenvoranschlag machen lassen, also habe ich bei 3 vertragshändlern (Hyundai) versucht einen Termin zu bekommen. Es hieß, Hagelschäden würden Sie ungern machen, meine Versicherung sollte einen Gutachter schicken. Die Versicherung behaarte aber auf einen KVA. Nach langem hin und her wurde dem Gutachten zugestimmt. Das war vor vier Wochen. Das Auto ist nach mündlicher Aussage des Gutachters ein Totalschaden. Ich habe keine Kopie des Gutachtens bekommen, auf Nachfrage bei der Prüforganisation hieß es dass es einige Versicherungen nicht möchten.
Von der Versicherung habe ich immer noch nichts gehört, ich habe morgen einen Termin dort.
Kann ich die Versicherung trotzdem am 30.11 kündigen? Habe ich trotzdem Recht auf die Regulierung des Schadens?
Was kann ich aufgrund der langen Wartezeiten machen, ich finde das langsam wirklich unverschämt.
Vielen Dank für eure Antworten.

27 Antworten

Zitat:

@Miki_Zg schrieb am 17. November 2023 um 17:31:26 Uhr:


Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich war bei der Versicherung (die die immer da und immer nah ist 🙂
Reparaturkosten liegen über dem Widerbeschaffungswert laut Gutachten= Totalschaden.
Stimmt es dass man in diesem Fall die Reparaturkosten nicht fiktiv abrechnen kann?

Es liegt ein Angebot vor den Wagen an einen Händler zu verkaufen, und eine Restsumme von der Versicherung zu bekommen.
Ist das alles so korrekt?

Vielen Dank im Voraus

Du musst der Versicherung deine Entscheidung mitteilen und mit dem genannten Aufkaufer in Verbindung treten. Dann bezahlt die Versicherung die Differenz und der Aufkaufer den angebotenen Preis.

Bei mir wurde der verbindliche Angebotspreis kurzfristig überwiesen und dann Termin zur kostenlosen Abhohlung vereinbart. Hat alles perfekt geklappt.

Das wird schon.

Sorry für die Verwirrung, es ist mir jedoch etwas unklar:
Ausgezahlt wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Spielen da die Werte mit oder ohne MwSt eine Rolle ?
Ist die Versicherung verpflichtet den Wagen noch zu reparieren ?
Hier ein Foto anbei

20231117_205250.jpg

Da kann man auch reparieren wenn es im Rahmen dieser Reparaturkalkulation bleibt.

Bei fiktiver Abrechnung geht die Umsatzsteuer in Abzug. Sie wird nachgezahlt, sobald man die Ersatzbeschaffung tätigt und diese Kosten über der Nettozahlung der Versicherung liegen. Die Ersatzbeschaffung sollte also den WBW treffen oder übersteigen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. November 2023 um 21:01:42 Uhr:


Da kann man auch reparieren wenn es im Rahmen dieser Reparaturkalkulation bleibt.

Bei fiktiver Abrechnung geht die Umsatzsteuer in Abzug. Sie wird nachgezahlt, sobald man die Ersatzbeschaffung tätigt und diese Kosten über der Nettozahlung der Versicherung liegen. Die Ersatzbeschaffung sollte also den WBW treffen oder übersteigen.

Da muß ich wiedersprechen, bei uns wurden 2 PKW mit Totalschaden inck MwSt ausgezahlt und 1 wurde vom Aufkaufer abgeholt. Von Versicherung und Aufkaufer wurde die Mest auch bezahlt.

1 Totalschaden wurde behalten zum Wiederaufbau, auch hier wurde die MwSt bezahlt.

1 weiterer Wagen mit Schaden von 3000€ wurde fiktiv abgerechnet und hierbei wurde die MwSt abgezogen.

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Wann war das, als die MwSt. ausgezahlt wurde?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 18. November 2023 um 09:20:12 Uhr:


Wann war das, als die MwSt. ausgezahlt wurde?

Vor ca.2 Monaten.
Beide Versicherungen haben mir auf Nachfrage mitgeteilt, das der Betrag incl MwSt ausgezahlt wird und so war es auch.

Wenn du dir von der TK die Herrschaft über deinen Schadensfall wegnehmen lässt, dann machst du das was für die Versicherung billiger wird. Es ist aber in den AKB so geregelt, dass man reparieren lassen kann, wenn die Reparaturkosten unterhalb des WBW kalkuliert sind. In diesem Fall wird nur die fiktive Abrechnung übel eingekürzt über die einbehaltene USt und den fiktiven Restwerterlös. Aber das Reparaturrecht hat man trotzdem. Und danach hat der TE gefragt. Das Gutachten liegt rund 50,- € bei der Reparatur unter dem WBW. Wenn es definitiv bei diesen Reparaturkosten bleibt, dann darf man reparieren und muss sich nicht in eine Ersatzbeschaffung oder fiktive Abrechnung pressen lassen.

Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe etwas von einer 130% Grenze gelesen, der Wagen liegt laut Gutachter bei 104%.
Deshalb denke ich es wäre am sinnvollsten reparieren zu lassen.
Das Auto ist von 2018 und hat 120.000km gelaufen. Für das Ausgezahlte Geld bekommt man nichts Vergleichbares

Da hatte ich mich wohl verguckt. Wenn du reparierst und das nachweist, dann ist der WBW die Obergrenze der Erstattung. Die rund 400,- Differenz müssen dann aus der eigenen Tasche kommen. Wenn kein brauchbarer Ersatz in dieser Preisklasse zu bekommen ist, macht die Reparatur dann trotzdem SInn.

130% Regelung nur bei Haftpflichtschäden, nicht in der Kasko.

Aber Achtung: Die Reparatur von Hagelschäden wird gerne mal deutlich teurer als vom Versicherungsgutachter kalkuliert!

Das Risiko trägt in diesem Fall der Anspruchsteller...

Wieder etwas dazu gelernt. Oh man das ganze ist komplizierter als gedacht....
Der Schaden war im Juli, die Versicherung hat 3 Monate gebraucht bis das Gutachten angefertigt wurde.. da hatte der Wagen ca. 105.000 km. Das wirkt sich auch auf Preis im Gutachten aus.
Habe ich da noch eine Chance etwas zu machen?
@Cokefreak also ist die Versicherung nicht verpflichtet zu reparieren?

jepp, sie ist nicht verpflichtet zu reparieren. Wie von berlin-paul geschrieben, kannst Du reparieren lassen und bekommst die Kosten bis zum WBW von der Versicherung erstattet.
Da Du dich von dem Auto nicht wirklich trennen möchtest, würde ich eine zweite Meinung von einem auf "Hagelschäden spezialisiertem Betrieb" einholen.
Anfragen ob sie "für die im Gutachten genannte Summe" das Fahrzeug wiederherstellen können, oder Risiken bestehen.
Danach entscheiden was sinnvoller ist.

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