Fragen zur fiktiven Abrechnung nach Unfall

Hallo zusammen,

leider ist mir letzte Woche jemand in meinen Wagen reingefahren. Die Polizei hat den anderen Beteiligen als Verursacher festgestellt.

Nun war ich heute in der Werkstatt für einen Kostenvoranschlag. Auf dem KVA sind drei Positionen:

- Arbeitslohn
- Ersatzteil (die komplette Autotüre hinten rechts + Kleinteile)
- Lackierung (Lohn + Material)

Der KVA beläuft sich auf 1517€ brutto. Nun würde ich aber tendenziell, auch weil der KFZ-Mechaniker meinte, dass ich damit noch ohne Probleme (auch keine Rostgefahr) fahren kann und Anfang nächstes Jahr die HU bestehe (Türe geht noch auf).
Nun habe ich halt gelesen, dass ich mir die Summe auch auszahlen lassen kann, jedoch abzüglich der Mwst. Das wären dann immer noch 1275€. Stimmt das wirklich so? Vor allem: Da ist ja auch Lohn mit drin.
Mein Auto übrigens hat laut Hotline der gegnerischen Versicherung noch einen Restwert von ca. 2000€.

Reicht es dann, einfach den KVA, Fotos und die polizeiliche Mitteilung (in der auch steht, dass der andere Betiligte der UNfallverursacher ist laut Ansicht der Polizei) an die Versicherung zu schicken?
Ich finde es irgendwie höchst unnötig ein fast 14 Jahre altes Auto reparieren zu lassen, was ich eh in ca. 1 bis max 2 Jahren ersetzen wollte. Aber den Schaden möchte ich natürlich schon ausgeglichen bekommen.

Danke schon mal vorab!

Beste Antwort im Thema

Weist du was echt Kacke ist ?

Du hast einfach keine Ahnung (wie so oft hier im Versicherungsform) und versuchst mit deinem flachen und polemischen Gesülze vom Thema abzulenken.

Hier in diesem Fred haben wir das beste Beispiel dafür.

Du hast hier nicht auch nur ansatzweise die Kompetenz oder das Fachwissen auch nur einen einzigen profunden Beitrag zum Themas zu liefern.

Aber selber hier den arrgonaten Besserwisser spielen, den Usern hier "Lesekompentenz" und "Textverständnis" absprechen, ja das kannst du Möchtegern ganz gut......

Es reicht eben nicht, andere User nur anzuprangern und Ahnung vorzugauckeln, dass machst du ja nicht nur hier im Versicherungsforum so, man muss ja nur deine anderen Kommentare lesen, dann kann man sich ein sehr gutes Bild von dir machen. Du hast ja Tipps für alle Bereiche und Lebenslagen parat.

Du magst deine selbstdarstellerischen tiefenspsychologischen Analysen hier vielleicht toll finden. Aber eingentlich bist du hier die arme Wurst, weil ausser heißer Luft kommt nix von dir zum Thema.

Nur verbale Blähungen........

An besten hälst du jetzt die Finger still und liest die nun im weitern sicherlich folgenden fachlichen Beiträge zum Thema  und lernst vielleicht ein bisschen daraus.

Oder du wanderst aus.

Wäre auch noch eine Option.

Eientlich egal, aber Hauptsache du gehst hier keinem mehr auf den Keks mir deinem mißmutigen Gequatsche.

Du nervst tierisch.

Frohes Fest du Schriftsteller

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Beantworte doch bitte einfach die an dich gerichteten Fragen, wenn Du meinst, dass wir hier alle Unfug reden. 

Ich habe nie gemeint, dass hier alle Unfug reden, was soll diese Unterstellung?

Zitat:

Wo hat der  BGH erklärt, dass das Einstellen von Fahrzeugdaten in eine Börse rechtswidrig ist?

Da das Einstellen fast immer mit den Daten und Bildern des im Eigentum des Geschädigten stehenden GA geschieht, ist es rechtswidrig. z. B. I ZR 68/08. weitere Urteile darfst Du Dir selbst raussuchen.

Zitat:

Wo ist ein Fall dokumentiert, in dem eine Versicherung ein Fahrzeug, das nicht in ihrem Eigentum stand, zum Verkauf angeboten hat?

Soso, alle Geschädigtenfahrzeuge, die von Versicherungen in Restwertbörsen zum Verkauf angeboten werden, gehören der Versicherung? Das war mir allerdings völlig neu, Danke meinerseits für die Nachhilfe.

Zitat:

Ergänzend noch, in welcher Restwertbörse werden ohne Beteiligung des Eigentümers Kaufverträge geschlossen?

In keiner, das hat aber auch niemand behauptet.

Bitte, gern geschehen

MfG

Tja, so sind sie nun mal die Nebelkerzen werfer.....

Wenn es so ein leichtes wäre die Behauptung zu untermauern, warum tut es dann nicht derjenige welcher die Behauptung aufstellt.

Im übrigen ist das Kaufangebot aus den Börsen eben auch nicht verpflichtend. Von daher ist dein Argument eher ein was für die Meinung der anderen Spricht.

Grüße
Steini

und wieder einfach nur nur flache und polemische Laberei.

Aber das ist ja nix neues.

Vielen Dank Dellenzähler für den inhaltlich äußerst wertvollen Beitrag !

🙄

Und zur Sache, ohne mir irgendwas zusammezugoogeln: Im Haftpflicht-Schadensfall beauftrage ich das Gutachten, die Rechte daran incl. der Fotos sind mein Eigentum.

Ich bin mir einigermaßen sicher, dass die (gegnerische) Versicherung ohne meine Zustimmung mein Fahrzeug unter Zuhilfenahme meines Gutachtens oder Teilen davon nicht in irgendwelche Restwertbörsen einstellen darf.

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Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Vielen Dank Dellenzähler für den inhaltlich äußerst wertvollen Beitrag !

🙄

Und zur Sache, ohne mir irgendwas zusammezugoogeln: Im Haftpflicht-Schadensfall beauftrage ich das Gutachten, die Rechte daran incl. der Fotos sind mein Eigentum.

Ich bin mir einigermaßen sicher, dass die (gegnerische) Versicherung ohne meine Zustimmung mein Fahrzeug unter Zuhilfenahme meines Gutachtens oder Teilen davon nicht in irgendwelche Restwertbörsen einstellen darf.

Und als Eigentümer musst du das Gutachten der Versicherung überlassen damit die danach (incl. der Bilder) abrechnen kann. Machst du das nicht gibt es auch von der Versicherung nichts.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111



Und als Eigentümer musst du das Gutachten der Versicherung überlassen damit die danach (incl. der Bilder) abrechnen kann. Machst du das nicht gibt es auch von der Versicherung nichts.

Allerdings nur zur Einsicht für eigene Zwecke, die Versicherung darf das GA nicht beschädigen oder zerstören, z. B. nicht auseinandernehmen um es einzuscannen. Sie darf es nicht zur Prüfung an externe Firmen weitergeben und sie muss es nach angemessener Prüfungszeit, max. 4 Wochen, an den Geschädigten zurücksenden.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Vielen Dank Dellenzähler für den inhaltlich äußerst wertvollen Beitrag !
 
🙄
 
Und zur Sache, ohne mir irgendwas zusammezugoogeln: Im Haftpflicht-Schadensfall beauftrage ich das Gutachten, die Rechte daran incl. der Fotos sind mein Eigentum.
 
Ich bin mir einigermaßen sicher, dass die (gegnerische) Versicherung ohne meine Zustimmung mein Fahrzeug unter Zuhilfenahme meines Gutachtens oder Teilen davon nicht in irgendwelche Restwertbörsen einstellen darf.

Vielen Dank Herr Motortalk- Möchtegern Reich- Ranicki. 

Auf deine habschlaue Klugscheißerei hab ich eigentlich schon gewartet.

Dein Gesabbel mit den "Rechten am Gutachten" und den Bildern ist hier genau so überflüssig wie ein Kropf.

Es geht hier um die Ermittlung eines marktgerechten und realistischen Restwert am regionalen Markt.

Und da hast du als Auftragger des Gutachtens genau so viel mitzubestimmen wie eine fünfjähige an der Kasse im Supermarkt, wenn Mutti einkauft.

Mehr nicht

Da bin ich mir -nicht nur einigermaßen- sondern ganz sicher.

Delle nimm jetzt deine Medikamente, sonst knallst du eines Tages bei einem deiner Anfälle noch mitm Kopf auf den Tisch, und das will ja keiner.

Danach suchst du mal nach "Restwertbörse", und "Recht am Bild". In einer Suchmaschine deiner Wahl.

Zitat:

Original geschrieben von steini111



Und als Eigentümer musst du das Gutachten der Versicherung überlassen ...

Nein. Das Fass mit "überlassen" und "Recht" hat der BGH schon längst zugemacht, das mach ich ganz sicher nicht wieder auf.

Und selbst wenn die VS das Gutachten oder Teile davon zur Ermittlung des Restwertes in sog. Restwertbörsen verwendet, ist dies für den Geschädigten nicht bindend.

Die Urteile dazu bitte ggf. selber suchen.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Delle nimm jetzt deine Medikamente, sonst knallst du eines Tages bei einem deiner Anfälle noch mitm Kopf auf den Tisch, und das will ja keiner.
 
Danach suchst du mal nach "Restwertbörse", und "Recht am Bild". In einer Suchmaschine deiner Wahl.

Ich suche hier nach gar nichts du Sahneprinz.

Weil ich im Gegensatz zur dir Hobbyspezialist genug vom Thema verstehe. 

Anfälle bekomme ich hier keine, nur Brechreize wenn ich solchen Dünnschiß von so einem Aufschneider wie dir hier lese.

Versuche du hier erst einmal das Thema  zu verinnerlichen und -vor allen Dingen zu verstehen- bevor du andern hier irgend etwas beibringen möchtest oder gute Ratschläge erteilst.

Als wenn ausgerechnet du in der Lage wärst ein BGH Urteil zu lesen und zu verstehen.

Köstlich..........🙂

ps.: lass dir mal ein paar neue Kommentare einfallen, du wiederholst dich des öfteren.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich suche hier nach gar nichts du Sahneprinz.

Ist klar, du weisst schon alles.

Gottgütiger.

🙄

Kommt mann eigentlich schon so auf die Welt oder muss man sich wenigstens diese lustige Kombination aus Arroganz und Fasthalbwissen mühsam aneignen ?

... sowas wie hier erlebt man Gott oder wem auch immer sei Dank im RL nur ganz selten.

Und nun zurück zur Werbung.

Zitat:

Ist klar, du weisst schon alles.


 
Gottgütiger.
 
🙄
 
Kommt mann eigentlich schon so auf die Welt oder muss man sich wenigstens diese lustige Kombination aus Arroganz und Fasthalbwissen mühsam aneignen ?
 
 
... sowas wie hier erlebt man Gott oder wem auch immer sei Dank im RL nur ganz selten.
 
 
Und nun zurück zur Werbung.

Richtig, von diesem Thema hab ich Ahnung, da kannst du nur von träumen. 

Mhh.... du Fred Wichtig mit deinem ergoogelten Wissen bist also in der Lage zu werten, wer hier Fachwissen hat und wer nicht? 

LOL..........😁

In einem hast du aber wirklich Recht.

Hier im Netz und insbesondere bei MT gibt es jede Menge Flachzangen.

Deswegen hälst du dich am besten einfach aus den Themen heraus von denen du soviel Ahnung hast wie ein Postbote.

Sonst kann es dir nämlich passieren, dass du von mir hier Kommentare bekommst, bei denen du beim lesen eine Gesichtsfarbe bekommst wie das Auto in deinem Avatar du cooler Typ........

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Sonst kann es dir nämlich passieren, dass du von mir hier Kommentare bekommst, bei denen du beim lesen eine Gesichtsfarbe bekommst wie das Auto in deinem Avatar ....

Jetzt hab ich aber Angst !

🙄

Und nachdem mir das hier nun wirklich wiedermal zu dämlich ist und die Berufsrechthaber das Feld hier wieder übernehmen dürfen noch eine Anmerkung.

Du magst eine Gottheit unter den Gutachtern dieser Welt sein und der König der hier versammelten Koniferen, geschenkt.

Nur heisst das eben leider nicht, dass man damit den Anspruch auf vollumfängliche Allwissenheit erlangt hat, wie z.B. in diesem Fall, und sich alle anderen den Hut mit einem Bagger aufsetzen und zu dumm sind 3 Schritte zu laufen.

Aber wenn du meinst hier exat diese virtuelle Freakshow abliefern zu müssen, dann ist das eben so.

Weist du was echt Kacke ist ?

Du hast einfach keine Ahnung (wie so oft hier im Versicherungsform) und versuchst mit deinem flachen und polemischen Gesülze vom Thema abzulenken.

Hier in diesem Fred haben wir das beste Beispiel dafür.

Du hast hier nicht auch nur ansatzweise die Kompetenz oder das Fachwissen auch nur einen einzigen profunden Beitrag zum Themas zu liefern.

Aber selber hier den arrgonaten Besserwisser spielen, den Usern hier "Lesekompentenz" und "Textverständnis" absprechen, ja das kannst du Möchtegern ganz gut......

Es reicht eben nicht, andere User nur anzuprangern und Ahnung vorzugauckeln, dass machst du ja nicht nur hier im Versicherungsforum so, man muss ja nur deine anderen Kommentare lesen, dann kann man sich ein sehr gutes Bild von dir machen. Du hast ja Tipps für alle Bereiche und Lebenslagen parat.

Du magst deine selbstdarstellerischen tiefenspsychologischen Analysen hier vielleicht toll finden. Aber eingentlich bist du hier die arme Wurst, weil ausser heißer Luft kommt nix von dir zum Thema.

Nur verbale Blähungen........

An besten hälst du jetzt die Finger still und liest die nun im weitern sicherlich folgenden fachlichen Beiträge zum Thema  und lernst vielleicht ein bisschen daraus.

Oder du wanderst aus.

Wäre auch noch eine Option.

Eientlich egal, aber Hauptsache du gehst hier keinem mehr auf den Keks mir deinem mißmutigen Gequatsche.

Du nervst tierisch.

Frohes Fest du Schriftsteller

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