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Fragen zum korrekten Führen eines Fahrtenbuchs

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 16:01

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zu „Sonderfällen“, welche ich durch Google nicht beantworten konnte. Vielleicht können mir erfahrene Fahrtenbuchführer aushelfen.

Fall 1: für ein (internes) Teammeeting muss ich in ein Büro/eine Niederlassung meiner Firma, welchem/welcher ich nicht zugeordnet bin. Im Fahrtenbuch wird nach Kunde/Ansprechpartner verlangt. Weder ist die „Dienstreise“ kundenbedingt noch gibt es einen konkreten Ansprechpartner (bspw. Meeting mit mehreren Personen, durch mich initiiert). Wie trage ich die Fahrt ein?

Fall 2: ich fahre dienstreisenbedingt in eine andere Stadt. Auf Grund privater Kontakte dort bleibe ich 2 Tage länger. Ist die Rückfahrt von der Stadt in meinen Wohnort dennoch eine Dienstfahrt? Oder wird daraus eine private Fahrt, da die Verzögerung nicht dienstlich bedingt war?

Viele Grüße

Nico

Beste Antwort im Thema

zu 1. Ich würde da ganz wahrheitsgemäß eintragen "Dienstbesprechung in XY". Das wird bei uns auch so gehandhabt und auch als Dienstfahrt abgerechnet. Eine Privatfahrt sehe ich da nicht, denn es ist keine Fahrt zu deinem Arbeitsplatz.

zu 2. Sehe ich ebenfalls als deinstliche Fahrt. Wenn du dienstlich hinfährst, mußt du logischerweise auch zurückfahren. Dadurch dass es später ist als es sein müßte, hast du ja keine fiunanziellen Vorteil, den du versteuern müßtest. Sollte also dem Arbeitgeber und dem Finanzamt egal sein, solange du Fahrten während deines aufenthalts dort korrekt als privat kennzeichnest.

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Geht es hier um die Vorschriften beim Führen eines Fahrtenbuchs oder um eine gesellschaftliche Diskussion?

Zitat:

@Montague123 schrieb am 22. Februar 2020 um 17:01:22 Uhr:

….

Fall 1: für ein (internes) Teammeeting muss ich in ein Büro/eine Niederlassung meiner Firma, welchem/welcher ich nicht zugeordnet bin. Im Fahrtenbuch wird nach Kunde/Ansprechpartner verlangt. Weder ist die „Dienstreise“ kundenbedingt noch gibt es einen konkreten Ansprechpartner (bspw. Meeting mit mehreren Personen, durch mich initiiert). Wie trage ich die Fahrt ein?

….

Viele Grüße

Nico

Kleiner Nachtrag aus der Praxis zu Fall 1: Das Fahrtenbuch verlangt nicht, dass du nur zum Kunden fährst. Man kann auch zu Lieferanten, Geschäftspartnern, Schulungen, Tagungen usw. fahren. Wenn dein Fahrtenbuch "Kunde" schreibt, ist es wohl keine so gute Formatvorlage. Beim Ansprechpartner - in deinem Fall - kannst du ja immer noch den ranghöchsten der von dir zur Besprechung geladenen Teilnehmer eintragen. So handhabe ich das auch und das hat immerhin schon eine ausführliche Betriebsprüfung über drei Geschäftsjahre überlebt. Ansprechpartner müssen halt nicht automatisch Kunden sein, siehe oben.

am 24. Februar 2020 um 8:22

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 24. Februar 2020 um 08:19:34 Uhr:

Geht es hier um die Vorschriften beim Führen eines Fahrtenbuchs oder um eine gesellschaftliche Diskussion?

Hängt das nicht irgendwie zusammen?

am 24. Februar 2020 um 14:20

Zitat:

@zille1976 schrieb am 24. Februar 2020 um 09:22:35 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 24. Februar 2020 um 08:19:34 Uhr:

Geht es hier um die Vorschriften beim Führen eines Fahrtenbuchs oder um eine gesellschaftliche Diskussion?

Hängt das nicht irgendwie zusammen?

Nein, der TE stellt die konkrete Frage zur sachlichen Einordnung eines Sachverhaltes. Quellen für die Antwort können verschiedene Rechtsnormen und deren Interpretation liefern.

Von gesellschaftlichen Diskussionen ist dort keine Rede.;)

Zitat:

@Montague123 schrieb am 22. Februar 2020 um 17:01:22 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zu „Sonderfällen“, welche ich durch Google nicht beantworten konnte. Vielleicht können mir erfahrene Fahrtenbuchführer aushelfen.

Fall 1: für ein (internes) Teammeeting muss ich in ein Büro/eine Niederlassung meiner Firma, welchem/welcher ich nicht zugeordnet bin. Im Fahrtenbuch wird nach Kunde/Ansprechpartner verlangt. Weder ist die „Dienstreise“ kundenbedingt noch gibt es einen konkreten Ansprechpartner (bspw. Meeting mit mehreren Personen, durch mich initiiert). Wie trage ich die Fahrt ein?

Fall 2: ich fahre dienstreisenbedingt in eine andere Stadt. Auf Grund privater Kontakte dort bleibe ich 2 Tage länger. Ist die Rückfahrt von der Stadt in meinen Wohnort dennoch eine Dienstfahrt? Oder wird daraus eine private Fahrt, da die Verzögerung nicht dienstlich bedingt war?

Viele Grüße

Nico

Ich kann hier eines nicht verstehen: das Fahrtenbuch geht an das Finazamt, keine andere Stelle wird damit konfrontiert. Warum fragt man nicht beim Finanzamt?

am 25. Februar 2020 um 9:49

Der Finanzbeamte kann, muss aber nicht eine unverbindliche Auskuft über die zu stellende Frage geben.

Bei einer unverbindlichen Auskunft muss sich das Finanzamt später auch nicht an das halten, was es ausgeführt hat.

Die Kriterien für eine verbindliche Auskunft (an die das Finanzamt gebunden wäre) sind in § 89 AO genannt.

Auszugsweises Zitat aus Absatz 2

"Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.

Soll heisen, nicht wegen jeder trivialen steuerlichen Frage soll man das Finanzamt anrufen. Dafür gibt es steuerliche Berater.

Zitat:

@gretahatrecht schrieb am 25. Februar 2020 um 10:49:29 Uhr:

Der Finanzbeamte kann, muss aber nicht eine unverbindliche Auskuft über die zu stellende Frage geben.

Bei einer unverbindlichen Auskunft muss sich das Finanzamt später auch nicht an das halten, was es ausgeführt hat.

Die Kriterien für eine verbindliche Auskunft (an die das Finanzamt gebunden wäre) sind in § 89 AO genannt.

Auszugsweises Zitat aus Absatz 2

"Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.

Soll heisen, nicht wegen jeder trivialen steuerlichen Frage soll man das Finanzamt anrufen. Dafür gibt es steuerliche Berater.

Vollkommen richtig. Ergänzend stelle ich fest, dass eine verbindliche Auskunft nicht unentgeltlich erfolgt.

am 25. Februar 2020 um 10:28

Einschränkend zu der von Holgernilsson gemachten Angabe:

Eine Gebühr für eine verbindliche Auskunft wird nicht erhoben:

- Wenn die Bearbeitungszeit weniger als zwei Stunden beträgt.

- Der Gegenstandswert weniger als 10 000 Euro beträgt.

- Die Erhebung der Gebühr nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre.

Bevor ich nicht weiß, wie es richtig ist und ich mir irgendwas aus dem Forum im Netz hole, nehme ich das Finanzamt oder Steuerberater in Anspruch. Auch wenn es etwas kostet. Dann ist es wenigstens richtig.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 25. Februar 2020 um 11:22:06 Uhr:

 

 

Vollkommen richtig. Ergänzend stelle ich fest, dass eine verbindliche Auskunft nicht unentgeltlich erfolgt.

Wie bereits gepostet, habe ich eine verbindliche Beratung erhalten und nichts bezahlt. Verbindlich dahingehend, in welcher Form das Fahrtenbuch vorzuliegen hat und was minimum erfasst werden muss. Hatte auch nie Probleme.

Die Einschränkung von gretahatrecht ist zutreffend. Das hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm, weil ich in meiner Praxis immer nur Fälle hatte, die sowohl vom Gegenstandswert als auch vom tatsächlichen Aufwand über den genannten Grenzen lagen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 25. Februar 2020 um 10:20:45 Uhr:

 

Ich kann hier eines nicht verstehen: das Fahrtenbuch geht an das Finazamt, keine andere Stelle wird damit konfrontiert. Warum fragt man nicht beim Finanzamt?

Vielleicht handhabt sein Finanzamt das so wie unser Finanzamt und gibt keinerlei Auskünfte am Telefon. Da musst Du schon persönlich antanzen, innerhalb der Servicezeiten, schön eine Nummer ziehen und warten.

 

Das letzte mal habe ich das bei der Inbetriebnahme meiner Photovoltaikanlage durchgezogen und danach festgestellt, dass ich alle Auskünfte auch in einem Fachforum bekommen hätte...

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