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Fragen zum Gutachten
Hallo,
hatte ein unverschuldeten Unfall, Gutachten erstellt und folgendes kam raus:
Wiederbeschaffungswert : 5700 €
Reparaturkosten: 6500 € inkl. MwSt
Restwert: 1800 € inkl. MwSt
Beurteilung: Totalschaden
So nun meine Frage: ( Gutachter krank,deswegen konnte er nich beantworten)
Wenn ich das Fahrzeug reparieren lasse privat, wieviel würd ich von der Versicherung wiederbekommen? Sind das die ganzen 6500 € (wegen130 % Regelung) ? Wenn ich keine Rechnung vorzeige, krieg ich da nur die MwSt abgezogen? Vielen Dank schonmal
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21 Antworten
Ich bin so langsam am Endemit den Nerven. Würd ich nun die 5500 € bekommen oder nicht. ich will den Wagen behalten, aber die Reparaturkosten in einer Hinterhofwerkstatt kosten schon über 4400 €, ichhab Angst, das ich das Geld dann nich bekomm, weil die Versicherung ärger machen wird. Mein Anwalt sagt nur, das es etwas länger mit der Regulierung dauern würde, es aber keine Probleme geben wird. Wenn ich dann auf den Kosten sitzen bleib, wirds übel.
Zitat:
Original geschrieben von cascadeure
Ich bin so langsam am Endemit den Nerven. Würd ich nun die 5500 € bekommen oder nicht. ich will den Wagen behalten, aber die Reparaturkosten in einer Hinterhofwerkstatt kosten schon über 4400 €, ichhab Angst, das ich das Geld dann nich bekomm, weil die Versicherung ärger machen wird. Mein Anwalt sagt nur, das es etwas länger mit der Regulierung dauern würde, es aber keine Probleme geben wird. Wenn ich dann auf den Kosten sitzen bleib, wirds übel.
Was soll den jetzt dieser Mumpitz hier?
Wenn du das Auto behalten möchtest lass es gefälligst ordentlich reparieren. Dann werden die Reparaturkosten bezahlt und aus die Maus.
Da kann dein Anwalt vorher abklären, wenn er was von seinem Job versteht.
Wenn ich das schon wieder lese, Reparatur in einer Hinterhofwerkstatt für 4.400 Euro.....
So ein dummes Zeug.
Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn die Versicherungen anfangen Dönekes zu machen.
Du sollst hier deinen Schaden ersetzt bekommen, keine Frage, aber hier mit solchen Winkelzügen dein Weihnachtsgeld aufzubessern wird nicht funktionieren.
Im übrigen, mit solch einem Käse ist es nicht verwunderlich, wenn es negative Urteile für die 130% Regelung im KH Schaden gibt...
Das schadet nur den Anspruchstellern, die ernsthaft an einer Wiederherstellung Ihres Fahrzeuges Interessiert sind.
Wenn du dein Integritätsinteresse nachweisen möchtest, dann bitte ordentlich und ernsthaft.
Ist auch besser für deine Nerven.
Meine Meinung dazu
Delle
Wenn du auf der sicheren Seite seien möchtest, lass dein Auto fachgerecht reparieren und reich die Reparaturrechnung der Werkstatt deines Vertrauens der Versicherung zur Regulierung ein.
Wenn du am Schaden "verdienen" und fiktiv abrechnen möchtest, vertraue deinem Anwalt, der aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen die Rechtslage richtig einzuschätzen vermag (hoffentlich). Eine Gewissheit zur Regulierung der gegnerischen Haftpflichtversicherung kann dir hier sicherlich niemand geben.
Doch die Gewissheit gibt es, denn dafür gibt es die mittlerweile sehr ausführliche Rechtsprechung des BGH. Man muss nur den richtigen Fall bei der Fallunterscheidung finden...
Grüße
Andreas
... wofür sich der fachkundige Rat eines von der Versicherung zu bezahlenden Rechtsanwaltes anbietet .... die Schadensmanager der Versicherer, die der Meinung sind, dass sich jeder Geschädigte nur am seinem Unfall persönlich bereichern will, helfen hier bestimmt nicht weiter. Letzte Garantie kann aber auch ein RA nicht bieten, da sich viele Versicherer nicht um die Rechtsprechung des BGH kümmmern ...
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
... wofür sich der fachkundige Rat eines von der Versicherung zu bezahlenden Rechtsanwaltes anbietet .... die Schadensmanager der Versicherer, die der Meinung sind, dass sich jeder Geschädigte nur am seinem Unfall persönlich bereichern will, helfen hier bestimmt nicht weiter. Letzte Garantie kann aber auch ein RA nicht bieten, da sich viele Versicherer nicht um die Rechtsprechung des BGH kümmmern ...
Eine sehr einseitige Sichtweise, die so gar nicht in diesen Thread passt.
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
das hätte Dir wohl gefallen, dass Du recht hast, muß Dich aber enttäuschen
Auf den ersten Blick kann der rechtlich unbedarfte Bürger auf die Idee kommen, dass der Herr Rechtsanwalt unrecht hat. Dies aber nur, weil Du Äpfel mit Birnen vergleichst. Der TE hat geschreiben, dass in den WB 2%-Differenzumsatzsteuer sind und die RepKosten brutto (also mit 19% MwSt.) sind. Wenn Du jetzt den Wiederbeschaffungsaufwand (WB - Restwert) berechnest und dann den RepKosten gegenüberstellst, mußt Du dies auf gleicher Basis, also Netto tun, da es sonst zu Verschiebungen kommt, die den Geschädigten um seinen Schadensersatz bringen. Es ergibt sich somit folgende Rechnung ..............
Stellungnahme hierzu aus einem anderen Forum:
Zitat:
Verstehen könnten die Motor-Talker das schon bloß mit dem Wollen haperts! Ich danke allen die sich die Mühe machen und dem Versicherungsforum einhalt gebieten. Den Motor Talk lesen viel ....
Zitat:
xAKBx hats aber immer noch nicht kapiert, wie die Antwort hierauf gezeigt hat. Auch der Threadersteller ist mittlerweile so verwirrt, dass er keinem mehr glaubt ... das zeigt,doch mal wieder deutlich, wie man mit einigen falschen Worten den Geschädigten für doof verkaufen kann.