Fragen zu Rückstrahlern
Guten Abend.
Da mein Polo schwarze Rückleuchten hat benötige ich wie ich erfahren habe zusätzliche Reflektoren hinten. Ich habe mir jetzt welche gekauft, bin jedoch besorgt weil ich jetzt gelesen habe das die Reflektoren mindestens 15 cm lang sein müssen. Ich habe aber runde Reflektoren gekauft die einen Breite von 5,5 cm haben. Sie verfügen jedoch über die nötigen Zeichen IA und E4. Sind diese jetzt zulässig oder muss ich mir rechteckige mit 15 cm länge kaufen?
Über eine Antwort freue ich mich sehr.
LG
Mic1313
17 Antworten
Auflagen? Ich habe das Auto so gekauft und habe nicht gewusst das schwarze Rückleuchten (ohne Reflektoren) nicht erlaubt sind. Wurde von der Polizei angehalten und die haben nur gesagt das ich Reflektoren anbringen soll.
Ich bin jetzt nur verwirrt weil ich in verschiedenen Foren verschieden Einträge gelesen habe. Manche sagen Reflektoren müssen 150 mm lang sein, andere sagen sie müssen nur mit IA und einem E+Zahl gekennzeichnet sein.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Polizist hat nur gesagt das sie nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind und das ich damit dann Reflektoren anbringen muss. Mehr weis ich leider nicht darüber.
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Du musst doch für die Rückleuchten eine ABE oder Teilegutachten haben, da muss doch drinstehen was benötigt wird. Wie ist das Fahrzeug denn durch die HU gekommen.
Der Polizist war sehr gründlich, der hätte doch gesagt wenn zusätzlich zu den Reflektoren noch etwas falsch gewesen wäre, oder? Ich habe das Auto noch nicht so lange, der Vorbesitzer hat das alles gemacht.
Unwissenheit schützt dich hier nicht, es kann passieren, dass du die Rückleuchten sogar wieder ausbauen musst. Fahr zum TÜV, Dekra ider wie auch imner und lass dich beraten. So aus dem blauen Dunst heraus kann dir hie keiner wirklich helfen.
Zitat:
@martinb71 schrieb am 29. März 2016 um 21:56:02 Uhr:
Du musst doch für die Rückleuchten eine ABE oder Teilegutachten haben, da muss doch drinstehen was benötigt wird.
Bei Leuchten ist es meines Erachtens üblich, dass nur noch eine E Prüfnummer irgendwo eingeprägt wird. Das zusätzliche Reflektoren benötigt werden steht dann nur in der Dokumentation zu den Leuchten drin (siehe erste Antwort von Tecci).
@TE: mir wäre eine vorgegebene Länge neu (falls überhaupt was vorgegeben wäre, dann wäre es die Fäche). Wenn deine Rückleuchten keine E Zulassung hätten, hätten die Polizisten dir das schon mitgeteilt. Oder dich so nicht weiterfahren lassen.
Zitat:
Das zusätzliche Reflektoren benötigt werden steht dann nur in der Dokumentation zu den Leuchten drin
Wenn auf der Leuchte die Kennung IA fehlt hat sie keine Rückstrahler.
Du kannst auch zusätzlich mal den Hersteller und die Artikelnummer der Leuchten rausfinden, dann kann man dort auch ggf. ein Gutachten anfordern bzw. nachfragen.
Zitat:
@marcu90 schrieb am 29. März 2016 um 22:23:11 Uhr:
Zitat:
@martinb71 schrieb am 29. März 2016 um 21:56:02 Uhr:
Du musst doch für die Rückleuchten eine ABE oder Teilegutachten haben, da muss doch drinstehen was benötigt wird.@TE: ...Wenn deine Rückleuchten keine E Zulassung hätten, hätten die Polizisten dir das schon mitgeteilt. Oder dich so nicht weiterfahren lassen.
Das würde ich so nicht unterstreichen. Nur weil ein Polizist nichts an der Bauart auszusetzen hatte heißt das nicht, dass die Beleuchtung zugelassen ist und man nun für immer Ruhe hat! Diese Fachkompetenz haben in der Regel nicht alle Beamten. Der umgekehrte Fall: mir ist erst kürzlich ein Fall meines Arbeitskollegen bekannt geworden, dem man bei seinem neuen Ford die "Lauflicht" Blinkleuchten, incl. Ausstellen eines Knöllchens, bemängelt hat. Man erinnere sich an die vielen Zankereien wegen dem Abbiegelicht (sich einseitig zuschaltende Nebelscheinwerfer) oder noch früher, an die ersten originalen Tagfahrleuchten!
Mir wurden mal die originalen weißen Blinkleuchten bemängelt. Man hat genug Rennereien, um dann seine Unschuld zu beweisen!
Moin Moin !
Wenn der Rückstrahler die e Nr. und das Zeichen IA hat, ist er zulässig ! Es kommt nicht auf die Breite an ,sondern auf die Mindestfläche , die ist gegeben , das wurde vor Erteilung der Zeichen geprüft. Die Form spielt keine Rolle ,solange sie nicht dreieckig ist.
MfG Volker