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Fragen zu Pkw Kauf, wenn Verkäufer finanziert hat

Themenstarteram 30. April 2009 um 11:29

Hallo zusammen,

habe folgendes Anliegen und brauche euern fachlichen Rat:

Ein Privatverkäufer bietet mit sein Fahrzeug an zu VB 16.999 EUR. Mal sehen, wie ich den noch handeln kann. Das fahrzeug ist jedoch finanziert, sodass der Brief bei der Bank liegt. Er meint, man müsse nur den Kredit auslösen und würde dann den Brief erhalten. Er glaubt dabei nicht, dass Vorfälligkeitszinsen anfallen. Den fehlenden Brief vermerken wir im Kaufvertrag. Der Verkäufer hat wohl ein Ablöseschreiben seiner Bank in dem die restschuld vermerkt ist.

Wie gehe ich nun vor? Habe eigentlich vor, den Wagen nur gegen Brief zu erwerben. Geht das überhaupt? Was wäre, wenn er die Restschuld mit meinem gezahlten Kaufpreis nicht ausgleicht? Mit wem muss eigentlich der Kaufvertrag geschlossen werden?

Danke und Gruß. Dennis

Beste Antwort im Thema
am 26. Januar 2014 um 13:49

Such dir ein anderes Auto. Wenn die Verkäufernummer schon so doof los geht gibt das später nur Probleme.

Wenn ich ein Auto verkaufen möchte dann erkundige ich mich selber wie ich das mache und ich das Ding los werde. Generell gilt Auto gegen Brief. Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen. Schon gar nicht auf "blinde" Geldeinzahlungen.

Wer ein Auto so komisch finanziert ist sowieso nicht gerade vertrauenswürdig.

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Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Du kaufst den Wagen vom Eigentümer - und das ist der Verkäufer, nicht die Bank!

Nee, der Eigentümer ist die Bank. Der Typ, der den Wagen verkaufen will, ist nur der Besitzer.

Der Besitzer erwirbt erst Eigentum an dem Wagen, wenn er bei der Bank den Restbetrag bei der Bank bezahlt also den Kredit getilgt hat und diese ihm den Brief aushändigt.

Der Eigentümer hat den Fahrzeugbrief und dieser ist gleichzeitig der Nachweis des Eigentums.

Verkaufen, also das Eigentum auf eine andere Person übertragen, kann nur der Eigentümer.

Obiges Geschäft würde ich nicht nicht machen. Es gibt genug Gebrauchtwagen...

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Du kaufst den Wagen vom Eigentümer - und das ist der Verkäufer, nicht die Bank!

Der Eigentümer hat den Fahrzeugbrief und dieser ist gleichzeitig der Nachweis des Eigentums.

Auch das ist Unsinn. Der Brief war und ist eben KEIN Eigentumsnachweis. Bei den seit Ende 2005 ausgegebenen Papieren steht es sogar noch im Klartext drauf. Und nein, bei den alten Papieren war die Rechtslage nicht anders, auch wenn viele Laien das immer noch glauben.

Richtig ist lediglich, dass dem Eigentümer der Sache (hier: des Autos) auch der Brief zusteht.

Aber es ist eben so: wer im Brief steht oder wer den Brief hat, ist nicht deswegen alleine der Eigentümer.

Eigentum an einer Sache verschafft man sich in der Regel durch Kauf oder Schenkung oder durch Erben. Das Bedarf in der Regel auch keiner Schriftform (wohl aber bei Immobilien z.B.), kann also schwer nachzuweisen sein. Ein dokumentierter Kaufvertrag erleichtert vieles.

Trotzdem hat der Brief mit der Eigentumsfrage nix zu tun.

Grüße

SpyderRyder

am 27. Januar 2014 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von SpyderRyder

 

Eigentum an einer Sache verschafft man sich in der Regel durch Kauf oder Schenkung oder durch Erben. Das Bedarf in der Regel auch keiner Schriftform (wohl aber bei Immobilien z.B.), kann also schwer nachzuweisen sein.

Allerdings gibt es sehr wohl bei Finanzierungen in vielen Fällen eine Sicherungsübereignung. Dabei handelt es sich sehr wohl um die Übertragung des Eigentums an den Kreditgeber, der Kreditnehmer bleibt Besitzer des übereigneten Fahrzeugs.

Natürlich hat SpyderRyder recht, dass eine bloße Hinterlegung der Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugbrief) keine Eigentumsübertragung ist. Dazu bedarf es eines Sicherungsvertrags.

Gruß

Der Chaosmanager

Mag der Brief auch alleine nicht als Eigentumsnachweis herhalten, ist der hier angegebene Verkäufer jedenfalls nicht Eigentümer und kann dementsprechend auch nichts verkaufen.

Es sei denn die Bank würde ihm die notwendigen Vollmachten übertragen...

am 27. Januar 2014 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

Mag der Brief auch alleine nicht als Eigentumsnachweis herhalten, ist der hier angegebene Verkäufer jedenfalls nicht Eigentümer und kann dementsprechend auch nichts verkaufen.

Es sei denn die Bank würde ihm die notwendigen Vollmachten übertragen...

Gut, bezogen auf den Eingangsthread aus 2009 ist es eh müßig, auf diesen konkreten Fall einzugehen.

Gruß

Der Chaosmanager

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