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Fragen vor Versicherungswechsel / Rabattschutz
Hallo zusammen,
ich stehe eigentlich vor einem Versichererwechsel zum 01.01.2020.
Hintergrund ist eine Streitigkeit mit der Versicherung, ich möchte da eigentlich nicht weiter versichert sein, zudem fürchte ich auch die Kündigung nach einem Schaden und dessen Ablauf...
Die Frage die ich mir stelle:
Derzeit habe ich bei der Versicherung den Rabattschutz, ein Schaden in 2019 wurde reguliert in der VK.
Könnte ich den Rabattschutz für 2020 ausschließen, und würde trotzdem nicht hochgestuft, natürlich solange kein neuer Schaden entsteht?
Andere Frage:
Ich habe mehrere Kfz-Verträge mit erfahrenen SF-Klassen.
Angenommen ein Versicherer würde mich kündigen mit Kfz in Vertrag 1, dies müsste ich ja bei einem NEuvertrag wahrheitsgemäß angeben bzw. wird ja sowieso übermittelt..
Aber ich könnte ja die SF aus einem anderen meiner Verträge mitnehmen, und dieser wurde ja in Vergangenheit von mir selbst gekündigt.. Könnte man das so angeben ?
Also zählz ob ein Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde oder sozusagen die Person?
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22 Antworten
Zu spät eigentlich nicht, VS ist noch dran..
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 8. Juli 2019 um 18:42:30 Uhr:
Das ist etwas sehr spät :) da gillt 4 wochen nach leistungsverweigerung oder leistungserbringung..
schreib deine Kündigung und gut.
Schreibst doch selbst + wurde reguliert+, dann ist die Leistung erbracht
Könnte man denn noch eine Sonderkündigung nachschieben?
Unabhängig davon: Hat man Nachteile durch eine eigene sonderkündigung?
Also verfällt da der gezahlte Beitrag etc?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 8. Juli 2019 um 18:43:48 Uhr:
Du hast regulär gekündigt und nicht aufgrund einer Sonderkündigung. Bislang kannst Du also bei der neuen VS wahrheitsgemäß angeben, dass Dir (bislang) nicht gekündigt wurde.
Wann war der Schaden, wann wurde reguliert/nicht reguliert?
Wie gesagt bis 4 wochen nach Regulierung kannst du sonderkundigen..
Wurde kürzlich erst reguliert. Frist passt also. Kann ich denn trotzdem die reguläre Endzeit nehmen oder muss der Kündigungstag zeitnah sein?
guck mal dort unter G.2
https://www.huk.de/.../allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf
Formulierung ist in anderen AKB ähnlich.
Damit sollte es ja geklärt sein:
Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren
Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden
soll.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 8. Juli 2019 um 20:00:59 Uhr:
guck mal dort unter G.2
https://www.huk.de/.../allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf
Formulierung ist in anderen AKB ähnlich.