Frage zwecks Privatverkauf

Opel Omega B

Hallo,

ich habe geplant, morgen im Autohaus ein besser ausgestatteten Omi mit Garantie zu kaufen. Aus diesem Grund möchte ich meinen "alten" OMI verkaufen.

Habe auch schon ein Käufer. Problem ist, daß der Käufer nur 1000,-EUR anzahlen kann und die Restsumme nächste Woche gegeben kann.

Den Wagen gebe ich Ihm erst bei vollständiger Bezahlung mit. So weit so gut. KFZ Kaufvertrag wird unterschrieben.

Was kann ich machen, wenn er es sich anders überlegt ?
Kaufvertrag über 4900,-EUR, und 1000,-EUR angezahlt.

Dann hätte ich im Prinzip 2 Autos und kann mir nur nur ein Auto im Unterhalt leisten.

Wie ist die Rechtslage genau ?
Muß er das Auto abholen und mir die Restsumme geben ?
Oder kann er einfach sagen, ich hab es mir anders überlegt und will den Wagen nicht mehr und seine angezahlten 1000,-EUR wiederhaben ?

Wäre nett, wenn sich die Profis von Euch melden und mir mal berichten, was richtig ist.

Was würdet Ihr machen ?

Privat ein Wagen zu verkaufen ist in der heutigen Zeit schon schwer genug.......

Vielen Dank im voraus.

14 Antworten

Hallo
Also aus meiner Sicht muss er den Wagen nehmen, wenn er den Kaufvertrag unterschreibt. Darin würde ich allerding festhalten, daß jegliche Garantie oder Gewährleistungsansprüche und eine Rücknahme ausgeschlossen sind (Gekauft wie gesehen).
Desweiteren muss aus dem Vertrag hervorgehen, daß Du Privatverkäufer bist.

Soviel von meiner Seite. Sicher gibt es hier im Forum aber noch einige andere, die dazu was sagen können....

Gruß aus dem Harz
Mav

Wie es genau rechtlich ist, kann ich dir nicht sagen. Nur darf auf keinen Fall drin stehen "gekauft wie gesehen", damit wird der gesamte Kaufvertrag ungültig. Nimm am besten den ADAC Kaufvertrag, die können dir dann bestimmt auch sagen wie es sich dann mit Anzahlung usw. verhält.

CU
Christoph

Zitat:

Original geschrieben von fehmarn72


Nur darf auf keinen Fall drin stehen "gekauft wie gesehen", damit wird der gesamte Kaufvertrag ungültig.

CU
Christoph

das trifft nur bei gewerblichen Verkäufen ( Händlern ) zu.....

das stimmt nimm den kaufvertrag vom adac kann man runterladen
schreibe nicht rein "wie gesehen "

du kannst im vorvertrag festhalten das du bei nicht einhaltung einen teil der anzahlung einbehälst
die meisten versicherungen lassen eine benutzung von alt und neu auto auf einer versicherung zu für ca 4 wochen
bei meiner versicherung kann ich ohne mehrkosten sogar 6 wochen das alte und neue Auto auf einer police haben .was aber wahrscheinlich damit zusammenhängt das ich mehrere fahrzeuge versichert habe .
also einfach mal nachfragen .sollte dann nach 4 wochen das alte auto aber nicht verkauft sein müßtest du es dann abmelden
gruß Thom

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im adac vertrag ist die Garantie/nicht garantie anders formuliert man muß nur ankreuzen
Gruß Thom

schreib rein "gekauft wie steht ohne Garantie und Rücknahme".Hatte ich auch so gemacht und das ist rechtens zumal Du dann auch auf einen Privatverkauf hindeutest,weil Du ja kein Händler bist.

Und warum sollte man denn nicht "gekauft wie gesehen" reinschreiben können,zumal es dann dem Käufer sein problem ist wenn er z.B. ne Mistkarre gekauft hat.Er hatte ja die möglichkeit das KfZ gründlich zu untersuchen oder Untersuchen zu lassen.

MfG

Hallo,

wenn der potentielle Käufer das Fahrzeug anzahlt, hat er es noch nicht gekauft. Er ist allenfalls eine verbindliche Bestellung der Ware eingegangen. Es sei denn, Du gibst Ihm das Fahrzeug sofort (den Brief natürlich behalten!!!). Dann wäre es eine Finanzierung Deinerseits für eine Woche. In diesem Fall hat er das Fahrzeug gekauft. Wenn Du ihm das Fahrzeug nicht geben willst, setze einen separaten Vertrag auf, in dem Du die Anzahlung quittierst und der Käufer sich verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer gesetzten Frist abzunehmen und vollständig zu bezahlen.

Hinsichtlich des Kaufvertrags kannst Du die Floskel "Gekauft wie gesehen" reinschreiben, oder auch nicht. Die rechtliche Auswirkung ist in beiden Fällen nichtig. Der Rest des Vertrages wird davon aber nicht berührt. Er bleibt also gültig. Verwende, wie schon mehrfach hier vorgeschlagen, den ADAC-Vertrag. Dort kannst Du ankreuzen, ob Du das Fahrzeug mit oder ohne Garantie verkaufst. Aber Vorsicht! Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und das Auto ein Firmenwagen ist, giltst Du automatisch als Händler und musst Garantie geben (z.B. der Bäcker der seinen Brötchen-VW Bus verkauft).

Gruß

Kai

Re: Frage zwecks Privatverkauf

Gib dem das Auto NICHT mit !!!

Wenn der dann nicht in der Lage ist den Rest zu bezahlen fehlt Dir nicht nur das Geld sondern Du musst auch noch dem Wagen nach rennen.

Zitat:

Original geschrieben von frankyboy36


Hallo,

Was kann ich machen, wenn er es sich anders überlegt ?
Kaufvertrag über 4900,-EUR, und 1000,-EUR angezahlt.

Dann hätte ich im Prinzip 2 Autos und kann mir nur nur ein Auto im Unterhalt leisten.

Wie ist die Rechtslage genau ?
Muß er das Auto abholen und mir die Restsumme geben ?
Oder kann er einfach sagen, ich hab es mir anders überlegt und will den Wagen nicht mehr und seine angezahlten 1000,-EUR wiederhaben ?

Und was willst Du machen wenn er das Auto nehmen muss aber keine Kohle hat??

Saje

Zitat:

Original geschrieben von endlich omega!


wie schon mehrfach hier vorgeschlagen, den ADAC-Vertrag. Dort kannst Du ankreuzen, ob Du das Fahrzeug mit oder ohne Garantie verkaufst.

steht nicht im ADAC Kaufvertrag drin bzw. kann man NICHT ankreuzen,da ich letzte Woche einen ADAC Vertrag zum Verkauf nam !!!

Und, wo ist der neue Omega ?

Welcher Omega?

Ups, das war ja frankyboy36 der einen anderen Wagen holen wollte.
Nissa, Du hast doch wohl nicht deinen Omega verkauft ? War das nicht eine dunkelrote Limousine mit Carltongrill ?

Doch hab ihn Verkauft und er war Toscanarot mit Cadillac Grill 😉

So ganz genau hatte ich das dann doch nicht mehr in Erinnerung. Aber die Richtung hat gestimmt. Was haste jetzt als fahrbaren Untersatz ?
Hattest Du die schönen Keskin Felgen ?

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