Frage zur Tüv Untersuchung

Hallo,

mein Auto hat hinten links an der Rückleuchte einen Riss.

Meine Windschutzscheibe hat einen Kratzer an der Innenseite. Er ist leider auch im Sichtfeld. Ich fahre so schon seit über einem Jahr und er wird nicht größer. Ist auch kein Riss sondern nur ein Kratzer von der Innenseite.

Muss ich die beiden Sachen machen lassen um die Plakette zu bekommen?

Und ist es ein gravirender Mangel, wenn die Kennzeichenbeleuchtung nicht funktioniert? Lass ich natürlich machen, wenn ich das nächste mal in der Werkstatt bin.

15 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. April 2016 um 23:24:26 Uhr:



Zitat:

@gardiner schrieb am 12. April 2016 um 17:54:34 Uhr:


Lt. aktueller HU-Rili ist eine Scheibenbeschädigung im Fernsichtbereich der Frontscheibe mit Sichtbeeinträchtigung, und um eine solche handelt es sich nach Angabe des TE, klar als EM einzustufen (Mangel-Punkt 301).

Du siehst die Funktionsbeeinträchtigung schon aufgrund der Beschreibung, ich würde dafür gerne die Scheibe sehen 😉

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. April 2016 um 23:24:26 Uhr:



Zitat:

Und die mangelhafte Kennzeichenbeleuchtung kann als GM oder EM eingestuft werden (Mangel-Punkt 410). Lediglich wenn von mehreren KZL eine nicht leuchtet, wäre dieses nur als GM einzustufen.

Für die Praxis zählt ja der einheitliche Mangelbaum (der wohl mit gutem Gewissen als Durchführungsanweisung zu betrachten ist).

In dem ist "einseitig ohne Funktion" und "ohne Funktion" jeweils GM. Siehe Bild.

Nö, auch als aaS ist mir die Funktion des "Fern-Sehens" nicht gegeben, ich hab halt nur interpretiert, dass, wenn der TE selbst von einer sichtbaren Beschädigung im Fernsichtbereich der Frontscheibe spricht, ein Prüfer dieses wie der TE auch sehen würde. Und: Wenn beschädigt im Fernsichtbereich, dann ist es EM.

Bei der Einstufung der nicht funktionierenden Kennzeichenbeleuchtung halte ich mich nicht an irgendwelche Vorgaben einer Produktionsanwendung oder irgendwelchen Pseudo-Durchführungsanweisungen, sondern einfach mal an die gesetzliche Vorgabe, hier zu finden unter dem §29 StVZO (der Einfachheit mal HU-RiLi genannt).
Ich denke mal, dass diese für alle aaÜO'en rechtsverbindlich sein dürfte (siehe Bild).

Deine Antwort
Ähnliche Themen