Frage zur Herstellergarantie
Hallo,
vor 6 Wochen hab ich einen SEAT Leon gekauft. Halbjahreswagen, Erstzulassung fand in Polen statt. Bestandteil des Kaufs und vom Verkäufer (markenungebundenes AH) explizit beworben war eine 48-monatige Garantie von SEAT. Ich hab auch ein polnisches GarantieHeft (von SEAT Polen) bekommen, dass diese 48 Monate ausweist.
Meine Nachfrage bei SEAT D ergab:
1. Hier gilt die 2-jährige Garantie.
2. Eine 4-jährige Garantie sei unbekannt und zur FIN nicht hinterlegt
3. Ich solle mich entweder an den verkaufenden Händler oder an SEAT Polen wenden.
So, schön abgewimmelt....
Ich überlege was die richtige Vorgehensweise ist. Zunächst mal an den Verkäufer wenden, da das Fahrzeug eine zugesicherte Eigenschaft nicht besitzt und ihn auffordern, diesen Mangel zu beheben?
Was meint ihr dazu?
15 Antworten
wo ist der Sitz des verkaufenden markengebundenen AH? Deutschland? Polen? Egal.... dieses AH ist Dein Vertragspartner und zunächst der Ansprechpartner von Dir. Ich würde die schriftliche Aussage, die Du von Seat D erhalten hast an das verkaufende AH senden mit der Bitte um Stellungnahme binnen 10 Tagen.
Zitat:
@CaraVectraner schrieb am 31. Aug. 2018 um 05:17:20 Uhr:
explizit beworben war eine 48-monatige Garantie von SEAT.
Wie ist wäre das nachweisbar?
Danke für Eure Antworten.
@keksemann:
Der markenUNgebundene Händler sitzt in D. Zur Stellungnahme habe ich aufgefordert. Bislang keine Reaktion.
@ guruhu:
Ich hab das polnische Garantieheft. Ausgestellt am Tag der Erstzulassung. Auf das Fahrzeug mit der FIN meines...
Leider bin ich der polnischen Sprache nicht so mächtig, als dass ich rauslesen könnte in wie weit die Garantie europaweit gilt.
Zitat:
@CaraVectraner schrieb am 31. Aug. 2018 um 21:45:04 Uhr:
@ guruhu:Ich hab das polnische Garantieheft. Ausgestellt am Tag der Erstzulassung. Auf das Fahrzeug mit der FIN meines...
Leider bin ich der polnischen Sprache nicht so mächtig, als dass ich rauslesen könnte in wie weit die Garantie europaweit gilt.
Nunja, das war zwar nicht die Antwkrt auf meine Frage, aber dennoch:
Du brauchst kein Wort polnisch sprechen, denn die Antwort, dass die Garantie, zumindest in DE, nicht gilt hast du ja bereits (sodenn sie denn korrekt ist).
Wichtiger wäre mEn jetzt, ob du Ersatzweise Ansprüche gegen den Händler geltend machen kannst. Hat er dir 48 Monate Garantie versprochen muss er diese auch liefern. Dass dies nicht durch SEAT gewährleistet ist, wäre dann primär nicht dein Problem. Er müsste dann entweder im Rahmen der Garantievereinbarung wie SEAT sie hätte, geradestehen, oder eine gleichwertige Ersatzgarantie darbieten.
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Ja, nachweisen lässt sich das mit dem Inserat (mobile.de), wo explizit mit den 48 Monaten geworben wird. Auch heute noch. Sorry, hab Deine Frage erst beim 2. Lesen entsprechend verstanden.
Die Antwort von SEAT D betrachte ich zunächst als bequemes Abwimmeln. Und ich halte die Aussage für falsch. Deshalb wende ich mich ja gerade an den Verkäufer.
Wenn er doch nur so schnell reagieren würde wie bei einer Verkaufsanbahnung....
Zitat:
@CaraVectraner schrieb am 31. Aug. 2018 um 22:6:48 Uhr:
Ja, nachweisen lässt sich das mit dem Inserat (mobile.de), wo explizit mit den 48 Monaten geworben wird.
Kein Ding
Nein, da das Inserat idR nicht Bestandteil des KV wird.
vertraglich entscheidend ist leider nicht die im Inserat beworbene Garantie, sondern dass, was in dem geschlossenen Kaufvertrag steht. Bzgl. der Übersetzung aus dem Polnischen hilft google heute mit erstaunlichen Ergebnissen, deren Übersetzer sind nicht schlecht und das Wesentliche weißt Du dann.
Zitat:
@CaraVectraner schrieb am 01. Sep. 2018 um 05:27:11 Uhr:
Das Garantieheft aber schon, da zum Fzg gehörig.... ?!
Das deutet dann stark darauf hin, dass du eine Garantie zu den im Heft genannten Bedingungen erworben hast 😉
... vovon ich "nur noch" SEAT überzeugen muss.
Möglichst mit Hilfe des Verkäufers, dem immer noch jeglicher Kommunikationswille fehlt
Also kennst du die Bedingungen aus dem Heft jetzt?
Wenn da drin steht 48 Monate in allen polnischen Filialen, dann ist das erstmal so.
Im Zweifel müsstest du dem Händler dann nachweisen, dass er dir 48 Monate (auch) in DE versprochrn hat.
Die Zusicherung im Verkaufsinserat ist sehr wohl rechtlich relevant - es wird sich in der Regel um eine "zugesicherte Eigenschaft" gem. § 434 Abs. 1 BGB handeln, deren Fehlen einen Sachmangel darstellt.
Wenn im Kaufvertrag so etwas wie "ist gilt nur der Kaufvertrag, Nebenabreden bestehen nicht", wäre fraglich, ob dies generell wirksam ist oder zumindest in Bezug auf die Zusicherung in der Anzeige.
Zitat:
@guruhu schrieb am 1. September 2018 um 16:39:08 Uhr:
Also kennst du die Bedingungen aus dem Heft jetzt?Wenn da drin steht 48 Monate in allen polnischen Filialen, dann ist das erstmal so.
Im Zweifel müsstest du dem Händler dann nachweisen, dass er dir 48 Monate (auch) in DE versprochrn hat.
Ich hab im polnischen Garantieheft die Aussage gefunden, dass es keine territoriale Beschränkung der Garantie gibt.
Übersetzen ist echt mühsam 😉