Frage zur Herstellergarantie

Hallo,

vor 6 Wochen hab ich einen SEAT Leon gekauft. Halbjahreswagen, Erstzulassung fand in Polen statt. Bestandteil des Kaufs und vom Verkäufer (markenungebundenes AH) explizit beworben war eine 48-monatige Garantie von SEAT. Ich hab auch ein polnisches GarantieHeft (von SEAT Polen) bekommen, dass diese 48 Monate ausweist.

Meine Nachfrage bei SEAT D ergab:

1. Hier gilt die 2-jährige Garantie.
2. Eine 4-jährige Garantie sei unbekannt und zur FIN nicht hinterlegt

3. Ich solle mich entweder an den verkaufenden Händler oder an SEAT Polen wenden.

So, schön abgewimmelt....

Ich überlege was die richtige Vorgehensweise ist. Zunächst mal an den Verkäufer wenden, da das Fahrzeug eine zugesicherte Eigenschaft nicht besitzt und ihn auffordern, diesen Mangel zu beheben?

Was meint ihr dazu?

15 Antworten

Zitat:

@ToddBeamer schrieb am 1. September 2018 um 18:10:07 Uhr:


Die Zusicherung im Verkaufsinserat ist sehr wohl rechtlich relevant - es wird sich in der Regel um eine "zugesicherte Eigenschaft" gem. § 434 Abs. 1 BGB handeln, deren Fehlen einen Sachmangel darstellt.

Wenn im Kaufvertrag so etwas wie "ist gilt nur der Kaufvertrag, Nebenabreden bestehen nicht", wäre fraglich, ob dies generell wirksam ist oder zumindest in Bezug auf die Zusicherung in der Anzeige.

Danke. Diese Argumentationslinie bereite ich ggü. dem Verkäufer parallel vor...

Nein, es gibt einen solchen Passus im KV nicht.

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