Frage zur Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtkauf

Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Händlergewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf. Vielleicht kennt sich da ja jemand mit aus und kann mir das ein wenig auseinanderklamüsern.
Also, folgender Fall. Ich habe einen 4 Jahre alten Gebrauchtwagen bei einem grossen Händler gekauft, der sich darauf spezialisiert hat, Leasingrückläufer an gewerbliche Kunden zu verkaufen.
Verkaufen tut dieser Händler aber auch an Privatkunden.
Voraussetzung für den Kauf als Privatmann ist allerdings, dass man zusätzlich ein Garantiepaket mit dem Fahrzeug dazu kauft, welches, je nach Fahrzeug, Dauer und Umfang der Garantie zwischen 500 und 1000€ kostet.
Das weiß man dann auch vorher. Kaufst Du keine Garantie dazu, verkaufen die Dir das Auto nicht, fertig.
Ich habe mich für das kleinste Garantiepakt entschieden, welches laut den Garantieunterlagen folgendes umfasst:

Motor:
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Ölkühler, Ölwanne
Schalt-/Automatikgetriebe:
Getriebegehäuse incl. Innenteile
Kühlsystem:
Wasserkühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe
Krafstoffanlage:
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe
Lenkung:
Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe
Abgasanlage:
Turbolader

Im großen Garantiepaket ist natürlich mehr enthalten. Nur mal als Beispiel z.B. die Klimaanlage, also Kompressor, Verdampfer usw.

Im Kaufvertrag steht aber auch der folgende Satz:
Die Gewährleistung für Sachmängel wird auf ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen vereinbart.
Der Satz bedeutet für mich, dass der Verkäufer die ganz normal übliche Händlergewährleistung bietet.

Was ich jetzt nicht verstehe ist folgendes. Wofür genau ist diese Garantie gut? Ich meine, müsste der Händler nicht sowieso für einen Defekt, sagen wir mal an der Klimaanlage, die nur in dem größeren Garantiepaket mitversichert wäre, aufkommen. Alleine schon im Rahmen der ganz normalen Händlergewährleistung?

Das soll jetzt keine Rechtsberatung werden, sondern das ist wirklich nur für mein Verständnis. Ich habe auch keinerlei Probleme mit dem Händler oder dem Auto, das ist wirklich nur eine Verständnisfrage.

Ich will damit nur sagen, das, je länger ich darüber nachdenke, es für mich immer unlogischer wird das große Garantiepaket zum Auto dazu zu kaufen.
Das kleine Paket ok, das muss man einfach dazu kaufen, ansonsten verkaufen sie dir das Fahrzeug nicht, wie bereits geschrieben. Aber das große Paket? Wäre nicht alles, was nur in diesem Paket enthalten sein soll, im ersten Jahr sowieso durch die ganz normale Händlergewährleistung abgedeckt? Bzw. im ersten Halbjahr, Stichwort Beweislastumkehr?

Kennt sich da jemand aus?

MfG
prikkelpitt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@klamann15 schrieb am 7. Januar 2016 um 21:43:08 Uhr:


Ich bin zwar noch sehr jung, aber nicht dumm.
Bin Informatiker bei einem sehr großen deutschen Softwareunternehmen,
mein Firmenwagen ist ein A45 AMG.
Bei mir kommt es nicht darauf an ob ich ein oder zwei Hunderter bei einem Kauf mehr bezahle oder nicht.

Schön für Dich - allerdings lassen Deine Kommentare hier nicht auf besonderen Sachverstand schließen, auch der letzte nicht. Was Dein Firmenwagen mit Deiner Kompetenz in dieser Frage zu tun haben soll, müsstest Du erst mal erklären...

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Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. Januar 2016 um 12:48:13 Uhr:


Ich denke die Verkäufer wollen sich mit dieser Garantie schlicht und einfach die Käufer vom Hals halten, wenn die mit Gewährleistungsansprüchen kommen - selbst in den ersten sechs Monaten.

...das würde wohl jeder tun. Oder würdest Du als Verkäufer gerne hinterher für Sachen haften und Deine sauer verdiente Kohle dafür rausschmeißen.

Da wollte sich vor Jahren die Politik in Sachen Verbraucherschutz profilieren und hat ohne Hirn & Verstand ein Gesetz gemacht.
Als wenn die Händler die Kohle im Überfluß hätten und es kein Problem wäre jedem dahergelaufenen einfach mal nen neuen Motor, Getrieben, etc. etc. zu schenken. Dass das Geld erst einmal verdient werden muß, dass diese Absicherung, diese Vollkasko für Leute die ohne Ahnung von der Materie einfach mal ein Auto kaufen bezahlt werden muß... nö daran dachte man nicht. Die Händler sind ja ein Wohlfahrtsverein... genau der Gedankengang, wie in der Politik üblich, raus mit der Kohle und wenn es nicht mehr reicht, dann erhöht man einfach die Einnahmen / Steuern.

Nur so funktionierts eben in der freien Wirtschaft nicht... das Ergebnis, die Folgen haben wir jetzt... Autos unter ich sage jetzt mal 5000,- EUR kann man nur noch von Privat oder von zwielichtigen Gestalten kaufen, die die Gewährleistung "mit anderen Mitteln" regeln.

Seriöse Händler schicken alles, was irgendwie risikobehaftet erscheint am liebsten in den Export oder verkaufens eben zur Verwertung an solche zwielichtigen Händler.
Fahrzeuge, die man sich traut noch an Privat abzugeben, sind erstens gut ausgesucht... nur welche die möglichst keine Probleme erwarten lassen, entsprechend hochwertig / hochpreisig sind diese natürlich noch und außerdem schlägt sich das Gewährleistungsrisiko insgesamt im Preis nieder.
Solche Garantieversicherungen sind ein zusätzlicher Weg um das Risiko weg vom Händler zu bringen... bezahlen egal ob die Versicherung offen oder hinter dem Rücken des Käufers abgeschlossen wird immer der Kunde - und da redet die Politik von Verbraucherschutz.

Hier muss man mal grundsätzlich was richtig Stellen:

1. Kommt der Verkäufer in den ersten 6 Monaten natürlich nicht sowieso für alle Schäden auf, die am Fahrzeug auftauchen, nur weil es eine gesetzliche Sachmängelhaftung gibt. Verschleissteile fallen nicht unter die Gewährleistung. Somit wäre ein Getriebeschaden oder ein gerissener Keilriemen und viele andere Sachen kein Fall für die Sachmängelhaftung.

2. Ein Händler kann sich nur gegen Ansprüche des Kunden absichern, indem er selber eine Versicherung gegen solche Sachen abschliesst. Wenn der Kunde eine Gebrauchtwagengarantie hat, nützt das dem Händler genau garnichts. Er ist nichts Vertragspartner und hat keine Ansprüche. Wenn ich das Auto auf den Hof stelle und sage "Mach im Rahmen der Gewährleistung fertig." dann kann der Händler Pruzelbäume schlagen und trotzdem nutzt ihm meine Garantieversicherung nichts.

...das wird intern über die Garantieversicherung abgerechnet, ohne dass Du als Kunde überhaupt gefragt wirst.

Nur so nebenbei, wenn Du als Kunde die Wahl hast zwischen einem unkooperativen Gegenüber auf der Gewährleistungsschiene und einem kooperativem, wenn der Schaden über die Garantieversicherung abgewickelt wird - welchen Weg wird man da als Kunde wohl gehen?

Zumal die meisten Leute da draußen sowieso nicht durchblicken... die meisten kennen ja nicht einmal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Garantie hin oder her. Als erstes würde ich immer über die Gewährleistung gehen. Die läßt sich nämlich nicht weg-merkeln.

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Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 8. Januar 2016 um 07:27:03 Uhr:


Der Verkäufer vermeidet durch eine Gebrauchtwagengarantie das Risiko der Gewährleistung. Dem Käufer kann es recht sein. Stellt sich die Garantieversicherung quer, dann bleibt immer noch die gesetzliche Gewährleistung und da ist der Händler auf jedem Fall in der Pflicht.

Wenn sich die Garantie quer stellt, dann hat man auch gute Chancen dass die Gewährleistung nicht greift.

Wann sollte zudem unterscheiden was ein Verschleißteil ist.
@A43
Ein Getriebe ist kein direktes Verschleißteil. Wenn das Fahrzeug 60.000 km hat darf das Getriebe nicht Defekt gehen (sachmängelhaftung) hat das Fahrzeug 300.000 km ist das wieder anders. Genauso wie: 01.01. bremsen neu gemacht, 05.01 wird Fahrzeug gekauft, 07.01 wird festgestellt bremsen sind abgenutzt dann muss der Händler dies ebenfalls erneuern obwohl Bremsen Verschleißteile sind eben weil es nicht normal ist das es so schnell verschleißt. Ein generelles sagen von wegen dies und das und hier und jenes ist in der Gewährleistung nur sehr schwer möglich. Man muss sich dazu immer alles genau durchlesen und durchgehen vor allem.

Zitat:

@novesori schrieb am 8. Januar 2016 um 22:59:32 Uhr:


Wenn sich die Garantie quer stellt, dann hat man auch gute Chancen dass die Gewährleistung nicht greift.

Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

Gewährleistung = Versprechen, die Kosten zu übernehmen, wenn ein Teil bei Kauf defekt war

Garantie = Versprechen, die Kosten zu übernehmen, wenn ein Teil bei Kauf funktionstüchtig war und in der Zukunft kaputtgeht

Zitat:

@birscherl schrieb am 9. Januar 2016 um 13:54:17 Uhr:



Zitat:

@novesori schrieb am 8. Januar 2016 um 22:59:32 Uhr:


Wenn sich die Garantie quer stellt, dann hat man auch gute Chancen dass die Gewährleistung nicht greift.
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
Gewährleistung = Versprechen, die Kosten zu übernehmen, wenn ein Teil bei Kauf defekt war
Garantie = Versprechen, die Kosten zu übernehmen, wenn ein Teil bei Kauf funktionstüchtig war und in der Zukunft kaputtgeht

In meinem Herkunftsland gibt es ein Sprichwort: "Lehre einen Lehrer nicht".

trotzdem hat birscherl recht ... und auch Lehrer können mal falsch liegen 🙂

Klar hat er Recht, ich habe nicht das Gegenteil behauptet. Nur hat das mit meinem ursprünglichem Post nichts zu tun gehabt.

o.k. 🙂

Zitat:

@birscherl schrieb am 9. Januar 2016 um 13:54:17 Uhr:



Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
Gewährleistung = Versprechen, die Kosten zu übernehmen, wenn ein Teil bei Kauf defekt war
Garantie = Versprechen, die Kosten zu übernehmen, wenn ein Teil bei Kauf funktionstüchtig war und in der Zukunft kaputtgeht

Nö.

- Gewährleistung ist kein Versprechen, sondern eine gesetzliche Verpflichtung
- Wenn - wie zutreffend ausgeführt - Gewährleistung und Garantie nichts miteinander zu tun haben, kann die Definition nicht zutreffend sein. Bei Übergabe ist ein Teil entweder bereits defekt oder wird es später. Also kann nur Gewährleistung oder Garantie zum Zuge kommen.
Tatsächlich können aber beide nebeneinander bestehen.

O.

Doch.

Auch eine gesetzliche Verpflichtung ist ein Versprechen, eben ein verbindliches. Wodurch das Versprechen begründet ist (Freiwilligkeit oder gesetzliche Verpflichtung), ist einem Versprechen egal.
[Es kommt hier aber auf den Unterschied des Schadeneintritts an (bei Kauf oder erst später) und den sich daraus ergebenden Eintritt der Gewährleistung oder Garantie, falls du meinen post nicht ganz durchdrungen hast.]

Kann man sich den darauf Einigigen im Interesse derer die das lesen und Hilfe brauchen: das im Gewährleistungsfall der Händler für Schäden in den ersten 6 Monaten aufkommen muss wegen der Sachmängelhaftung und der Beweislast? (Ausnahmen wie Verschleißteile etc. sind anders zu betrachten)

Das stimmt so nicht ganz.

– Grundsätzlich ist die Gewährleistungsfrist bei einem Verkauf gewerblich an privat 2 Jahre. Während dieser Zeit muss der Verkäufer für Schäden, die bereits beim Verkauf vorlagen, haften.
– Grundsätzlich muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Verkauf vorlag.

Jetzt hat der Gesetzgeber aber vorgesehen, dass in den ersten 6 Monaten bei einem Mangel davon ausgegangen werden kann, dass er bei Verkauf bereits vorlag, der Verkäufer müsste in dieser Zeit das Gegenteil nachweisen – dies ist auch bekannt als Beweislastumkehr.
Die Gewährleistung kann beim Verbrauchsgüterkauf (z.B. Pkw) auf 1 Jahr herabgesetzt werden.

In der Praxis landen auch vermeintlich klare Gewährleistungsansprüche vor Gericht, weil beispielsweise nicht klar ist, ob ein bestimmter Mangel nicht dem Verschleiß zuzuschreiben ist oder weil ein Gefälligkeitsgutachten den Schadenseintritt erst nach dem Kauf sieht.

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