Frage zur Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtkauf
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Händlergewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf. Vielleicht kennt sich da ja jemand mit aus und kann mir das ein wenig auseinanderklamüsern.
Also, folgender Fall. Ich habe einen 4 Jahre alten Gebrauchtwagen bei einem grossen Händler gekauft, der sich darauf spezialisiert hat, Leasingrückläufer an gewerbliche Kunden zu verkaufen.
Verkaufen tut dieser Händler aber auch an Privatkunden.
Voraussetzung für den Kauf als Privatmann ist allerdings, dass man zusätzlich ein Garantiepaket mit dem Fahrzeug dazu kauft, welches, je nach Fahrzeug, Dauer und Umfang der Garantie zwischen 500 und 1000€ kostet.
Das weiß man dann auch vorher. Kaufst Du keine Garantie dazu, verkaufen die Dir das Auto nicht, fertig.
Ich habe mich für das kleinste Garantiepakt entschieden, welches laut den Garantieunterlagen folgendes umfasst:
Motor:
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Ölkühler, Ölwanne
Schalt-/Automatikgetriebe:
Getriebegehäuse incl. Innenteile
Kühlsystem:
Wasserkühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe
Krafstoffanlage:
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe
Lenkung:
Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe
Abgasanlage:
Turbolader
Im großen Garantiepaket ist natürlich mehr enthalten. Nur mal als Beispiel z.B. die Klimaanlage, also Kompressor, Verdampfer usw.
Im Kaufvertrag steht aber auch der folgende Satz:
Die Gewährleistung für Sachmängel wird auf ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen vereinbart.
Der Satz bedeutet für mich, dass der Verkäufer die ganz normal übliche Händlergewährleistung bietet.
Was ich jetzt nicht verstehe ist folgendes. Wofür genau ist diese Garantie gut? Ich meine, müsste der Händler nicht sowieso für einen Defekt, sagen wir mal an der Klimaanlage, die nur in dem größeren Garantiepaket mitversichert wäre, aufkommen. Alleine schon im Rahmen der ganz normalen Händlergewährleistung?
Das soll jetzt keine Rechtsberatung werden, sondern das ist wirklich nur für mein Verständnis. Ich habe auch keinerlei Probleme mit dem Händler oder dem Auto, das ist wirklich nur eine Verständnisfrage.
Ich will damit nur sagen, das, je länger ich darüber nachdenke, es für mich immer unlogischer wird das große Garantiepaket zum Auto dazu zu kaufen.
Das kleine Paket ok, das muss man einfach dazu kaufen, ansonsten verkaufen sie dir das Fahrzeug nicht, wie bereits geschrieben. Aber das große Paket? Wäre nicht alles, was nur in diesem Paket enthalten sein soll, im ersten Jahr sowieso durch die ganz normale Händlergewährleistung abgedeckt? Bzw. im ersten Halbjahr, Stichwort Beweislastumkehr?
Kennt sich da jemand aus?
MfG
prikkelpitt
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@klamann15 schrieb am 7. Januar 2016 um 21:43:08 Uhr:
Ich bin zwar noch sehr jung, aber nicht dumm.
Bin Informatiker bei einem sehr großen deutschen Softwareunternehmen,
mein Firmenwagen ist ein A45 AMG.
Bei mir kommt es nicht darauf an ob ich ein oder zwei Hunderter bei einem Kauf mehr bezahle oder nicht.
Schön für Dich - allerdings lassen Deine Kommentare hier nicht auf besonderen Sachverstand schließen, auch der letzte nicht. Was Dein Firmenwagen mit Deiner Kompetenz in dieser Frage zu tun haben soll, müsstest Du erst mal erklären...
54 Antworten
Zitat:
@klamann15 schrieb am 7. Januar 2016 um 21:43:08 Uhr:
Ich bin zwar noch sehr jung, aber nicht dumm.
Bin Informatiker bei einem sehr großen deutschen Softwareunternehmen,
mein Firmenwagen ist ein A45 AMG.
Bei mir kommt es nicht darauf an ob ich ein oder zwei Hunderter bei einem Kauf mehr bezahle oder nicht.
Was ist das eigentlich für eine Trollinvasion hier im Moment im Forum?
Kaufen musst du gar nichts, aber andererseits muss der Händler dir auch nichts verkaufen.
Du kannst die Bedingungen akzeptieren oder auch nicht, der Händler kann dir verkaufen oder auch nicht.
So ist das im Geschäftsleben.
Zitat:
@prikkelpitt schrieb am 7. Januar 2016 um 22:32:54 Uhr:
Heisst aber dann doch auch, der der Erwerb der "großen" Garantie eher Quatsch sein dürfte, da der Händler für Schäden, die nur durch diese abgedeckt sein sollen, im Rahmen der Händlergewährleistung sowieso aufkommen muss, richtig?
Das ist nicht ganz so einfach - kommt wie gesagt darauf. Eine Garantie kann zeitlich länger dauern und auch mehr Leistungen umfassen als die Gewährleistung.
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Zitat:
@prikkelpitt schrieb am 7. Januar 2016 um 22:32:54 Uhr:
....., im Rahmen der Händlergewährleistung sowieso aufkommen muss, richtig?
Richtig,
aber diese Gewährleistung kostet ihn das Geld, wenn eine Reparatur anfällt.
Und diese Ausgabe holt er sich dann über die Garantieversicherung wieder zurück.
Für den Händler also ein Null-Summen-Spiel.
Zitat:
@prikkelpitt schrieb am 7. Januar 2016 um 22:32:54 Uhr:
Heisst aber dann doch auch, der der Erwerb der "großen" Garantie eher Quatsch sein dürfte, da der Händler für Schäden, die nur durch diese abgedeckt sein sollen, im Rahmen der Händlergewährleistung sowieso aufkommen muss, richtig?
Jein. Bei der Gewährleistung musst du als Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag, das wird schwierig. Im ersten halben Jahr der Gesetzgeber daher die Beweislast umgekehrt, d.h. der Käufer muss die Mängelfreiheit nachweisen.
Wenn jetzt nach 9 Monaten ein Bauteil verreckt, das durch die "große" Garantie abgedeckt ist, tritt diese für die Schäden ein, während du bei einer reinen Gewährleistung ein teures Gutachten beibringen müsstest, dass der Mangel beim Kauf vorhanden war.
@prikkelpitt... es geht nicht darum dem Käufer mit der Gebrauchtwagengarantie Ansprüche / Sicherheiten zu verkaufen, die über die Gewährleistung hinaus gehen. Es geht darum damit diese irrsinnigen, per Gesetz verordneten Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer auszuhebeln.
Dabei hast Du als Käufer nicht die Entscheidungsgewalt, welche der Garantien zu zu einem bestimmten Autos kaufst... das entscheidet der Händler und wenn Du als Kunde nicht mindestens die Garantieversicherung zukaufst, die sich der Händler vorstellt kommt der Kauf ganz einfach nicht zustande.
Dabei mag dem Händler bei einem relativ neuen Fahrzeug das "kleine Paket" ausreichen, handelt es sich um ein älteres Fahrzeug und damit um ein höheres Risiko dann bekommst Du das "große Paket" angeboten... schlägst Du das Angebot der Garantieversicherung aus, gibts 2 Möglichkeiten. Entweder der Verkaufspreis steigt mindestens um den Betrag, den die Verischerung kostet -die wird halt dann vom Verkäufer "hinter Deinem Rücken" abgeschlossen-... oder der Kauf kommt nicht zustande.
Kurz und knapp: eine solche Garantie ist nur dafür da das der Kunde denkt er ist besser dran für ein wenig mehr Geld. Und damit man als Händler keinen Stress hat weil man auf die Garantie verweißt. Und weil man Gewinn macht damit. Somit ist eine solche Garantie nur für Leute etwas die einfach nicht viel Ahnung haben und die Rechten und Pflichten nicht kennen. Ich verkaufe z.B monatlich 10 intec Garantien zu den waren die wir verkaufen ohne sie dem Kunden auf zu drehen. Die wollen das einfach weil man dann das Gefühl der Sicherheit Hau.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 7. Januar 2016 um 23:02:49 Uhr:
Richtig,Zitat:
@prikkelpitt schrieb am 7. Januar 2016 um 22:32:54 Uhr:
....., im Rahmen der Händlergewährleistung sowieso aufkommen muss, richtig?
aber diese Gewährleistung kostet ihn das Geld, wenn eine Reparatur anfällt.
Und diese Ausgabe holt er sich dann über die Garantieversicherung wieder zurück.
Für den Händler also ein Null-Summen-Spiel.
So nicht ganz richtig.
Ein Händler wird immer versuchen, Schäden während der Gewährleistungszeit über die Garantie abwickeln zu lassen, nur dann kommt er günstig davon. Denn die Garantie hat ja der Käufer bezahlt und je nach Garantie (die der Käufer abgeschlossen hat, nicht der Händler!) muss der Käufer einen Anteil der Reparatur auch noch selbst zahlen.
Als Käufer darf man so ein Gebären natürlich nicht gefallen lassen und man sollte tunlichst auf die Gewährleistung bestehen. Nur so kommt man als Käufer ohne Zusatzkosten davon.
Anders verhält es sich, wenn die Gewährleistung (im Prinzip ist sie ja nach 6 Monaten vorbei) abgelaufen ist, dann macht die Garantie wiederum Sinn, sofern sie länger läuft als die Gewährleistung.
Meiner Erfahrung nach macht das aber wenig Sinn. Ein gut überprüftes Auto vor Vertragsabschluss ist sinnvoller als eine Garantie. Wenn ein Auto nach dem Kauf kaputt geht, dann meistens innerhalb kurzer Zeit. Wenn es dann tatsächlich später zu Schäden kommen sollte, dann ist es halt das allgemeine Lebensrisiko. Ob sie dann mehrere hundert Euro wert ist, das muss dann jeder für sich selbst entscheiden.
Bei einem Kauf von Privat stellt sich so eine Frage so oder so nicht.
So eine zusätzliche Garantie bekam ich bei meinem letzten Gebrauchten auch "gratis" (war im Kaufpreis enthalten).
Während der Garantiezeit wurden 2 Federn erneuert (1 war gebrochen), das Kraftstoffmodul getauscht und die Lichtmaschine getauscht. Die Abwicklung war immer einfach, Auto zum Freundlichen (beim Kraftstoffmodul kam das Auto huckepack), Garantiepapiere dem Annahmemeister vorgelegt und am nächsten Tag stand der Wagen repariert vor der Türe und der kostenlose Ersatzwagen wurde abgeholt.
Der Ersatzwagen war aber ein Service der Werkstatt, hatte mit der Garantie nix zu tun.
Der Verkäufer vermeidet durch eine Gebrauchtwagengarantie das Risiko der Gewährleistung. Dem Käufer kann es recht sein. Stellt sich die Garantieversicherung quer, dann bleibt immer noch die gesetzliche Gewährleistung und da ist der Händler auf jedem Fall in der Pflicht.
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Januar 2016 um 23:08:40 Uhr:
Jein. Bei der Gewährleistung musst du als Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag, das wird schwierig. Im ersten halben Jahr der Gesetzgeber daher die Beweislast umgekehrt, d.h. der Käufer muss die Mängelfreiheit nachweisen.Zitat:
@prikkelpitt schrieb am 7. Januar 2016 um 22:32:54 Uhr:
Heisst aber dann doch auch, der der Erwerb der "großen" Garantie eher Quatsch sein dürfte, da der Händler für Schäden, die nur durch diese abgedeckt sein sollen, im Rahmen der Händlergewährleistung sowieso aufkommen muss, richtig?
Hmm, das ist aber meiner Kenntnis nach nicht richtig so. Soweit ich weiß, muß der Verkäufer im ersten halben Jahr Mängelfreiheit nachweisen.
MfG
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Januar 2016 um 23:08:40 Uhr:
Jein. Bei der Gewährleistung musst du als Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag, das wird schwierig. Im ersten halben Jahr der Gesetzgeber daher die Beweislast umgekehrt, d.h. der Käufer muss die Mängelfreiheit nachweisen.
1. halbe Jahr
Verkäuferdann
Käufer.
Gruß Frank,
der es nur so kennt sich aber gerne vom Gegenteil überzeugen läßt. 😉
Grundsätzlich muss der Käufer den Mangel bei Kauf nachweisen, im ersten halben Jahr wurde das umgekehrt und der Verkäufer muss die Mängelfreiheit nachweisen. Da hatte ich mich verschrieben und aus dem Verkäufer den Käufer gemacht.
Zitat:
@klamann15 schrieb am 7. Januar 2016 um 21:15:29 Uhr:
Sowas nennt man Bauernfängerei oder Nötigung.
Nein, sowas nennt man AGB.
Wird keiner gezwungen, dort (ich gehe davon aus, dass hier vom DAT Autohus die Rede ist) zu kaufen.
Zudem sollte man unterscheiden (können):
Die Gewährleistung trägt Sorge dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln ist. Was danach kaputt geht interessiert die gesetzl. Gewährleistungspflicht nicht.
Die Garantie deckt Schäden an den vereinbarten Bauteilen zu den vereinbarten Bedingungen ab, die während der vereinbarten Laufzeit entstehen. Was vorher schon kaputt war interessiert die Garantieversicherung nicht.
Das eine hat mit dem anderen also zunächst nichts zu tun.
Das eine ersetzt das andere nicht, es ergänzt es.
Ich denke die Verkäufer wollen sich mit dieser Garantie schlicht und einfach die Käufer vom Hals halten, wenn die mit Gewährleistungsansprüchen kommen - selbst in den ersten sechs Monaten.