Frage zur Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtkauf

Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Händlergewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf. Vielleicht kennt sich da ja jemand mit aus und kann mir das ein wenig auseinanderklamüsern.
Also, folgender Fall. Ich habe einen 4 Jahre alten Gebrauchtwagen bei einem grossen Händler gekauft, der sich darauf spezialisiert hat, Leasingrückläufer an gewerbliche Kunden zu verkaufen.
Verkaufen tut dieser Händler aber auch an Privatkunden.
Voraussetzung für den Kauf als Privatmann ist allerdings, dass man zusätzlich ein Garantiepaket mit dem Fahrzeug dazu kauft, welches, je nach Fahrzeug, Dauer und Umfang der Garantie zwischen 500 und 1000€ kostet.
Das weiß man dann auch vorher. Kaufst Du keine Garantie dazu, verkaufen die Dir das Auto nicht, fertig.
Ich habe mich für das kleinste Garantiepakt entschieden, welches laut den Garantieunterlagen folgendes umfasst:

Motor:
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Ölkühler, Ölwanne
Schalt-/Automatikgetriebe:
Getriebegehäuse incl. Innenteile
Kühlsystem:
Wasserkühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe
Krafstoffanlage:
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe
Lenkung:
Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe
Abgasanlage:
Turbolader

Im großen Garantiepaket ist natürlich mehr enthalten. Nur mal als Beispiel z.B. die Klimaanlage, also Kompressor, Verdampfer usw.

Im Kaufvertrag steht aber auch der folgende Satz:
Die Gewährleistung für Sachmängel wird auf ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen vereinbart.
Der Satz bedeutet für mich, dass der Verkäufer die ganz normal übliche Händlergewährleistung bietet.

Was ich jetzt nicht verstehe ist folgendes. Wofür genau ist diese Garantie gut? Ich meine, müsste der Händler nicht sowieso für einen Defekt, sagen wir mal an der Klimaanlage, die nur in dem größeren Garantiepaket mitversichert wäre, aufkommen. Alleine schon im Rahmen der ganz normalen Händlergewährleistung?

Das soll jetzt keine Rechtsberatung werden, sondern das ist wirklich nur für mein Verständnis. Ich habe auch keinerlei Probleme mit dem Händler oder dem Auto, das ist wirklich nur eine Verständnisfrage.

Ich will damit nur sagen, das, je länger ich darüber nachdenke, es für mich immer unlogischer wird das große Garantiepaket zum Auto dazu zu kaufen.
Das kleine Paket ok, das muss man einfach dazu kaufen, ansonsten verkaufen sie dir das Fahrzeug nicht, wie bereits geschrieben. Aber das große Paket? Wäre nicht alles, was nur in diesem Paket enthalten sein soll, im ersten Jahr sowieso durch die ganz normale Händlergewährleistung abgedeckt? Bzw. im ersten Halbjahr, Stichwort Beweislastumkehr?

Kennt sich da jemand aus?

MfG
prikkelpitt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@klamann15 schrieb am 7. Januar 2016 um 21:43:08 Uhr:


Ich bin zwar noch sehr jung, aber nicht dumm.
Bin Informatiker bei einem sehr großen deutschen Softwareunternehmen,
mein Firmenwagen ist ein A45 AMG.
Bei mir kommt es nicht darauf an ob ich ein oder zwei Hunderter bei einem Kauf mehr bezahle oder nicht.

Schön für Dich - allerdings lassen Deine Kommentare hier nicht auf besonderen Sachverstand schließen, auch der letzte nicht. Was Dein Firmenwagen mit Deiner Kompetenz in dieser Frage zu tun haben soll, müsstest Du erst mal erklären...

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...natürlich muß der Händer durch die gesetzliche Gewährleistung den Kopf hinhalten. Daher zwingt er den Kunden ja mindestens das kleine Garantiepaket zu kaufen um dadurch sein Risiko mindestens so weit zu mindern, dass es für ihn tragbar / vernatwortbar erscheint das jeweilige Auto an Privat abzugeben.

Ich könnte mir vorstellen, dass der Händler das Risiko für jedes einzelne Auto abschätzt... ist es ein relativ gutes Fahrzeug, wo er vermutet, das Risiko ist relativ gering, zwingt er den Kunden nur das kleine Garantiepaket für die "Hauptkomponenten" auf ... einfach für den Fall, falls doch einmal großer Schaden eintreten sollte.
Hat er ein Fahrzeug, bei dem er das Risiko für entsprechend höher einschätzt gibts das für Privat eben nur mit der großen Garantie...

Das ist ja eigentlich der Trick dabei, die Händler versichern sich mit den Garantieversicherungen, die sie zu den Autos verkaufen gegen Gewährleistungsansprüche... und die Prämie bezahlt der Kunde. Ohne Garantieversicherung kein Verkauf an Privat, dann eben nur an Gewerbe oder gleich Export... nennt sich Verbraucherschutz...ggg 😁

Sowas nennt man Bauernfängerei oder Nötigung.
Wer sich darauf einlässt ist selber schuld.
Ich habe 2014 einen gebrauchten 3 Jahre alten Smart beim Smart- Vertragshändler gekauft, inkl. 3 Jahre Garantie, ohne dafür bezahlen zu müssen.

...kleverer Händler / Verkäufer... hat ers vorher schon gleich in den Preis eingerechnet. ggg

Zitat:

@klamann15 schrieb am 7. Januar 2016 um 21:15:29 Uhr:



Ich habe 2014 einen gebrauchten 3 Jahre alten Smart beim Smart- Vertragshändler gekauft, inkl. 3 Jahre Garantie, ohne dafür bezahlen zu müssen.

Und daran glaubst Du ?

Du hast die Garantie dann verdeckt gezahlt, und zwar im Kaufpreis des Smart 🙄

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Ich kaufe einen neuen oder Gebrauchtwagen nur beim Markenhändler.
Habe damit nur gute Erfahrungen gemacht.
Kiesplatzhändler kommen für mich niemals in Frage.

Nein, das nennt man freie Marktwirtschaft und hat mit Nötigung nichts, aber auch gar nichts zu tun. Jemand macht ein Angebot zu bestimmten Bedingungen - wenn Dir das Angebot nicht gefällt, dann musst Du ja nicht darauf eingehen.

@ TE: Es stellen sich mindestens zwei Fragen. 1. Wie lange läuft die Garantie für die 500 €? 2. Was sind die genauen Garantiebedingungen? Die müsstest Du damit vergleichen, was durch die Gewährleistung sowieso schon abgedeckt ist, um zu wissen, was Du Dir für die 500 Kröten kaufst und ob das ein halbwegs realistischer Gegenwert ist.

Zitat:

@gast356 schrieb am 7. Januar 2016 um 21:16:36 Uhr:


...kleverer Händler / Verkäufer... hat ers vorher schon gleich in den Preis eingerechnet. ggg

So dürfte es sich wohl verhalten.

Mir war natürlich klar, das solche Antworten wie von klamann15 kommen würden. Wahrscheinlich glaubt er sogar wirklich, für seine 3 Jahre Garantie nichts bezahlt zu haben.🙄
Aber darum geht es mir ja auch nicht.
Für mich stellt sich ja einfach die Frage, was der Händler an evtl Schäden sowieso übernehmen muss, also auch über das erworbene Garantiepaket hinaus.
Also ganz einfach gefragt: Muss der Händler nicht zumindest im ersten halben Jahr nach Kauf, sowieso für alle Defekte am Fahrzeug aufkommen, auch wenn diese nicht durch das "große" Garantiepaket abgedeckt sind?

Mfg

Natürlich muß er dafür aufkommen... er schätzt halt das Risiko, dass so ein Schaden eintritt ab und sichert das Risiko entweder über den Verkauf einer Garantieversicherung ab. Oder er trägt das Risiko selbst... vermutet er einen bestimmten Schaden, der eintreten könnte... ich sag jetzt mal, dass vielleicht der Klimakompressor kommen könnte, dann kann er das Risiko ja auch so absichern, indem er die kalkulierten Reparaturkosten einfach auf den Kaufpreis draufschlägt. Tritt der Schaden ein muß er die Kohle halt für die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches rausrücken... hat er Glück... hmm -ich sag jetzt einfach mal- nen "1000,- er" extra verdient.

Vielleicht bzw. Vermutlich hat er ja sowieso in seiner Kalkulation für z.B. Kleinkram, der nicht in der Garantieversicheurng drin ist einen Betrag X mit drin,... seit dieser Gewährleistungszirkus Gesetz ist werden halt einfach die Margen für den Fall der Fälle etwas großzügiger ausgelegt. Und für die "großen Sachen" verkauft man die Garantieversicherungen... der Kunde meint er bekommt etwas extra, kauft aber lediglich den Verkäufer aus seiner gesetzlichen Gewährleistung frei.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 7. Januar 2016 um 21:25:44 Uhr:


Ich kaufe einen neuen oder Gebrauchtwagen nur beim Markenhändler.
Habe damit nur gute Erfahrungen gemacht.
Kiesplatzhändler kommen für mich niemals in Frage.

Das hat mit Kiesplatzhändler oder Markenhändler nichts zu tun... genau so wie beschrieben, "Gebrauchte an Privat nur mit Garantieversicherung" habe ich das schon vor Jahren von jemandem aus dem Bekanntenkreis erfahren. Derjenige war bis zu seiner Rente beim örtlichen Vertragshändler von Mercedes Benz für die Verwertung der dran genommenen Fahrzeuge zuständig. Der größte Teil der Fahrzeuge ging in den Export -da standen jede Woche mindestens 2 Autotransporter aufm Hof und haben für Rußland, etc. geladen. Hatte doch einmal jemand an einem der Fahrzeuge Interesse, dann wurden nur die wirklich guten verkauft und an Privat zur Absicherung gegen Gewährleistungsansprüche auch nur mit Garantieversicherung.

Ich bin zwar noch sehr jung, aber nicht dumm.
Bin Informatiker bei einem sehr großen deutschen Softwareunternehmen,
mein Firmenwagen ist ein A45 AMG.
Bei mir kommt es nicht darauf an ob ich ein oder zwei Hunderter bei einem Kauf mehr bezahle oder nicht.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 7. Januar 2016 um 21:43:08 Uhr:


Ich bin zwar noch sehr jung, aber nicht dumm.
Bin Informatiker bei einem sehr großen deutschen Softwareunternehmen,
mein Firmenwagen ist ein A45 AMG.
Bei mir kommt es nicht darauf an ob ich ein oder zwei Hunderter bei einem Kauf mehr bezahle oder nicht.

Schön für Dich - allerdings lassen Deine Kommentare hier nicht auf besonderen Sachverstand schließen, auch der letzte nicht. Was Dein Firmenwagen mit Deiner Kompetenz in dieser Frage zu tun haben soll, müsstest Du erst mal erklären...

klamanns Firmenwagen ist für den TE eher irrelevant ;-)

@ TE: Der Verkäufer versucht sein Risiko zu minimieren, indem er die am häufigsten betroffenen Baugruppen über eine Garantie abdecken lässt. Das heißt, dass er zwar zunächst im Rahmen der Gewährleistung reparieren muss, sich seinen Aufwand aber über die Versicherung wieder reinholt.

Heisst aber dann doch auch, der der Erwerb der "großen" Garantie eher Quatsch sein dürfte, da der Händler für Schäden, die nur durch diese abgedeckt sein sollen, im Rahmen der Händlergewährleistung sowieso aufkommen muss, richtig?

So ist es.
Ich kenne keine Garantie für einen gebrauchten die man kaufen muss. Dazu noch gestaffelt.
Ich kenne eine Garantieverlängerung bei Neuwagen und jungen gebrauchten/Jahreswagen.

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