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Frage zur Fahrzeuganmeldung nach Privatkauf
Hallo,
ich habe mir einen Golf III privat gekauft. Das Auto wurde vom Vorbesitzer schon abgemeldet und parkt dort noch. Ich will es neu anmelden. Ich habe den Fahrzeugbrief und die TÜV Bescheinigung bekommen. Muss ich mir jetzt eine Doppelkarte von der Versicherung holen und damit zur Zulassungsstelle gehen?
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17 Antworten
Ja.
Heisst jetzt aber VBK-Nr. und muss im Vorfeld bei der Versicherung erfragt werden. Was sonst noch alles dabei sein muss verrät Dir die (Website) Zulassungsstelle.
Ich nenne es mal Doppelkarte. Ich wollte mir morgen so eine holen. Wenn ich mir die von der Versicherung hole, müsste ich mich dann dort auch versichern lassen? Weil ich mich noch nicht entschieden habe, was die Versicherung angeht.
Hmm, eigentlich nicht, allerdings wird dann meist eine Pauschale erhoben die du dann zu Zahlen hast.
Warum hast du das vor, die Versicherungen arbeiten heute mit einem Elektronischen system, da könnte evtl ein Anruf bei deiner Wunschversicherung reichen um entweder die Doppelkarte per Mail zu bekommen oder am Telefon die VBK-Nr.
Wenn du dir nicht sicher bist welche du nehemen sollst empfehle ich zum Vergleich diese website
Grüße
Steini
Ich würde es jetzt schon gerne anmelden. Dazu brauche ich ja eine Doppelkarte, nur mit der Versicherung habe ich mich noch nicht entschieden. Im Falle mit der Doppelkarte wäre ich dann an der Versicherung gebunden, wärs dann weniger toll. Dann wärs natürlich besser, wenn ich noch ein paar Tage mit der Anmeldung warte. Danke für den Link, ich schaue es mir mal an.
Du musst doch eh eine Versicherung haben, warten kanste damit nicht
Zitat:
Original geschrieben von Rooter123
Hallo,
ich habe mir einen Golf III privat gekauft. Das Auto wurde vom Vorbesitzer schon abgemeldet und parkt dort noch. Ich will es neu anmelden. Ich habe den Fahrzeugbrief und die TÜV Bescheinigung bekommen. Muss ich mir jetzt eine Doppelkarte von der Versicherung holen und damit zur Zulassungsstelle gehen?
ASU - Bescheinigung braucht man auch.
Zitat:
Original geschrieben von StylesPaniro05
Du musst doch eh eine Versicherung haben, warten kanste damit nicht
Ist doch noch stillgelegt/abgemeldet und parkt auf dem Grundstück des Vorbesitzers abseits der öffentlichen Straße.
Zitat:
Original geschrieben von Rooter123
Ich nenne es mal Doppelkarte. Ich wollte mir morgen so eine holen. Wenn ich mir die von der Versicherung hole, müsste ich mich dann dort auch versichern lassen? Weil ich mich noch nicht entschieden habe, was die Versicherung angeht.
Die Doppelkarte heißt ja nicht umsonst auch "Versicherungsbestätigung" (kurz VB), weil Dir die Versicherung, welche die VB ausstellt, mit dem Teil eine "vorläufige Deckung" gewährt. Das bedeutet, daß die schon für etwa eintretende Schäden aufkommen, in der Zeit, in der Du noch keine offizielle Versicherungspolice hast.
Kurz um: Bei der Versicherung, von der Du die VB hast, mußt Du Dich zwangsläufig auch für das laufende Jahr versichern. Kündigung ist dann jeweils bis spätestens 30.11. zum 31.12. möglich.
Die Versicherer wären ja schön blöd, wenn sie Dir eine Doppelkarte geben und Du dann das Auto bei denen garnicht versicherst. Falls Du noch nicht sicher bist, wo Du versichern möchtest, dann hol Dir einfach eine Kurzzeitzulassung für ein paar Euro fünfzig und laß das Fahrzeug dann normal zu, wenn Du das mit der Versicherung überlegt hast.
Gruß, Tobi
Weilheimer:
da moechte ich unfachmaennisch widersprechen.
mit der uebersendung der vorläufigen deckungszusage ist IMHO keine verpflichtung eingegangen auch später einen (im regelfall) vertrag ueber mind 12M einzugehen.
die vorläufige deckungszusage verleitet zwar dazu, ist aber kein langfristiger vertrag.
man moege mich gerne korrigieren!
Harry
Ich bekomme, soweit ich mich erinnern kann, z. B. bei der HUK24 die Versicherungsbestätigung/Doppelkarte nur, wenn ich ein konkretes Fahrzeug rechnen lasse und den Vertrag gleich online abschließe. Als Bestandskunde kann ich mir eine fahrzeugungebundene VB von denen kommen lassen, z. B. wenn ich weiß, daß ich mir ein anderes Auto kaufe, aber dazu noch keine Daten (Fahrzeug-ID, Typschlüssel, etc.) habe. In diesem Fall läuft die Versicherung dann aber auch erstmal bis 31.12.
Gruß, Tobi
Moin,
Das mag ja so sein, dass die dir die VB Karte nur dann schicken. Einen Vertrag hast du aber erst geschlossen, wenn du denen den Vertrag/Antrag UNTERSCHRIEBEN zurückgeschickt hast. Kann ja sein, dass du eine AGB Klausel der Versicherung nicht annehmbar findest, oder sonst einen Nachteil für dich im Vertragswerk ausmachst ;) Machst du das nicht bzw. bei einer anderen Versicherung ... schickt dir die Versicherung aber eine Rechnung für 6 Wochen auf normalerweise 240% ;)
Von daher sollte man das idealerweise SCHON bei der Versicherung machen ... bei der man das Auto auch versichern will.
MFG Kester
Gruß an TE.Zunächst alles was Du zur Zulassung brauchst---Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung,Kfz.Brief,alter Fahrzeugschein bzw.früher Abmeldebescheinigung,gültige TÜV und AU Bescheinigung,sowie Deckungskarte(VB)bzw.VBK-Nummer,jenachdem ob Deine Zulassungsstelle schon mit VBK-Nr.arbeitet.An Deiner stelle würde ich nun mit dem Kfz-Brief in der Hand bei mehreren Versicherungen die Beitragshöhe für Dein Kfz.erfragen.(am besten am Telefon) Frage auch gleich nach den Mehrkosten für eine Teilkaskoversicherung(Selbstbeteiligung beachten),ob es sich lohnt mußt Du selber entscheiden.Das Versicherungsverhältnis beginnt erst mit Zulassung des Kfz.solange Du vorher nichts gegenteiliges Unterschrieben hast,braucht man normalerweise aber nicht.Also keine Angst,laß Dir soviele Deckungskarten und/oder VBK-Nummern geben wie Du willst,und suche Dir die günstigste Versicherung aus.Auf meine Angaben kannst Du dich verlassen,bin Autohändler seid Über 20 Jahren.Hoffe Du weißt nun was zu tun ist. MfG.alrock01
Also Personalausweis, Fahrzeugbrief, TÜV und AU Bescheinigung habe ich. Deckungskarte kommt noch dazu. Was soll das für ein KFZ Brief sein? Das mit der Versicherung werde ich so machen.
Fahrzeugbrief=Kfz-Brief,ist mit beidem das gleich gemeind.MfG.alrock01