Frage zur Fahrzeuganmeldung nach Privatkauf
Hallo,
ich habe mir einen Golf III privat gekauft. Das Auto wurde vom Vorbesitzer schon abgemeldet und parkt dort noch. Ich will es neu anmelden. Ich habe den Fahrzeugbrief und die TÜV Bescheinigung bekommen. Muss ich mir jetzt eine Doppelkarte von der Versicherung holen und damit zur Zulassungsstelle gehen?
17 Antworten
Hi hätte dazu auch ne Frage wollte aber nicht extra einen Thread aufmachen.
Also ich will mir ein Auto kaufen was noch bis 06/10 Tüv hat, wenn ich das jetzt anmelden will, muss ich einfach mit dem Fahrzeugschein (und gekauften neuen Schildern) zur Zulassungsstelle und bekomm dort die Tüv-Plaketten?
Soweit alles richtig , oder brauch ich noch was?
Du mußt dir zunächst eine Versicherungsbestätigung holen, dann mit dem Kfz-Brief und -Schein oder, jetzt neu: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, sowie dem Originalbeleg von der letzten TÜV und AU zur Zulassungsstelle.
Dort wird dir ein amtliches Kennzeichen zugeteilt (oder du suchst dir ein Wunschkennzeichen aus z.B. über´s Internet ... kostet dann aber extra), dann kannst du die Schilder anfertigen lassen (meistens sind mehrere Anbieter in unmittelbarer Nähe) und gehst damit zurück zur Zulassungsstelle, wo man auf dich bereits wartet.
Dort werden die amtl. Siegel und TÜV/AU-Plaketten auf den Schildern aufgeklebt, du bekommst die Zulassungsbescheinigung I und II ausgehändigt und dann bist du fertig.
Noch ein Tipp: Wenn das Fahrzeug, was du anmelden willst, noch nicht die Zulassungsbescheinigungen I und II hat, sondern noch den Kfz-Brief und -Schein alter Fassung, bekommst du in jedem Fall neue Papiere. Lasse dir dann den alten Kfz-Brief (entwertet) aushändigen, denn in dem alten Kfz-Brief stehen z.B. alle Reifen- und Felgengrößen, die zulässig sind. Bei den neuen Papieren ist das nicht der Fall!