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Frage zur Fahrerkarte (Austausch)

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 16:04

Hallo zusammen,

Da ich einen neuen Führerschein bekommen habe (Eintragung Code95) stimmt die auf der Fahrerkarte eingetragene Führerscheinnummer nicht mehr. Dies führt in Frankreich zu Problemen (kostet circa 350€ Strafe).

Das BAG empfiehlt daher, sich eine neue Fahrerkarte zu besorgen. So weit, so gut. Nur möchte das Strassenverkehrsamt, das ich bei Beantragung der neuen Fahrerkarte die alte Karte abgebe. Weil die neue Fahrerkarte ab sofort gültig ist und ich sonst mit beiden Fahrerkarten fahren könnte. Meine alte Karte ist noch bis Oktober 2016 gültig.

Darf ich nun für den Zeitraum, bis ich meine neue Karte bekomme, ohne Fahrerkarte fahren? Und dann jeden Tag einen Ausdruck machen und diesen mit Name und Führerscheinnummer beschriften? Dies ist ja bei Verlust/Diebstahl auch erlaubt.

Und gibt es so etwas wie ein Express-Verfahren bei der Beantragung?

Vielen Dank

Gruß Christian

Beste Antwort im Thema

Die alte Karte braucht gar nicht abgegeben werden ein Austausch vor Ablauf der alten Karte ist auch nicht möglich da die neue erst dann funktioniert wenn die alte abgelaufen ist.

Das mit den unterschiedlichen Nummern in France und dafür Strafe bezahlen ist Truckerlatein.

Auch in France müssen der Führerschein und die Fahrerkarte nicht die gleiche Nummer haben. Lasst euch nix erzählen.

Näheres Hier :http://www.stuttgart.ihk24.de/.../...rerkarten-_und_Fuehrerschein.html

wenn der TE natürlich auf das Truckerlatein reingefallen ist und eine neue Karte haben will nur um die Nummern anzugleichen dann muss die alte Karte abgegeben werden.

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Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 19:10

Zitat:

@redactros schrieb am 16. Dezember 2014 um 20:03:17 Uhr:

Dann soll das STVA die neue Karte zu denen schicken lassen .

Wenn die dann da ist , tausche die beiden bei denen direkt und alles ist gut .

Hat mein Arbeitskollege so vorgeschlagen. Wurde abgelehnt.

Bei Antragstellung ist die alte Karte abzugeben. Klare Dienstanweisung. Könne man nix machen.

Ich hab meine alte Karte zuhause .... Sie ist abgelaufen und funktioniert auch nicht mehr ....

Gatte erst letztens ne polizeikontrolle, mit nem älteren Polizisten der ne junge eingelernt hat. Mit denen hatte ich es über das Thema denn wir Fahrer bei uns in der Firma haben bzw hatten die selben gespräche.

Es ist ja gar nicht möglich gleichzeitig Führerschein und Fahrerkarte zu beantragen denn man braucht ja zuerst den neuen führerschein.

Der Polizist und die Polizistin direkt nach der Ausbildung haben beide gesagt das es unrelevant ist was für ne Nummer die Fahrerkarte hat den es verändert sich nur die letzte Zahl, somit weis der Polizist bzw BAG heini Führerschein neu Fahrerkarte alt.

Sonst müsste man sich jedesmal ne neue Karte ausstellen lassen so ein quark

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 20:26

Zitat:

@Kipptransporteur schrieb am 16. Dezember 2014 um 21:11:41 Uhr:

Ich hab meine alte Karte zuhause .... Sie ist abgelaufen und funktioniert auch nicht mehr ....

Gatte erst letztens ne polizeikontrolle, mit nem älteren Polizisten der ne junge eingelernt hat. Mit denen hatte ich es über das Thema denn wir Fahrer bei uns in der Firma haben bzw hatten die selben gespräche.

Es ist ja gar nicht möglich gleichzeitig Führerschein und Fahrerkarte zu beantragen denn man braucht ja zuerst den neuen führerschein.

Der Polizist und die Polizistin direkt nach der Ausbildung haben beide gesagt das es unrelevant ist was für ne Nummer die Fahrerkarte hat den es verändert sich nur die letzte Zahl, somit weis der Polizist bzw BAG heini Führerschein neu Fahrerkarte alt.

Sonst müsste man sich jedesmal ne neue Karte ausstellen lassen so ein quark

Die Deutschen interessiert das nicht. Aber fahr mal nach Frankreich. Kostet 350€ bei denen.

Und wenn selbst das Bundesamt für Güterverkehr international fahrenden Fahrern empfiehlt eine neue Fahrekarte zu beantragen kann das ja so ein Quark nicht sein.

Die Leute die nur um den Kirchturm kreisen brauchen sich keine Gedanken zu machen.

Genau. Soviel zur tollen EU. Da werden Regeln gemacht und jedes Land kocht sein eigenes Süppchen. Die Zeche zahlt der Fahrer. Wo sind wir denn. Ich würde es ankommen lassen und mich nicht von irgendwelchen französischen Dorfpolizisten abzocken lassen und dann das mal rechtlich prüfen lassen. Wäre ja auch zu schön wenn es die Politik auch mal geregelt bekommen würde Gesetze klar und deutlich zu definieren.

am 17. Dezember 2014 um 8:33

Ich frage mich, was der TE (@christian74) hier für eine Welle macht.

Seine Überschrift lautete: "Frage zur Fahrerkarte (Austausch)". Wenn man sich seine Beiträge insgesamt anschaut, hat er gar keine Frage dazu, sondern er will seine Meinung und seine bundeslandspezifischen Erfahrungen kund tun!

So gilt z.B. die Aussage der Führerscheinstelle Duisburg für andere Bundeländer nicht, weil die Fahrerlaubnisbehörden in etlichen anderen Bundesländern mit der Fahrerkarte komplett und garnichts zu tun haben.

Und zur Frage, ob eine noch gültige Karte zurück zu geben ist, empfehle ich, mal Art. 14 EG-VO 3821/85 genau zu lesen, insbesondere Absatz 2 und 4. Da steht alles dazu drin! Und dass die Franzosen darauf achten, dass die Nummern in Fahrerkarte und Führerschein identisch sein müssen, ist den Fahrern, die dahin fahren, längst bekannt.

Am Besten: garnicht mehr reagieren, er weiß schon alles (vielleicht auch besser).

Themenstarteram 17. Dezember 2014 um 9:33

Gerade mit dem StVA telefoniert.

Fahrerkarte muss erst abgegeben werden, wenn die Neue da ist (wird zum StVA geschickt).

Die Vorgehensweise bei meinem Arbeitskollegen konnte sich der Mitarbeiter nicht erklären.

Gruß Christian

Die alte Karte braucht gar nicht abgegeben werden ein Austausch vor Ablauf der alten Karte ist auch nicht möglich da die neue erst dann funktioniert wenn die alte abgelaufen ist.

Das mit den unterschiedlichen Nummern in France und dafür Strafe bezahlen ist Truckerlatein.

Auch in France müssen der Führerschein und die Fahrerkarte nicht die gleiche Nummer haben. Lasst euch nix erzählen.

Näheres Hier :http://www.stuttgart.ihk24.de/.../...rerkarten-_und_Fuehrerschein.html

wenn der TE natürlich auf das Truckerlatein reingefallen ist und eine neue Karte haben will nur um die Nummern anzugleichen dann muss die alte Karte abgegeben werden.

Hallo,

habe das gleiche Problem mit unterschiedlichen Nummern auf Karte und Führerschein. Die Dame vom Tüv-Süd in Leonberg die meine Karte ausgestellt sagt das es egal ist wenn beide Karten verschiedene Nummern haben.Sie hatte sich vorher bei Ihren Vorgesetzten kundig gemacht weil die Frage häufig auftritt.

Gruss an alle hat

Zitat:

@scion schrieb am 16. Dezember 2014 um 19:26:16 Uhr:

Zitat:

Da ich einen neuen Führerschein bekommen habe (Eintragung Code95) stimmt die auf der Fahrerkarte eingetragene Führerscheinnummer nicht mehr. Dies führt in Frankreich zu Problemen (kostet circa 350€ Strafe).

...würde ich darauf ankommen lassen und nicht in vorauseilendem Gehorsam zu meinen Kosten, die Karte tauschen.

Lies doch einfach mal das was ich verlinkt habe da steht alles ganz deutlich.

Die Französischen Behörden selbst sagen das das Quatsch ist.

Zitat:

@Kipptransporteur schrieb am 16. Dezember 2014 um 21:11:41 Uhr:

Es ist ja gar nicht möglich gleichzeitig Führerschein und Fahrerkarte zu beantragen denn man braucht ja zuerst den neuen führerschein.

Verstehe ich nicht. Ich hatte damals den "rosa"-Lappen. Habe dann Fahrerkarte und EU-Führerschein in einem Abwasch beantragt. Alles verlief ohne Probleme.

am 25. Dezember 2014 um 21:09

Zitat:

@Christian74 schrieb am 16. Dezember 2014 um 17:04:41 Uhr:

Nur möchte das Strassenverkehrsamt, das ich bei Beantragung der neuen Fahrerkarte die alte Karte abgebe.

Vielen Dank

Gruß Christian

Genau das bekam ich am Amt Euskirchen zu hören ( einige Beiträge weiter unten "fahren ohne fahrerkarte Bitte dringend Hilfe" )

Eigentlich sollten "Die" doch wissen, wie´s läuft! Was wäre wenn und wer trägt die Kosten für die Knolle? Der Bürohengst vom Stassenverkehrsamt?

Zitat:

@heddi schrieb am 22. Dezember 2014 um 20:29:52 Uhr:

Zitat:

@Kipptransporteur schrieb am 16. Dezember 2014 um 21:11:41 Uhr:

Es ist ja gar nicht möglich gleichzeitig Führerschein und Fahrerkarte zu beantragen denn man braucht ja zuerst den neuen führerschein.

Verstehe ich nicht. Ich hatte damals den "rosa"-Lappen. Habe dann Fahrerkarte und EU-Führerschein in einem Abwasch beantragt. Alles verlief ohne Probleme.

Führerschein beantragen auf der stadtverwaltung, dann mit dem neuen kartenführerschein 25km zum nächsten tüv/dekra fahren und dort die fahrerkarte beantragen.

Das funktioniert nur mir vorlage des führerscheins.

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