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Frage zur Fahrerkarte (Austausch)

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 16:04

Hallo zusammen,

Da ich einen neuen Führerschein bekommen habe (Eintragung Code95) stimmt die auf der Fahrerkarte eingetragene Führerscheinnummer nicht mehr. Dies führt in Frankreich zu Problemen (kostet circa 350€ Strafe).

Das BAG empfiehlt daher, sich eine neue Fahrerkarte zu besorgen. So weit, so gut. Nur möchte das Strassenverkehrsamt, das ich bei Beantragung der neuen Fahrerkarte die alte Karte abgebe. Weil die neue Fahrerkarte ab sofort gültig ist und ich sonst mit beiden Fahrerkarten fahren könnte. Meine alte Karte ist noch bis Oktober 2016 gültig.

Darf ich nun für den Zeitraum, bis ich meine neue Karte bekomme, ohne Fahrerkarte fahren? Und dann jeden Tag einen Ausdruck machen und diesen mit Name und Führerscheinnummer beschriften? Dies ist ja bei Verlust/Diebstahl auch erlaubt.

Und gibt es so etwas wie ein Express-Verfahren bei der Beantragung?

Vielen Dank

Gruß Christian

Beste Antwort im Thema

Die alte Karte braucht gar nicht abgegeben werden ein Austausch vor Ablauf der alten Karte ist auch nicht möglich da die neue erst dann funktioniert wenn die alte abgelaufen ist.

Das mit den unterschiedlichen Nummern in France und dafür Strafe bezahlen ist Truckerlatein.

Auch in France müssen der Führerschein und die Fahrerkarte nicht die gleiche Nummer haben. Lasst euch nix erzählen.

Näheres Hier :http://www.stuttgart.ihk24.de/.../...rerkarten-_und_Fuehrerschein.html

wenn der TE natürlich auf das Truckerlatein reingefallen ist und eine neue Karte haben will nur um die Nummern anzugleichen dann muss die alte Karte abgegeben werden.

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Ohne Fahrerkarte fahren wir nicht .

Ausser sie ist defekt , geklaut oder verloren . Alle 3 Voraussetzungen passen

nicht zu dir .

Frage mal bei dir auf dem Strassenverkehrsamt wie du bei einer Kontrolle

die letzten 28 Tage nachweisen sollst , wenn du die alte Karte abgibst .

Express kann schneller sein , muß es aber nicht . Kostet aber mehr .

Redactros

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 18:03

Das StVA empfiehlt vor Beantragung der Karte die letzten 28 Tage auszudrucken.

Quellennachweis:

Das in diesem Post eingebundene Foto ist ein Screenshot von folgender Homepage:

http://www.duisburg.de/.../102010100000119490.php

Dann drucke die 28 Tage aus und gut ist .

Bleibt nur die Frage was die BAG dazu sagt , denn die kontrollieren dich ja

auf der Strasse und nicht das STVA .

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 18:16

Hat denn jemand hier Erfahrungen mit der Express-Bestellung?

Mehrkosten sind egal, Chef zahlt.

Ich würde Montag morgen die Karte beantragen und ich muss am 05.01. wieder fahren. Sind halt nur jede Menge Feiertage in den zwei Wochen.

Zitat:

Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, stellen Sie bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechenden Antrag.

Die Gültigkeitsdauer der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an. Bestellen Sie Ihre Folgekarte bitte nicht zu früh, denn sollte die alte Karte gestohlen werden oder verloren gehen, muss auch die neue Karte eingezogen und eine weitere, sofort gültige Karte beantragt werden. Dies kann für Sie zu unnötigen Kosten führen.

Bitte beachten Sie, die abgelaufene Karte verbleibt in Ihren Händen. Sie müssen sie nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Kalendertage im Fahrzeug mitführen.

Quelle KBA

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 18:24

Zitat:

@Schrauber979 schrieb am 16. Dezember 2014 um 19:18:00 Uhr:

Zitat:

Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, stellen Sie bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechenden Antrag.

Die Gültigkeitsdauer der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an. Bestellen Sie Ihre Folgekarte bitte nicht zu früh, denn sollte die alte Karte gestohlen werden oder verloren gehen, muss auch die neue Karte eingezogen und eine weitere, sofort gültige Karte beantragt werden. Dies kann für Sie zu unnötigen Kosten führen.

Bitte beachten Sie, die abgelaufene Karte verbleibt in Ihren Händen. Sie müssen sie nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Kalendertage im Fahrzeug mitführen.

Quelle KBA

Lies dir doch bitte meinen ersten Post nochmal genau durch. Danke

Zitat:

Da ich einen neuen Führerschein bekommen habe (Eintragung Code95) stimmt die auf der Fahrerkarte eingetragene Führerscheinnummer nicht mehr. Dies führt in Frankreich zu Problemen (kostet circa 350€ Strafe).

...würde ich darauf ankommen lassen und nicht in vorauseilendem Gehorsam zu meinen Kosten, die Karte tauschen.

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 18:28

Zitat:

@scion schrieb am 16. Dezember 2014 um 19:26:16 Uhr:

Zitat:

Da ich einen neuen Führerschein bekommen habe (Eintragung Code95) stimmt die auf der Fahrerkarte eingetragene Führerscheinnummer nicht mehr. Dies führt in Frankreich zu Problemen (kostet circa 350€ Strafe).

...würde ich darauf ankommen lassen und nicht in vorauseilendem Gehorsam zu meinen Kosten, die Karte tauschen.

Haben schon mehrere Fahrer aus dem Umfeld unserer Firma bezahlt die Strafe.

Selbst das BAG weist auf diesen Umstand hin.

Die neue Karte zahlt mein Chef, nicht ich

Zitat:

@Christian74 schrieb am 16. Dezember 2014 um 19:24:52 Uhr:

Zitat:

@Schrauber979 schrieb am 16. Dezember 2014 um 19:18:00 Uhr:

 

Quelle KBA

Lies dir doch bitte meinen ersten Post nochmal genau durch. Danke

Warum?? Wenn du eine neue Karte 6 Monate vor deren Ablauf beantragst must du deine Aktuelle abgeben...

Nur wann du sie abgeben musst steht noch in den Sternen...

Ich würde die alte erst abgeben wenn ich die neue bekomme

Gruß

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 18:33

Zitat:

@Schrauber979 schrieb am 16. Dezember 2014 um 19:30:22 Uhr:

Zitat:

@Christian74 schrieb am 16. Dezember 2014 um 19:24:52 Uhr:

 

Lies dir doch bitte meinen ersten Post nochmal genau durch. Danke

Warum?? Wenn du eine neue Karte 6 Monate vor deren Ablauf beantragst must du deine Aktuelle abgeben...

Nur wann du sie abgeben musst steht noch in den Sternen...

Ich würde die alte erst abgeben wenn ich die neue bekomme

Gruß

Meine alte Karte läuft bis Oktober 2016. es geht darum das die Führerscheinnummer auf der Karte nicht mehr stimmt.

Wenn ich Max 6 Monate vor Ablauf eine Karte beantrage stellt sich die Frage des Abgebens gar nicht. Die neue Karte kann man erst nutzen wenn die Alte abgelaufen ist. Meine erste Karte habe ich immer noch und die ist seit 2011 ungültig

Zitat:

@Christian74 schrieb am 16. Dezember 2014 um 19:16:12 Uhr:

Hat denn jemand hier Erfahrungen mit der Express-Bestellung?

Mehrkosten sind egal, Chef zahlt.

Dann bestelle per Express . Sicher ist sicher .

Normal war bei mir 5 Werktage .

Und die Franzosen sollen schon ein komisches Volk sein .

Habe damals meine Module für das Großraumtaxi auch nur wegen denen

vorsichtshalber sofort gemacht .

? Da steht doch wenn eine "sofort" gültige Karte ausgegeben wird muss die "alte" eingezogen werden!

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 18:55

Genau. Und auf der Seite vom StVA steht, das die alte Karte bei Beantragung abgegeben werden muss. Weil die neue Karte nach Hause geschickt wird.

Arbeitskollege hat das hinter sich. Musste die Karte bei Beantragung direkt abgeben.

Dann soll das STVA die neue Karte zu denen schicken lassen .

Wenn die dann da ist , tausche die beiden bei denen direkt und alles ist gut .

 

 

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