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Frage zur Eintragung, Dotz Mugello 9x18" an HA

Themenstarteram 27. Februar 2009 um 14:36

Hallo,

hab mich nun für diesen Sommer für die Dotz Mugello Felgen entschieden. An der VA möchte ich die in 8 x 18" ET35 mit 225/40 Reifen montieren. Hinten hätte ich das ganze gerne in 9 x 18" ET 35 mit 255/35 Bereifung.

Das Problem ist, daß das Dotz Gutachten nur 8 x 18 auf dem CLK vorsieht.

Hat jemand Erfahrungen wie das mit der Eintragung läuft? Die Felge gibt es jedenfalls passend für das Fahrzeug. Was kostet so eine "besondere" Eintragung, bzw. wie mache ich das am Besten mit dem TÜV und was kostet es ca.?

Möchte nicht, daß ich mir die Teile kaufe und dann bekomme ich das gar nicht eingetragen.

Wäre dankbar um Tipps.

Beste Antwort im Thema
am 1. März 2009 um 19:20

geht doch nichts über ne "qualifizierte Aussage" von einem augenscheinlichen "Genie".

Ich würde ersteinmal beide Gutachten miteinander vergleichen, bevor ich hier die "Klappe soweit aufreiße".

Bei der Mugello ist lt. Gutachten der Lenkeinschlag zu begrenzen, sowie der Federweg. Darüberhinaus sind sind an beiden Achsen ggf. die Radhäuser auszustellen, mindestens jedoch die Kanten zu bördeln.

 

Bei der ASA sind laut Gutachten keine der obengenannten Auflagen zu erfüllen. Lediglich bei der Variante 255/35 gab es eine Auflage bezgl. Radhäuser, daher bin ich bei 245ern geblieben.

Also erst lesen, dann moppern !!

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Themenstarteram 3. April 2009 um 20:11

Also, mein Problem liegt darin, daß gar kein Gutachten für den CLK in 9 x 18" existiert. Hab die Teile drauf und sieht echt top aus. Bin total zufrieden. Werd mal zum TÜV fahren und nachfragen was die benötigen für ne Einzelabnahme. Evtl, reicht ein Festigkeitsgutachten aus. Platz ist genug da, sollte irgendwie schon klappen.

Richtig, für ne Einzelabnahme bracht der TÜV nur nen Festigkeitsgutachten und eine Liste, welche Reifen auf der Felge gefahren werden dürfen.

am 4. April 2009 um 8:49

Hi,

da hab ich aber eine andere Erfahrung gemacht. War beim TÜV mit Festigkeitsgutachten für meine Carlsson-Felgen. Er meinte zu mir, er könne das so nicht eintragen, auch nicht über eine Einzelabnahme. Einzelabnahme wäre nur möglich, wenn ich ein Teilegutachten habe, indem mein Fzg aber nicht aufgeführt wird. Nur mit dem Festigkeitsgutachten bekäme ich es auf legelem Weg nicht eingetragen.

Oder hat er mich nur verarscht? ;)

Gruß

Kevin

Themenstarteram 6. April 2009 um 21:00

So Leute. War heute beim TÜV und der Ing. hat sie mir eingetragen. War hinten eine Sonderabnahme nach Paragraph 19 oder so ähnlich. Hat alle Nummern verglichen, dann geschaut ob was schleift und über Kreuz aufgebockt. Alles in Ordnung. Hat 86,- gekostet, da ja für hinten kein Gutachten für den CLK vorlag.

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