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Frage zur Anhängelast
Hi!
Hab eine kurze Frage zu den Anhängelasten.
Ich habe ein Fahrzeug was 2500 KG ziehen darf.
Ich bin dabei einen Anhänger auszuleihen, der 2600 kg zulässiges Gesamtgewicht hat.
Darf ich den Anhänger mit dem Fahrzeug ziehen, wenn ich das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht ganz ausschöpfe? (Also nur bis 2500 KG lade, damit ich nicht über die zul Anhängelast des Zugfahrzeugs komme)
Vom Verstand her würde ich sagen, ja darf ich. Aber beim Bürokratiewahn in D frage ich lieber nochmal nach. *g*
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11 Antworten
Richtig interpretiert.
Voraussetzung ist aber die Klasse BE - nur für den Fall.
Danke für die Bestätigung meiner Vermutung!
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Voraussetzung ist aber die Klasse BE - nur für den Fall.
Ist natürlich vorhanden.

2500kg + Stützlast.
Stützlast (Last auf der Kugel) ist keine Anhängelast.
Es gibt Autos wo im Fahrzeugschein ein Zulässiges Zuggesamtgwicht angegeben ist ( hat wohl was mit dem ESP zu tun) wenn du das überschreitest darf du den Anhänger nichtb fahren. Es ist aber schwierig an stichhaltige Infos ran zu kommen ( ich hab nur Autos wo so ein Unsinn nicht im Schein steht)
Zitat:
Original geschrieben von Scirosto 8V
Es gibt Autos wo im Fahrzeugschein ein Zulässiges Zuggesamtgwicht angegeben ist ( hat wohl was mit dem ESP zu tun) wenn du das überschreitest darf du den Anhänger nichtb fahren. Es ist aber schwierig an stichhaltige Infos ran zu kommen
Die stichhaltigen Infos sind an der gleichen Stelle zu finden, wie auch die anderen Angaben zu den zulässigen Gesamtmassen - in der Zulassungsbescheinigung.
Das zulässige Gesamtzuggewicht ist eine identisch zu beachtende technische Größe, wie die anderen beiden Größen, dem zulässigen Gesamtgewicht (Masse) und der zulässigen Anhängelast.
Das hat auch nichts mit dem ESP zu tun und kann eigentlich nicht so sonderlich schwer zu verstehen sein, ist doch genau durch den Begriff beschrieben, das tatsächliche Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen.
Hat man (als Verständnisbeispiel) die Kombination von:
- zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug 2.000 kg,
- zulässige Anhängelast 2.000 kg,
- zulässiges Gesamtzuggewicht 3.500 kg,
dann darf das Zugfahrzeug nicht vollständig beladen werden, sondern maximal 1.500 kg tatsächliches Gewicht haben, wenn man 2.000 kg anhängen will.
Oder umgekehrt: Ist das Zugfahrzeug voll beladen und wiegt 2.000 kg, dann dürfen nur noch maximal 1.500 kg tatsächliches Gewicht angehangen werden.
Früher gab es diesen "Unsinn" nicht, aber früher war dann in derartigen Fällen die Anhängelast des Zugfahrzeugs auf 1.500 kg begrenzt. Heute gibt es diesen "Unsinn", weil die für die Fahrdynamik zuständigen Komponenten 3,5 Tonnen können, die Statik aber 2 Tonnen als Anhänger ermöglicht.
Somit ist es heute mit dem nach den neuen Richtlinien freigegebenen Fahrzeug möglich, 500 kg mehr als nach den alten Richtlinien anzuhängen, wenn das Zugfahrzeug nicht beladen ist.
Dieser "Unsinn" ist ein deutlicher Vorteil, da man bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auch mehr anhängen kann, als es früher möglich gewesen wäre.
Zitat:
Früher gab es diesen "Unsinn" nicht, aber früher war dann in derartigen Fällen die Anhängelast des Zugfahrzeugs auf 1.500 kg begrenzt
Früher war es unterschiedlich geregelt, war auch herstellerbedingt.
Ein /8er bekam eine Erhöhung der Anhängelast auf 1900kg, wog selbst aber keine 1500kg leer.
Ein 242 er Volvo mit 1740kg zGG hatte die 1900kg Anhängelast ohne Einschränkung schon im Schein stehen.
Ein LADA Niva bekam und bekommt auch ganz legal 1700, 1900 oder 2200kg an den Haken, ohne das er selbst das Gewicht erreichen kann..
Noch Krasser ists beim Rocky mit 2500kg am Haken, der selbst nur 2 Tonnen wiegen darf.
Die Anhängelasten werden vom Hersteller dahin gehend festgelegt, wie die Längsträger/holme des Fahrzeugs ausgelegt sind.
Das sind die, die Zugkräfte aushalten müssen.
Die Kupplungen verlängern die Hebel, je nach Bauart der Kupplung können sie die max, Anhängelasten verminden oder unter Auflagen 8 oder 12% Steigung erhöhen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Die Anhängelasten werden vom Hersteller dahin gehend festgelegt, wie die Längsträger/holme des Fahrzeugs ausgelegt sind.
Ja, das ist mit den neuen Hersteller-Richtlinien "heute" möglich - eine eigenständige Anhängelastangabe ausschließlich auf die Statik des Fahrzeugs ausgelegt. Das ist der Wert für die maximale Anhängelast.
Aber mehr hat sich gegenüber "früher" nicht verändert.
Es läuft immer noch das selbe Genehmigungsverfahren mit statischen und fahrdynamischen Nachweisen, zB. das mehrfache Anfahren an einer Steigung. Es gab schon immer zwei unterschiedliche Werte, den für die maximale Last aus der Statik des Zug-Fahrzeugs und den aus der maximalen Belastung aus der Dynamik des Zug-Fahrzeugs.
"Früher" gab es allerdings nur eine Gewichtsangabe für die maximale Anhängelast - den geringsten Wert von diesen Beiden. Heute werden beide Werte angegeben, nicht mehr, nicht weniger, nichts anderes.
Es hat nichts damit zu tun, dass es PKWs gibt, die mehr ziehen dürfen als sie selbst maximal wiegen, das gibt es immer noch.
Nur sollte man dabei auch die Fahrzeugunterschiede von "früher" zu "heute" beachten:
Ein aktueller 3er BMW kann ganz erheblich mehr ziehen, als vor 30 Jahren ein 02er BMW - die Karosseriestabilität hat ganz erheblich zugenommen.
Allerdings hat auch das Eigengewicht und zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs erheblich zugenommen. Bei einer reinen Relativ-Betrachtung "Anhänger darf schwerer als Zugfahrzeug" kommt es heute zu "schlechteren" Ergebnissen, liegt aber nur an der Gewichtszunahme beim Zugfahrzeug.
Schaut man sich das Ganze mal als absolute Werte an, dann dürfen "heute" Fahrzeuge mit Anhängelasten fahren, die "früher" mit keiner Sonderausnahme jemals möglich waren.
War es "früher" besser, weil man 1.300 kg mit 80 km/h und beschränkendem Eintrag der Fahrdynamik ziehen durfte, aber das dann mehr als das zGG des Zugfahrzeugs war,
oder ist es "heute" besser, wenn man in der gleichen Fahrzeugklasse 1.600 kg mit 100 km/h ziehen darf, ohne jede Sondergenehmigung, ohne Beschränkungen der Fahrdynamik, aber dies nun ärgerlicher Weise nicht mehr höher als das zGG des Zugfahrzeugs ist?
Es hat nichts damit zu tun, dass es PKWs gibt, die man bei der Anhängelast durch Herstellerfreigabe erhöhen lassen kann, zB. dann mit dem Eintrag "zulässig bis 8% Steigung".
Gerade an der Formulierung "zulässig bis 8% Steigung" ist doch erkennbar, dass es eine Trennung zwischen Fahrzeug-Dynamik und Fahrzeug-Statik schon immer gab: Das Fahrzeug selbst war stabiler, konnte von der Karosseriesteifigkeit höhere Lasten ziehen, als diese auch dynamisch, dem mehrfachen Anfahren am Berg auch bewegen zu können.
Auch heute ist eine Erhöhung der eingetragenen Anhängelast möglich, mit Eintrag einer "dynamischen Reduzierung" wie zB. der "Steigfähigkeit" sind häufig höhere Werte beim Gesamt-Zuggewicht möglich.
Es hat sich kein Prüfverfahren verändert, nur wird heute nicht mehr der geringste Wert aus beiden Bereichen eingetragen und damit eine ggf. unnötige technische Beschränkung ausgesprochen, sondern beide Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung und man darf bei entsprechenden Gegebenheiten auch mehr anhängen.
Doch es hat sich bei manchen Typen mancher Herstellern etwas geändert, früher bestand das Zuggesamtgewicht aus max. Anhängelast + zgg. Zugfahrzeug, heute liegt das Zuggesamtgewicht meist niedriger.
Wenns dumm läuft heisst es ab- oder ausladen, was früher nicht nötig war.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Doch es hat sich bei manchen Typen mancher Herstellern etwas geändert, früher bestand das Zuggesamtgewicht aus max. Anhängelast + zgg. Zugfahrzeug, heute liegt das Zuggesamtgewicht meist niedriger.
Falsch interpretiert.
Früher fand sich unter dem Eintrag der maximal Anhängelast der kleinste Wert aus beiden Bereichen.
Heute werden beide Bereiche getrennt aufgeführt und es kann gegenüber früher auch ein schwerer Anhänger gezogen werden, wenn das Zugfahrzeug nicht beladen ist, diese Möglichkeit bestand früher nicht.
Um bei meinem Beispiel zu bleiben,
"heute" findet sich als Eintrag:
- zulässige Anhängelast 2.000 kg
- zulässiges Gesamtzuggewicht 3.500 kg
"früher" hätte beim gleichen Fahrzeug dort gestanden:
- zulässige Anhängelast 1.500 kg
Früher wurde als Anhängelast der Wert eingetragen, der als Anhängelast
immerzulässig war, somit auch bei voll beladenem Zugfahrzeug. Heute gibt es die Möglichkeit auch eine höhere Last anzuhängen, so lange das Gesamtzuggewicht nicht überschritten wird.
Früher wäre bei 1,5 Tonnen Schicht im Schacht gewesen, heute können es bis zu 2 Tonnen sein - das ist nicht weniger sondern mehr.
Es handelt sich nicht um eine Einschränkung, bei der man den Anhänger abladen muss, sondern um eine Erweiterung, mit der man entsprechend mehr aufladen kann, je weniger das Zugfahrzeug beladen ist.