Frage zur Abrechnung eines Hagelschadens

Hallo miteinander,
da ich mich mit dem Thema leider nicht wirklich auskenne muss ich mich an euch wenden. Das Fahrzeug meiner Partnerin hatte (wie so viele) diese Sommer einen Hagelschaden erlitten. Das ganze wurde nun begutachtet, das wichtige des Gutachtens habe ich mal angehängt. Jetzt stellen sich folgende Fragen:
Sie möchte natürlich in Anbetracht des Alters des Autos das Ganze auszahlen lassen und nicht instandsetzen. Da die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen sollte ja kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen? Der Gutachter sagte ihr, sie würde mindestens 1800€ bekommen, das Gutachten weist fast 2600€ ohne MwSt. aus, und die Versicherung hat angekündigt ihr 830€ (??) zu überweisen.
Weder sie noch ich blicken da durch, vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkle bringen?
Wenn noch Angaben notwendig sind fragt gerne!

Beste Grüße,
Axel

Gutachten
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öhmmm ... theoretisch richtig. Wenn man das hinterfragt, wird es gerade bei solch wundersamen Angeboten auch mal lustig.

Wäre nicht das erste Mal, dass der Höchstbietende aus Timbuktu das Fahrzeug dann nicht abholt.

Was dann aber eher ein Problem der Versicherung wäre.

Die schließen die Akte ziemlich schnell und verweisen den VN darauf, dass mit seiner Annahme des Angebots ein Kaufvertrag geschlossen sei und es daher ihm obliege, den Käufer notfalls auf Abnahme zu verklagen.

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Genau deshalb lässt man lieber auf Risiko der Versicherung reparieren. 🙂

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Oktober 2021 um 20:37:26 Uhr:


Die schließen die Akte ziemlich schnell und verweisen den VN darauf, dass mit seiner Annahme des Angebots ein Kaufvertrag geschlossen sei und es daher ihm obliege, den Käufer notfalls auf Abnahme zu verklagen.

Woher hast du das denn?
Mit dem Aufkäufer hat der VN keinen Vertrag, sondern mit der Versicherung, zumindest so lange das Fahrzeug nicht abgenommen und der Restwert gezahlt wurde.

Oetti ... als Profi ist man am Thema einfach dichter dran. Kannst es schon glauben. Peter hat das völlig korrekt dargestellt.

Die Frage ist, wann ein Vertrag zustande kommt.
Hält sich die Versicherung nicht an das Angebot, ist der Vertrag nicht zustande gekommen.

Oetti ... das Angebot kommt verbindlich vom Aufkäufer und richtet sich an den Eigentümer. Wenn der ja sagt, ist ein Vertrag zustandegekommen.

Mit dem Aufkäufer hat der Geschädigte erst mal kein Vertragsverhältnis.
Erst wenn der Kaufpreis gezahlt wurde und das Fahrzeug vom Aufkäufer abgeholt wurde, ist ein Vertrag zustande gekommen.
Vorher würde ich eine Vereinbarung mit der Versicherung nur unter Vorbehalt abschließen.

Oetti, befasse Dich bitte mal mit den Bedingungen, nachdem ein Aufkläufer an den entsprechenden Börsen agieren darf.

Tritt er regelmässig von seinen fixen Angeboten zurück, ist er die längste Zeit dort gelistet.

Nee Oetti, die Versicherung hat damit garnichts zu tun. Angebot des Aufkäufers + Annahme in der Bindungsfrist durch den Eigentümer = der Vertrag steht. Die Bezahlung und die Übergabe sind nur die Erfüllungshandlungen der jeweiligen Verpflichtung.

Das mag alles sein, aber bevor ich die Versicherung freistelle, müssen alle Bedingungen erfüllt sein.
Warum sollte man die Versicherung vom Haken lassen und sich ohne Not mit einem Aufkäufer rumärgern. Den Aufkäufer hat die Versicherung bzw. der von denen beauftragte Sachverständige ausgegraben.
Vielleicht kommt der nicht oder vielleicht will der den Preis drücken.
So läuft das nicht, jedenfalls nicht mit mir.

Wie gesagt, reparieren ist beim Hagelschaden die bessere Wahl.

Da stimme ich dir uneingeschränkt zu.

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