Frage zur 1% Regelung
Also wenn ich nen Firmenwagen privat mitbenutze, dann muss ich ja wieder 1% des Neuwagenpreises monatlich an den Staat abführen.
Gilt das auch dann, wenn ich nen eigenen Wagen zuhause stehen habe und mit dem meine privaten Fahrten mache?
Habe da bisher viel Widersprüchliches gehört, dass man da vor einiger Zeit die 1% nicht zahlen musste, wenn man eben nen Privatwagen hatte. Das wurde aber abgeschafft usw.
Kann mir da mal jemand was zur aktuellen Gesetzeslage sagen und ob es da schon geplante Änderungen gibt?
Danke schonmal...
31 Antworten
@Celeste: vielen Dank, das war zwar nicht die Antwort, die ich hören wollte, aber es war dafür immerhin die richtige ... :-(
Fahrtenbuch rettet mich nicht. Ich würde vermutlich 99,9% privat fahren, weil ich eigentlich keinerlei Dienstreisen mache, das Auto wäre also reines Incentive.
Stellt sich also die Frage, ob (1% + 75km x 0,03%) x Bruttolistenpreis mehr ist, als ich für ein anständiges Auto selbst bezahlen würde. Bei Fahrtenbuch würde ich ja wohl annähernd 100% von Leasingrate + Vers. + Steuer + Benzin + Wartung etc. versteuern - das ist vermutlich eher noch mehr.
Hilft sonst also nur noch ein Arbeitsvertrag mit HomeOffice ... das kriege ich nie durch.
Re: Frage zur 1% Regelung
Zitat:
Original geschrieben von elch-rockt
Also wenn ich nen Firmenwagen privat mitbenutze, dann muss ich ja wieder 1% des Neuwagenpreises monatlich an den Staat abführen.
Gilt das auch dann, wenn ich nen eigenen Wagen zuhause stehen habe und mit dem meine privaten Fahrten mache?Habe da bisher viel Widersprüchliches gehört, dass man da vor einiger Zeit die 1% nicht zahlen musste, wenn man eben nen Privatwagen hatte. Das wurde aber abgeschafft usw.
Kann mir da mal jemand was zur aktuellen Gesetzeslage sagen und ob es da schon geplante Änderungen gibt?
Danke schonmal...
Um mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen! Ist zwar schon ein altes Thema, aber wahrscheinlich für viele User interessant.
Ich arbeite selber im Aussendienst mit Homeoffice. Für die (private) Nutzung meines Dienst-Kfz wird von meiner Firma die 1%-Regelung angewendet. Da ich aber kaum privat fahre (z.B. nur 10% der Jahresgesamtkilometerleistung) mache ich folgendes. Bei meiner Steuererklärung gebe ich an, dass ich von der 1% Regelung zur individuellen Kilometerabrechnung, mittels Fahrtenbuch, wechsele. D.h., ich führe das ganze Jahr ein Fahrtenbuch und am Ende des Jahres rechne ich aus, wie viele Geschäftskilometer und wie viele Privatkilometer ich gefahren bin. Von versteuerten 1% des Neuwagenwertes (monatlich 400 Euro, pro Jahr 4800 Euro) berechne ich meinen tatsächlichen Anteil (10% von 4800Euro = 480 Euro) und setze die Differenz (4800 minus 480 = 4380 Euro) als Werbungskosten an. Dies war nur eine Kurzfassung und ist bei mir recht einfach, da meine Firma Vollleasingverträge hat. Bei anderen kann es komplizierter werden, wenn noch andere Kosten, wie Werkstatt etc., entstanden sind. Hier müssen diese Kosten auch noch berücksichtigt werden.
Noch was: Es gibt kaum jemanden, der sich mit diesem Wechsel auskennt! Bei "wer-weiß-was.de" habe mir sogenannte Experten eine Menge Müll erzählt, als ich letztes Jahr Trouble mit dem Finanzamt wegen dieses Themas hatte. Das Finanzamt hatte nämlich auch keine Ahnung!!!! Nach einem Einspruch gegen meinen Steuerbescheid und Zusendund entsprechenden Gesetzestexte (wurden mir von meiner Firma gegeben) ging dann auf einmal doch alles! Ärgerlich war, dass ich die Jahre zuvor kein Problem hatte, aber letztes Jahr ein anderer Sachbearbeiter meine Steuererklärung bearbeitet hat! Selbst ein Lohnsteuerhilfeverein kannte sich nicht mit dem Wechsel von der 1% Regelung aus!!!
Bei weiteren Fragen schickt mir einfach eine PN!
Grüße
roddy
Hallo Roddy,
vielen Dank für Deine Info. Ich muss aber nochmal nachfragen: Dass man von der 1%-Regelung auf Fahrtenbuch wechseln kann, wusste ich. Allerdings habe ich das bisher so verstanden, dass dann sämtliche tatsächlichen Kosten (mindestens Leasing, Versicherung, Sprit) berücksichtigt und entsprechend der Relation privat<->dienstlich aufgeteilt werden.
Diese Relation auf den "willkürlich" festgelegten 1%-Betrag anzuwenden, war mir neu.
Bei meiner 99%-Privatfahrt-Konstellation rettet mich das aber vermutlich wieder nicht.
Grüße,
Andreas
Hi AndreasDO!
OK, ich hab da was unterschlagen und schon wieder verwechselt. Der ganze Mist ist aber auch nicht einfach. Die folgenden Beträge stimmen nicht zu 100%, aber für eine Erklärung sollte es reichen.
- Für die Steuererklärung berechne ich zuerst, wie viel Euro meine Firma an Leasing pro Jahr für mein Auto bezahlt hat (ca. 14.500 Euro)
- Mein Privatkilometeranteil berechne ich über das Fahrtenbuch (6,6%)
- Das heißt, mein privater Anteil an den Leasingkosten beträgt ca. 960 Euro (6,6% von 14.500 Euro)
- Meine Jahresvorrauszahlung beträgt ca. 4.000 Euro (durch die 1% Regelung). Pro Monat wird 1% des Neuwagenwertes fiktiv auf meinen Bruttolohn aufgeschlagen und versteuert
- Genau diese Differenz zwischen Jahresvorrauszahlung (4.000 Euro) und meinem Privatanteil (ca. 960 Euro), also 3.000 Euro, mache ich als zusätzliche Werbungskosten geltend, da ich unterm Strich habe ich für ca. 3.000 Euro Steuern bezahlt, die ich eigentlich nicht zu bezahlen habe
Eigentlich müßten noch alle anderen entstandenen Kosten mit berücksichtigt werden (Sprit, Versicherung, Reparaturen etc.). Das trifft aber bei mir nicht zu, da wir bei uns in der Firma Vollleasingverträge haben. Bei den Verträgen ist alles inklusive. Daher ist mit der monatlichen Leasingrate alles bezahlt und ich muß keinen Privatanteil an den anderen Kosten berechnen.
Aber du hast schon recht, wenn du sooooo viel privat fährst, dann lohnt sich die Mühe nicht.
Wenn jemand eine Berechnungsaufstellung braucht, dann schickt mir eine PN.
Grüße
roddy
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Danke Roddy,
jetzt ist meine Welt zwar immer noch nicht schön, aber wieder in Ordnung. So hatte ich es bisher auch immer verstanden.
Thanx.
Grüße,
Andreas
wie sollte man verfahren, wenn man die privaten kilometer bei der firma komplett abrechnen muss! werde ich da nicht doppelt bestraft (1% + benzin an firma)? es ist doch dann kein geldwerter vorteil für mich mehr, wenn ich alles private selbst zahlen muss. die 1 % sind doch dafür zu zahlen, dass ich das auto privat nutze...
meinungen, lösungen? danke!
Zitat:
Original geschrieben von Sveeen
wie sollte man verfahren, wenn man die privaten kilometer bei der firma komplett abrechnen muss! werde ich da nicht doppelt bestraft (1% + benzin an firma)? es ist doch dann kein geldwerter vorteil für mich mehr, wenn ich alles private selbst zahlen muss. die 1 % sind doch dafür zu zahlen, dass ich das auto privat nutze...
meinungen, lösungen? danke!
In diesem Fall - wenn Du sie komplett abrechnest und nicht nur den Sprit - bleibt kein geldwerter Vorteil über: Du brauchst das Auto gar nicht zu versteuern. Das ist zumindest mein Wissensstand dazu.
ich muss nur den sprit bezahlen... mein chef möchte aber jetzt die 1 % regelung in die lohnabrechnung mit aufnehmen
darf ich mal was fragen....
zu 1% regel.
beispiel:
autokauf - bruttopreis 71400,- (netto 60000,- €)
händlerrabatt 10 % > EK 64260,- € brutto (540000 € netto)
nun kann ich den netto EK von 54000,- € über 6 jahre abschreiben. das sind pro jahr dann genau 9000,- €!
nun muss ich den geldwertevorteil mit 1% versteuern. bedeutet 714,- € pro monat = 8568,- € im jahr!
wenn ich jetzt nicht falsch gerechnet habe kann ich nun 432,- € weniger versteuern. bei angenomme 30% durchschnittssteuersatz sind das 129,60 € steuervorteil!?!?!?!
kann das sein??? ich mein was ein blödsinn, dann brauch ich doch kein auto ins betriebsvermögen zu nehmen!!!
(jetzt mal abgesehen davon, dass man noch versicherung, benzin, werksatt usw. steuerlich geltend machen kann).
aber wegen 129,- e steuervorteil....???? nehmen wir mal an man kauft das auto gebraucht für die hälfte, also abschreibung nur 4500,- € pro jahr. demgegenüber stehen immer noch die 1% regel mit 8568,- €. somit müsste man 4068,- € mehr versteuern!!!!
also obwohl man den wagen geschäftlich nutzt hat man plötzlich merh steuern zu zahlen anstatt weniger. (selbst wenn man dann versicherung usw. mit einrechnet!)
nun mal abgesehen auch noch davon, dass nach 6 jahren der buchwert 1,- € ist und man das auto wahrscheinlich angenommen für 10000,- € verkauft. somit 10000,- € wieder zuschreiben muss!!! das würde in dem fall auf 6 jahre verteilt 1666,- € sein.
so zahlt man sogar bei einem neuwagen mehr steuern, wenn man ein geschäftswagen hat!!!! (bzw. kommt vielleicht bei null raus, wenn man werkstatt, Versicherung usw. noch dazurechnet).
dagegen ist ja der ansatz 30 cent pro kilometer abzuschrieben, ja sogar lukrativ!?!?
hab ich da ein denkfehler oder macht es einfach "nie" sinn ein wagen als geschäftswagen (als unternehmer) zu führen???
kann doch nicht sein....
bin echt verwirrt!
Zitat:
Original geschrieben von jens99
bin echt verwirrt!
Mit Recht!
Deine Berechnung enthält zwar ein paar Fehler im Detail, Du kommst aber im Wesentlichen auf das richtige Ergebnis. Ein KFZ im Betriebsvermögen hat deutlich weniger Vorteile, als oft angenommen wird.
Viele Unternehmer verwenden den Geschäftswagen eher als Alibi gegenüber Dritten oder im Extremfall zum Selbstbetrug: "Kostet nicht so viel. Ich kann's ja von der Steuer absetzen.". Die ganzen Audi, BMW, Mercedes und Porsche könnten nicht verkauft werden, wenn nicht jeder Anwalt, Architekt oder Gemüsehändler nahe am Existenzminimum sich ein solches Statussymbol leisten "müsste."
Die Problempunkte in Deiner Berechnung sind folgende:
1. Der Rechenweg ist im Grundsatz formal nicht ganz korrekt. Richtig wäre, die Alternative Privatbesitz durchzurechnen und dann die Summen zu vergleichen. Dein Rechenweg erscheint zwar intuitiv richtig, aufgrund dieses kleinen Fehlers hast du aber die MwSt übersehen.
2. 19% MeSt auf fast die *gesamten* KFZ-Kosten vergessen. Die zahlst Du sonst privat.
3. Mit 30% Durchschnittssteuersatz gerechnet. Tatsächlich ist für die Vergleichsrechnung der pers. Spitzensteuersatz die bessere Grundlage für eine Näherung.
4. Die Anschaffung / der Wertverlust sind zwar der größte Einzelposten in der Gesamtkostenrechnung; Die Gesamtkosten sind aber doch deutlich größer: Steuer, Sprit, Versicherung, Wartung, Verschleißteile, Reparaturen (auch unplanmäßige) alles mit reingerechnet?
Ich selbst habe z.Zt. zum ersten Mal seit langer Zeit ein Fahrzeug im Betriebsvermögen und bin in der Vergleichsrechnung ebenfalls zum Ergebnis gekommen, daß die Unterschiede nicht riesig sind. In der Gesamtrechnung kommt nich nun der Neuwagen im Betrieb in etwa so teuer wie ein Gebrauchter privat gefahren.
Größter Vorteil: Die steigenden Spritpreise kann ich mit einem lachenden Auge verfolgen, da jeder Cent Mehrkosten die Vergleichsrechnung etwas weiter Zugunsten des Dienstwagens verschiebt.
Oliver
danke für deine antwort.
1. die hab ich nur halb vergessen. bzw. auseracht gelassen, da auch MwSt beim verkauf wieder anfällt. also "spart " man ja nur die 19% vom differenzbetrag von an und verkauf.
2. da hast du recht. abe rich hab ja die kosten von versicherung, werkstatt usw. auseracht gelassen. das man so vielleichtdoch noch ein vorteil darauszieht ist klar. wenn man das weglässt, ist es nach meiner rechnung ein nullsumenspiel. wa sich schon etwas pervers finde. gerade beim gebrauchtwagen, wo man plötzlich merh steuern zahlt also wennd as auto privat wäre. (da könnte man auch noch 30 cent pro km ansetzten!). bei jedem anderen wirtschaftsgut wie PC kann ich ja auch etwas "sparen" in dem ich es absetzte. aber beim auto nicht??? wo ist da die logig. wenn die nun auch noch die rgel auf 1,5% hochschrauben.. aber die politiker sind eh nicht ganz dicht - sorry! aber das zeigt das beispiel ja mal wieder....
3. darüber könnte man stereuten ob da der durchschnittsteuersatz oder der grenzsteuersatz masgäblich wäre. denke aber schon das der durchschnitt treffender ist.
4. siehe punkt 2. wenn man diese mit einrechnet kann es sein das man etwas spart. bzw. bei einem gebrauchtwargen auf null raus kommt. aber das wäre ja ein schwachsinn. man kauft sich etwas günstiger und wird beschtraft, weil man es nicht absetzten ann, bzw. am ende noch mehr drauf zahlt als man spart - echt mehr als fragwürdig!
die vergleichsrechnung zwar schon, aber leider wird beides teurer :-(
Zitat:
Original geschrieben von jens99
bzw. bei einem gebrauchtwargen auf null raus kommt. aber das wäre ja ein schwachsinn. man kauft sich etwas günstiger und wird beschtraft, weil man es nicht absetzten ann, bzw. am ende noch mehr drauf zahlt als man spart - echt mehr als fragwürdig!
Das Steuerrecht ist insgesamt mehr als fragwürdig. In diesem speziellen Fall - ich beziehe mich auf die Eckdaten Deiner Kalkulation - ist es jedoch so, daß der extrem hohe Listenpreis des KFZ die Rechnung zum Kippen bringt. Bei einer entsprechenden Fahrleistung (etwa ab 40TKM aufwärts) dürfte sich auch hier der Geschäftswagen lohnen. Würdest Du ein "moderates" Mittelklasse-Auto mit 30-40 TEur Listenpreis wählen, sähe die Kalkulation ganz anders aus, da die laufenden Kosten (Sprit, Reifen, Wartung...) stärker in den Vordergrund treten würden.
Oliver
Ich denke auch, bei einem Fahrzeug in der 30-50t€ Klasse und insgesamt vielem km pro Jahr wird der Wartungsanteil mit Benzin deutlich höher. Fängt schon mit dem ersten Satz Winterreifen für 1000€ an. Ich bin fürs Geschäft auch gar nicht an Fahrzeugen mit extrem hohen Rabatten interessiert.
Eine übermäßig lange Haltedauer ( > 5 J.)lohnt ebenfalls nicht. Und wenns irgendwie vom Aufwand her geht und der Wagen überwiegend geschäftlich genutzt wird- Fahrtenbuch führen. Ich werde demnächst wohl auch wechseln, aber die 1% Regel ist halt sehr bequem :-)
bequem vielleicht, aber ich finds schon ne frechheit, das man meist am ende mehr versteuern muss obwohl man sich ein wirtschafst gut anschaft, als wenn man es privat benutzt.
sehr komisch...!
Entschuldigt bitte wenn das Thema schon langsam nervt aber ich raffs net ganz und für mich steht ein Arbeitsplatzwechsel an und beim neuen Arbeitgeber solls ein Frimenwagen nach der 1% Regelung geben und je mehr ich hier lese desto weniger gefällt mir die ganze Sache.
Was genau bedeutet dieser "Firmenwagen" für mich und meine Lohnabrechnung am ende des Monats ?
Ich werde als Servise-Techniker eingesetzt mit Homeoffice etc. d.h. ich werde nicht jeden Tag in meine Firma fahren (und das ist auch gut so weil 400km entfernt) dennoch habe ich Kunden zu betreuen die unter Umständen mehrer hundert Kilometer von mir entfernt sitzen.
So folgendes hab ich bis jetzt verstanden:
Auf meiner Gehaltsabrechnung wird am ende des Monats 1% vom Neuwert des Dienstfahrzeugs aufs Brutto drauf gepackt, von mir versteuert etc. und dann der Betrag im Netto wieder abgezogen, da lieg ich doch richtig, oder ?
Aber jetzt kommt das große Übel: Wie läuft das mit den gefahrenen Kilometern ?
Zählt die Fahrt zum Kunden dann als Privatfahrt, wenn ja oder auch nicht, was ist mit den Privatfahrten, ich versteh das vorn und hinten nicht was das für mich bedeutet.
Vielleicht kann mir das mal einer von Euch für mich "Idiotensicher" erklären, noch ist der Vertrag nicht Unterschrieben 😁
Ne ganz im ernst, bitte für die ganz langsamen wie mich mal richtig erklären, wenn viel Zeit zum antworten ist auch mit Beispielrechung oder was weiß ich, will nur wissen auf was ich mich da ein lasse.
Danke schonmal im Vorraus
Mfg DerOnkel2002