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FRage zum Wiederverkaufsrecht

Themenstarteram 8. Dezember 2003 um 18:31

FRage zum Wiederverkauwert

 

Hallo,

mein R5 ist abholbereit. Ich werde ihn am 13.12., also in 4 Tagen abholen. Ich ärgere mich darüber, dass ich ihn noch in diesem Jahr wegen 2 Wochen zulassen muss. Ich hatte keine andere Möglichkeit. Ansonsten hätte ich es gerne im Januar 2004 zugelassen. Meine Frage an euch:

Wie stark wirkt sich das auf den Wiederverkaufswert aus?12/2003 oder 01/2004. Das ganze wird wahrscheinlich psychisch ausgelöst. Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen und wie hättet ihr euch verhalten?

12 Antworten

wieso mußt du ihn noch zulassen??? kannst du ihn nicht noch 2 wochen beim händler stehn lassen oder du läßt ihn heim bringen und da noch stehn lassen. geht das nicht???

Laß das Auto auf jeden Fall stehn. Es kostet Dich später auf jeden Fall Geld.

Themenstarteram 9. Dezember 2003 um 0:07

Ich habe es leider schon heute angemeldet. Ich hole den Wagen aus Wolfsburg ab. Ich fahre seit ca. 2 Monaten schon einen Phaeton als Leihwagen. VW hätte nicht gute 2 Wochen auf mich gewartet. Ich kann nur hoffen, dass bei einem eventuellen Weiterverkauf der Wertverlust deswegen nicht zu stark sein wird! :(

am 9. Dezember 2003 um 6:48

Wieso überführst du ihn nicht mit roten Nummern???????????????????????????

am 9. Dezember 2003 um 8:05

Ein ähnliches Problem habe ich auch. Habe mit meinem VW-Händler aber abgesprochen, dass das Fahrzeug erst im Jan. 2004 zugelassen wird. Das Problem Wiederverkaufswert habe ich damit gelöst, nicht aber eine weitere Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellt:

Ich habe mich in diesem Jahr selbständig gemacht (in 06.03) und habe den R5 als Firmenwagen angeschafft. Wenn ich ihn im Dez. 2003 bereits voll bezahle (Leasing kam nicht in Frage) aber erst in Jan. 2004 zulasse, wie ist das steuerlich geregelt? Kann ich ihn dann für 2003 bereits voll abschreiben oder gilt als erstes Abschreibungsjahr das Jahr der Erstzulassung (also dann 2004)? Und wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Danke und Gruß

boschko

boschko

 

Grundsätzlich zählt bei gekauften Fahrzeugen der Tag der Zulassung als Anschaffungszeitpunkt, bei dem dann auch die Abschreibung beginnt. Also, Erstzulassung 2004 - Abschreibung ab 2004.

Wenn Dezember Erstzulassung, dann halbe Abschreibung für 2003, Rest dann noch 4 1/2 Jahre.

Umsatzsteuer normalerweise dann, wenn Du bezahlst, bei sogenannter Istbesteuerung, heißt Besteuerung nach Zahlungsvorgang. Die meisten Selbsständigen machen eine Einnahmen- Überschußrechnung, da zählt nur der Zeitpunkt des Zahlungsvorganges.

Bei Soll-Besteuerung / Bilanzierung (mehr als EUR 250.000 Einnahmen), z.B. Rechnung im Dezember erhalten, im Januar bezahlt, zählt Dezember.

Jetzt kommt der knifflige Punkt: Ein Steuerprüfer könnte bei einem Wirtschaftsgut dieser Größenordnung aber sagen, ab Januar erst genutzt (sprich Zulassung), also erst im Januar Umsatzsteueransatz. Aber das macht in Deinem Fall nichts. Auch wenn Du wegen wenig Umsatzsteuerüberschuß nur 1 x im Quartal oder 1 x im Jahr eine Umsatzsteuervornamledung machst, kannst Du jeder Zeit bei großen Anschaffungen sofort eine Vornameldung machen.

Und wenn Du zur Zeit noch im ersten oder zweiten Jahr Deiner Selbstandigkeit bist, mußt Du sowieso jeden Monat eine Voranmeldung machen.

Alle Klarheiten beseitigt, hoffe, ich konnte ein wenig helfen, sonst Steuerberater.

Themenstarteram 9. Dezember 2003 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von IronLeg

Wieso überführst du ihn nicht mit roten Nummern???????????????????????????

Nun ist es ja sowieso zu spät. Zugelassen ist er ja bereits. Ich hätte ihn zwar wohl mit roten Kennzeichen überführen können, aber was wäre mit den restlichen 2 Wochen ohne Auto gewesen? Mein Pech also! :(

@eddy22

 

Hallo Eddy!

Halb so wild!

Wäre er im Janaur 04 erstzugelassen worden, stünde in der Anzeige "EZ 04". So schreibst Du beim Wiederverkauf (falls Du ihn überhaupt jemals wieder hergeben willst) "EZ 12/03" rein. Kurzsichtige schreckt die 03 am Ende ab, rationale Käufer nicht. ;)

Anderer Trick: "Modell 2004" in der Anzeige schreiben. Das stimmt immer, da die Werke i.d.R. im August umgerüstet werden und dann 12 Monate ohne nennenswerte Veränderungen so weiter produzieren. Kenne einen Gebraucht-Porschehändler, der das seit 15 Jahren so schreibt und noch nie Ärger hatte.

Was sich wirklich (unverständlicherweise, da meist nur die Scheinwerfer geändert und für ein paar 100 € nachgerüstet werden können) verheerend auswirkt, sind Facelifts.

Gruß, Mucker

Hallo deltaman,

vielen Dank für deine hilfreichen Infos.

Dann werde ich wohl doch eine Zulassung bereits im Dezember 2003 vorziehen, wegen der 1/2 Abschreibung für 2003. Ich weiss nämlich nicht, ob ich in 1-2 Jahren noch selbständig bin. Und der Steuervorteil in 2003 dürfte höher sein, als der Wertverlust (beim Wiederverkauf) bei einer Erstzulassung Ende 2003 vs. Anfang 2004.

Oder siehst du das anders?

Gruß

boschko

Themenstarteram 10. Dezember 2003 um 13:49

Re: @eddy22

 

Zitat:

Original geschrieben von Mucker

Hallo Eddy!

Halb so wild!

Wäre er im Janaur 04 erstzugelassen worden, stünde in der Anzeige "EZ 04". So schreibst Du beim Wiederverkauf (falls Du ihn überhaupt jemals wieder hergeben willst) "EZ 12/03" rein. Kurzsichtige schreckt die 03 am Ende ab, rationale Käufer nicht. ;)

Anderer Trick: "Modell 2004" in der Anzeige schreiben. Das stimmt immer, da die Werke i.d.R. im August umgerüstet werden und dann 12 Monate ohne nennenswerte Veränderungen so weiter produzieren. Kenne einen Gebraucht-Porschehändler, der das seit 15 Jahren so schreibt und noch nie Ärger hatte.

Was sich wirklich (unverständlicherweise, da meist nur die Scheinwerfer geändert und für ein paar 100 € nachgerüstet werden können) verheerend auswirkt, sind Facelifts.

Gruß, Mucker

Danke Mucker für die sehr hilfreichen Infos! :)

@boschko

 

Das mit der Abschreibung und Wertverlust ist egal. Wenn Du während des Abschreibezeitraums das Wirtschaftsgut aus dem Gewerbe herauslöst oder in dieser Zeit das Gewerbe auflöst, mußt Du das Wirtschaftgut zum dann aktuellen Schätzwert als Einnahme aktivieren, entsprechend Einkommenssteuer zahlen, und den Umsatzsteueranteil aus dem Schätzwert mußt Du an das Finanzamt zurückzahlen. Du hast ja beim Kauf auch die volle Mehrwertsteuer geltend gemacht.

Alles so, als wenn Du das Auto verkauft hättest. Auch wenn die Abschreibung bereits beendet ist, und Du dann das Auto verkaufst, kannst Du es nicht einfach zu 1 € verkaufen, das glaubt Dir kein Steuerprüfer.

Noch was ganz wichtiges: Wenn Dein Steuerberater oder das Finanzamt nur 50 % der Mehrwertsteuer bei Kauf des Fahrzeuges oder später auch für Unterhaltskosten geltend machen oder anerkennen will, das wäre nämlich bei geschäftlichen PKW's mit Privatnutzung nach aktueller deutscher Rechtssprechung so, dann beruf Dich auf folgenden Sachverhalt, nachdem Du 100 % (altes Verfahren) geltend machen kannst:

 

Laufendes Verfahren beim Europäischen Gerichtshof und dazugehöriger Beschluß des BFH vom 30.11.2000, Anweisung der OFD Karlsruhe vom 31.12.2001 (Zeichen S7303bA-1-St343 USt.-Kartei OFD Karlsruhe)

Danach kann vom Steuerpflichtigen auch das alte Verfahren zum Umsatzsteueransatz (100 %) angewendet werden.

Wähle am besten das Fahrtenbuch, das kommt Dich am billigsten. Danach mußt Du nur den reinen Privatanteil (Kilometer) bei der Abschreibung und der Mehrwertsteuer ansetzen. Ist zwar aufwendiger, aber auch wesentlich billiger als die 1%-Lösung. Fahretnbuch muß allerdings sauber und nach den Vorschriften geführt werden.

Zum Schluß: Ich bin kein Steuerberater, habe aber über Jahre mit meinem Finanzamt kleine Kämpfe in dieser Sache ausgeführt, und hab immer gewonnen.

Hallo Wiederverküfer,

ich lach mich kaputt.

VW wechselt das Modelljahr nich zum Jahreswechsel sondern KW 22, dh. im Mai habt Ihr sowieso ein altes Auto.

Also was solls Jungs und Mädels, Januar Dezember..in jedem Fall kauft Ihr eine Modelljahr 2004 mit allen Eigenschaften eines Modelljahres 2004. Änderungen kommen immer im Mai. Ab KW 22 Mai 2004 bekommt Ihr das Modelljahr 2005 mit vielen ,vielen Änderungen. So ist das eben mit den Autoherstellern.

Meinen R5 habe ich jetzt zugelassen, im Dezember, weil es pip

egal ist. Im Januar wird es auch nicht technisch dadurch anders. Im August verkaufe ich Ihn mit ca. 10.000 km.

Wir werden sehen wie die Nachfrage ist, denn die bestimmt den Wert.

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