Frage zum Vorbestizer
Hey, habe mal eine Frage an euch. Habe mir einen Passat gekauft. Im Inserat stand dass der Wagen aus 1. Hand ist. Heute abend hab ich mir das mal durch den Kopf gehen lassen. Es ist eine Firma eingetragen und oben Steht noch "Vorbesitzer 1". Der Wagen war Geleast. Frage: Heißt das jetzt also, dass es 2 Vorbestizer waren? Wie ist das bei dem Leasing. Kann dann 1 Die Leasing Firma sein und 2. Die Firma die das Auto least?
Gruß Samir
18 Antworten
Aber was ist mit der Leasingfirma? Die hat doch eigentlich das Auto verleast. Also müsste diese auch der Vorbesitzer 1 sein. Wie wird das gehandhabt?
Ich weiß nicht, ob ihr es richtig verstanden habt:
1. Auto ist abgemeldet
2. Firma XXX steht links im Brief.
3. bei Vorbestizer steht 1
4. Unten bei Bemerkungen steht, dass der Brief mal getauscht wurde.
Das Auto wurde laut Scheckheft aber immer bei dem Selben Autohaus gewartet...
Der Verkäufer meinte zu mir, dass die Firma, die das Auto geleast hat, umgezogen ist.
Was haltet ihr davon?
Wie? Was meinst du mit, was wir davon halten? Zu dem Zeitpunkt, wenn das Auto oft zugelassen wird, wird beim neuen Halter als Zahl der Vorhalter eben zwei eingetragen...hat mit Scheckheft oder sonstigem nix zu tun...
GAnz einfach: das Fahrzeug hat aus deiner sicht 2 Vorbesitzer laut Brief.
Dies können zwei unterschiedliche Halter sein oder eine firmeninterne Umschreibung.
Zulassungsbescheinigung II:
Im Feld "Anzahl der Vorhalter" wird wie folg eingetragen:
- Bei Neuanmeldung wird "o" eingetragen
- Bei jedem Halterwechsel wird eine Hochzählung des Voreintrages um "1" vorgenommen
- Bei sonstigen Änderungen wird der vorherige Eintrag übernommen.
Also
- Neuwagenkäufer (Erster Halter) hat die "0".
- Zweiterwerber (Zweithalter) erhält die "1".
- Umzug der Firma führt nicht zu einer Änderung des Voreintrages.
- Wenn Zweiterwerber nicht die "1 " erhält, ist der Grund zu klären.
@ TE
Lass Dir den bisherigen Fahrzeugschein (Brief) zeigen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Lass Dir den bisherigen Fahrzeugschein (Brief) zeigen.
da dieser in den meisten fällen (wenn man nicht explizit auf die Aushändigung besteht) eingezogen wird, dürfte das vermutlich schwierig werden.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
da dieser in den meisten fällen (wenn man nicht explizit auf die Aushändigung besteht) eingezogen wird, dürfte das vermutlich schwierig werden.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Lass Dir den bisherigen Fahrzeugschein (Brief) zeigen.
Habe mich unklar ausgedrückt.
Du hast recht, soweit es den Fahrzeugschein betrifft.
Ich meinte aber, der TE soll sich den Brief (Zulassungsbeschieinigung II) zeigen lassen.
Hier sollte es keine Schwierigkeiten geben, da das Fahrzeug nach Aussage des TE abgemeldet ist und damit die erste Zulassungsbescheinigung 2 (Brief) noch beim Abmelder vorliegen muss.
Erst wenn das Fahrzeug zugelassen wird, wird dieser Brief ggfs. eingezogen und zwar dann, wenn bereits zwei Halter eingetragen sind, was aber nach Aussage des Verkäufers nicht zutrifft.
Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass hier etwas nicht stimmt.
O.
Hallo!
Ich verstehe das Problem nicht. Der Wagen wurde von einer Firma geleast. Somit steht ebendiese Firma in den Papieren und NICHT der Leasinggeber.
Wenn diese Firma nun umgezogen ist, wurden neue Papiere mit der neuen Adresse darauf ausgestellt. Die Zahl der VORbesitzer springt von "0" auf "1", obwohl es derselbe ist.
Das war früher nicht anders, als z.B: bei winterlichen Abmeldungen immer wieder derselbe Halter bei Wiederanmeldung im Frühjahr in den Brief eingetragen worden ist, bis der Brief voll war und ein Ersatzbrief (ohne Angabe der Zahl der Vorbesitzer) ausgestellt worden ist. Das konnte dann trotzdem ein 1.Hand-Fhzg. sein.
Gruß,
M.