Frage zum Kundendienst - Termin
Hallo,
ich habe eine Frage zum bald anstehenden Kundendienst. In erster Linie gehts mir um den genauen Termin.
Abgeholt habe ich das Auto am 11.9.2015 - laut Bordcomputer muss ich in 64 Tagen, also Ende August, zum ersten Kundendienst.
Jetzt ist es so, dass ich Ende August im Urlaub (Flugreise) bin und nun stellt sich die Frage Kundendienst vor dem Urlaub - also vor dem 20.8. oder nach dem Urlaub - also nach dem 11.9.?
Was passiert bzgl. der Garantie?
Das Ganze hat nämlich noch einen weiteren Hintergrund. Den Wagen muss ich im September 2018 wieder zurückgeben (Leasing) und möchte eigentlich NICHT kurz vor der Rückgabe noch mal einen Kundendienst machen. Daher würde ich, den ersten Termin so Mitte September machen, dann 2017 den nochmal um ein paar Tage nach hinten verschieben, so dass ich 2018 nicht nochmal ein weiteres mal zahlen muss.
Wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@AMG-GT schrieb am 25. Juni 2016 um 15:43:19 Uhr:
Zitat:
@Hector_Macho_Camacho schrieb am 25. Juni 2016 um 13:45:54 Uhr:
Dass der Kundendienst angerechnet wird hätte ich noch nie. Zumindest bei meinen 3 vorigen bmw. Kann sein dass das bei MB anders ist. Würde ich aber, sofern ich wieder einen nehme, entsprechend aushandeln. Sonst nehm ich halt keinen MB mehr, einfache Rechnung. Jeder will Autos verkaufen ;-)😁 äh ja, so was soll es auch geben. MB fahren wollen und dann kein Geld für den Kundendienst ausgeben wollen.
kauf die ein Fahrrad, meine Empfehlung....😁😉
Leider gibt es in diesem Forum einige Mitglieder die wohl (reine Vermutung meinerseits) nach Einnahme berauschender Mittel nicht mehr Herr ihrer Sinne bzw. Worte sind. Sofern ich dir mit Übersendung von Adressen von Selbsthilfegruppen behilflich sein kann so melde dich bitte per PN.
11 Antworten
Du kannst (wenn Du unter den 25.000km bleibst) bis 90 Tage überziehen... wenn Du die 25.000km bereits erreicht hast, darfst Du 1.500km überziehen.
Also kannst Du problemlos die Inspektion nach deinem Urlaub durchführen lassen, kein Problem.
Den Kundendienst musst du sowieso machen bzw wird dir angerechnet somit lass das nötigste machen!
Bring dein eigenes Öl mit das es etwas günstiger wird!
Dass der Kundendienst angerechnet wird hätte ich noch nie. Zumindest bei meinen 3 vorigen bmw. Kann sein dass das bei MB anders ist. Würde ich aber, sofern ich wieder einen nehme, entsprechend aushandeln. Sonst nehm ich halt keinen MB mehr, einfache Rechnung. Jeder will Autos verkaufen ;-)
Ähnliche Themen
Am besten immer etwas überziehen. Lohnt sich auch bezüglich der Rücknahme bei Leasing oder P3 Ende.
Zitat:
@Der_Landgraf schrieb am 25. Juni 2016 um 13:11:56 Uhr:
Du kannst (wenn Du unter den 25.000km bleibst) bis 90 Tage überziehen... wenn Du die 25.000km bereits erreicht hast, darfst Du 1.500km überziehen.Also kannst Du problemlos die Inspektion nach deinem Urlaub durchführen lassen, kein Problem.
Wird das im Servicebericht der mir Online zur Verfügung steht vermerkt wie lange ich überzogen habe? Und ab welchen Datum beginnt wieder die Zeitrechnung zum nächsten Service? Immer ab dem Tag wo ich zum Service gewesen bin?
Beste Grüße
Zitat:
@Hector_Macho_Camacho schrieb am 25. Juni 2016 um 13:45:54 Uhr:
Dass der Kundendienst angerechnet wird hätte ich noch nie. Zumindest bei meinen 3 vorigen bmw. Kann sein dass das bei MB anders ist. Würde ich aber, sofern ich wieder einen nehme, entsprechend aushandeln. Sonst nehm ich halt keinen MB mehr, einfache Rechnung. Jeder will Autos verkaufen ;-)
😁 äh ja, so was soll es auch geben. MB fahren wollen und dann kein Geld für den Kundendienst ausgeben wollen.
kauf die ein Fahrrad, meine Empfehlung....😁😉
Zitat:
@AMG-GT schrieb am 25. Juni 2016 um 15:43:19 Uhr:
Zitat:
@Hector_Macho_Camacho schrieb am 25. Juni 2016 um 13:45:54 Uhr:
Dass der Kundendienst angerechnet wird hätte ich noch nie. Zumindest bei meinen 3 vorigen bmw. Kann sein dass das bei MB anders ist. Würde ich aber, sofern ich wieder einen nehme, entsprechend aushandeln. Sonst nehm ich halt keinen MB mehr, einfache Rechnung. Jeder will Autos verkaufen ;-)😁 äh ja, so was soll es auch geben. MB fahren wollen und dann kein Geld für den Kundendienst ausgeben wollen.
kauf die ein Fahrrad, meine Empfehlung....😁😉
Leider gibt es in diesem Forum einige Mitglieder die wohl (reine Vermutung meinerseits) nach Einnahme berauschender Mittel nicht mehr Herr ihrer Sinne bzw. Worte sind. Sofern ich dir mit Übersendung von Adressen von Selbsthilfegruppen behilflich sein kann so melde dich bitte per PN.
So ein bisschen recht hat er ja schon. Der Serviceintervall von 1Jahr/25000km ist doch hinreichend bekannt. Schaffst du's nicht im Intervall, musst du eben vorher hin.
Davon ab, könnte derjenige, der das Fahrzeug bei Rückgabe prüft eben auch darüber stolpern. Wenn das Fahrzeug dann drei Jahre alt ist und du bisher nur zwei Wartungen gemacht hast, kannst du dir gewiss sein, das das negativ ausgelegt wird und du die Kosten eh trägst.
Es werden die Laufleistung, das Datum, die Restlaufzeit in Tagen und die Restlaufstrecke in km im digitalen Serviceheft vermerkt. Restlaufzeit und Restlaufstrecke können auch negative Vorzeichen haben, daran erkennt man dann das überzogen wurde.
Zitat:
@Op_St_der neue schrieb am 25. Juni 2016 um 14:47:28 Uhr:
Zitat:
@Der_Landgraf schrieb am 25. Juni 2016 um 13:11:56 Uhr:
Du kannst (wenn Du unter den 25.000km bleibst) bis 90 Tage überziehen... wenn Du die 25.000km bereits erreicht hast, darfst Du 1.500km überziehen.Also kannst Du problemlos die Inspektion nach deinem Urlaub durchführen lassen, kein Problem.
Wird das im Servicebericht der mir Online zur Verfügung steht vermerkt wie lange ich überzogen habe? Und ab welchen Datum beginnt wieder die Zeitrechnung zum nächsten Service? Immer ab dem Tag wo ich zum Service gewesen bin?
Beste Grüße
Hallo Günther,
ich meine bei meinem Vorgängerfahrzeug stand im Servicebericht - 9 Tage, Unterlagen hab ich aber im Büro, bzgl. nächster Service: Richtig, Zeitrechnung beginnt ab Servicetag!
Viele Grüße
Michael
Zitat:
@GT-Liebhaber schrieb am 25. Juni 2016 um 17:29:27 Uhr:
So ein bisschen recht hat er ja schon. Der Serviceintervall von 1Jahr/25000km ist doch hinreichend bekannt. Schaffst du's nicht im Intervall, musst du eben vorher hin.Davon ab, könnte derjenige, der das Fahrzeug bei Rückgabe prüft eben auch darüber stolpern. Wenn das Fahrzeug dann drei Jahre alt ist und du bisher nur zwei Wartungen gemacht hast, kannst du dir gewiss sein, das das negativ ausgelegt wird und du die Kosten eh trägst.
Es werden die Laufleistung, das Datum, die Restlaufzeit in Tagen und die Restlaufstrecke in km im digitalen Serviceheft vermerkt. Restlaufzeit und Restlaufstrecke können auch negative Vorzeichen haben, daran erkennt man dann das überzogen wurde.