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Frage zum gelitzt werden

Themenstarteram 8. Juni 2005 um 21:21

Wurde gestern inner orts mit 70 geblitzt statt der erlaubten 50.

Bekomm ich da auch das Bild mit geschickt? oder kann man das dann anfordern lassen? meine freundin meinte das bekommt man nur bei einer verhandlung?

Ist ja auch wegen beweislage, und schlieslich zahl ich ja 35 euro da hätt ich das bild schon gerne.

17 Antworten

Wieso zugestellt ist er doch, sobald der Postbote den Brief in den Briefkasten gesteckt hat, danch ist er offiziel raus.

Der wird ja nicht quittiert, sonst gilt er der Tag der Entgegennahme, aber diese Briefe werden ja nicht mit ner Unterschrift ausgehändigt, sondern normal in den Kasten geschmissen.

Nochmal, die Frist beginnt eigentlich dann, wenn er 1. in deinen Herrschaftsbereich (sprich: Briefkasten) gelangt ist UND du 2. Gelegenheit hast, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Geht im Urlaub ja schlecht ;) Und deswegen macht man diese Sache, dass man eine Wiedereinsetzung beantragen kann. Mach dir da keinen allzugroßen Kopp drum, das ist ne Sache, die mehrere hundertmal am Tag passiert. Und was du "als offiziell" raus beschreibst: es gibt etwas Ähnliches, nennt sich Zugangsfiktion. Demnach gilt ein amtliches Schreiben am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugegangen.

Wie gesagt, wenn du das nachlesen willst, schaue mal unter dejure.org nach im VwVfG und in der VwGO.

Gruß Tecci

am 12. Juni 2005 um 17:52

Wenn dich ne Komune geblitzt hat kannst du das Bild aber trotzdem auch anfordern, hab ich nämlich a gemacht! Sin dann aber wieder zusätzliche Kosten für die Bearbeitung und den ganzn Müll! Wenn ma damit aber evtl um ne Nachschulung (hat bei mir aber leider nicht geklappt) rum kommt sind es die paar Eusn scho wert! *g*

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