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Frage zum gelitzt werden

Themenstarteram 8. Juni 2005 um 21:21

Wurde gestern inner orts mit 70 geblitzt statt der erlaubten 50.

Bekomm ich da auch das Bild mit geschickt? oder kann man das dann anfordern lassen? meine freundin meinte das bekommt man nur bei einer verhandlung?

Ist ja auch wegen beweislage, und schlieslich zahl ich ja 35 euro da hätt ich das bild schon gerne.

17 Antworten

falls es nich mit bei sein sollte, schreib zurück, das ein paar leute das fahrzeug führen und du nicht mehr weißt wer an diesem tag gefahren ist. dann müssen sie dir das bild schicken...

hab schon seid jahren keine post mehr von dennen bekommen... ;)

nee die Bilder werden immer gleich mitgeschickt.

Ich hab auch vor ein paar Tagen eins für die Sammlung bekomme :D

Zone 30, geblitzt mit 37 km/h, abzüglich 3 km/h Toleranz macht das 34 km/h, also 4 km/h drüber und für die 4 km/h 15 Euro. so geht das.

Aber was mich erstaunt ist, dass die Fotos in letzter Zeit immer schlechter werden, wenn das so weitergeht, dann kann man bald nix mehr darauf erkennen.

Auf dem von dieser Woche, kann man auch nur noch erahnen, wer da gefahren ist und um welches Auto sich es handelt.

Und es war super Wetter und in der Mittagzeit.

Bei meinen ersten Fotos vor einigen Jahren war dies gestochen scharf und gut zu erkennen.

Aber du bekommst es halt mit keine Sorge, kannst schonmal den Rahmen kaufen :D

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 5:36

Wie ist das wenn man auf dem Foto den fahrer nicht erkennen kann? bzw identifizieren kann da das bild schlecht ist? da kann doch dann jeder gefahren sein? muss man dann auch zahlen?

Zitat:

Original geschrieben von DrDiablo

Wie ist das wenn man auf dem Foto den fahrer nicht erkennen kann? bzw identifizieren kann da das bild schlecht ist? da kann doch dann jeder gefahren sein? muss man dann auch zahlen?

dann einfach den stellungsnahmebogen dafür benutzen und folgendes schreiben.

Da dieses Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, und ich, bzw die anderen Personen sich nicht mehr sicher sind, wer das Fahrzeug an diesem Tag zu dieser Zeit geführt hat, man aber den Führer nicht erkennen kann. Bin ich mir nicht sicher, ob ich, oder ein anderer dieses Fahrzeug geführt hat.

So sollte es Sinngemäß sein.

Es gibt nun drei möglichkeiten was passieren kann.

1. Du bekommst Besuch, und sie vergleichen das Foto mit Dir. (ähnlichkeit)

2. Du bekommst ein Fahrtenbuch aufgedrückt, was penibel geführt werden muß. (hatte das in der Firma mal)

3. Das ding wird eingestellt. (Das hatte ich mal bei den Eltern meiner Ex. Auf den Bild sag es aus als ob meine Mutter gefahren ist. (a) hat sie keinen Schein. (b) lag sie zu dem zeitpunkt im KHS. Wurde eingestellt... ;)

Zwecks dem Foto nochmal, es kommt drauf an ob du von der Polizei oder von einem Gemeindeblitzer erwischt worden bist.

Bei der Gemeinde bekommst du kein Foto mitgeschickt, bei der Polizei kannst du einfach anfragen und des bekommst du auch ohne Verhandlung!

mfg woita

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 15:42

DAs war eine Mobile Radarstelle mit Bus neben dran

Zitat:

Original geschrieben von jimmy007

nee die Bilder werden immer gleich mitgeschickt.

Ähm, nö :D Also ich habe schon dreimal Post bekommen, aber net mal bei Punkteangelegenheiten war da bei mir ein Foto dabei ;) Kommt mit Sicherheit drauf an, wer blitzt und in auch in welchem Bundesland.

hmm ok scheint wohl doch unterschiedlich zu sein.

Wenn ich geblitzt wurde habe ich immer ein Foto mitbekommen.

Wenn kein Foto dabei war, dann war es immer ein Schreiben fürs Falschparken.

Mal so ne kleine Nebenfrage.

Auf den Zahlscheinen steht immer drauf Frist ist 1 Woche mehr nicht, danach wirds teurer.

Das ist doch ziemlich unverschämt, was ist wenn jemand im Urlaub ist ?

1 Woche ist doch wohl jeder im Urlaub, dann bekommt man sofort einen Zuschlag an Strafgebühren drauf.

Das ist doch nicht normal.

am 10. Juni 2005 um 8:49

@jimmy007

Meine Mom hat vor den Weihnachtsfeiertagen Post wegen Falschparkens bekommen. Als sie gleich nach den Feiertagen das Bußgeld bezahlen wollte war schon gleich ein Mahnbescheid im Briefkasten :rolleyes: Nach tel. Rückfrage und mächtigem Radau hieß es nur die wären maschinell erstellt und würden automatisch verschickt... jaja wers glaubt - aber so ist das hier in D.

MfG

Thomas

am 10. Juni 2005 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von jimmy007

hmm ok scheint wohl doch unterschiedlich zu sein.

Wenn ich geblitzt wurde habe ich immer ein Foto mitbekommen.

Wenn kein Foto dabei war, dann war es immer ein Schreiben fürs Falschparken.

Mal so ne kleine Nebenfrage.

Auf den Zahlscheinen steht immer drauf Frist ist 1 Woche mehr nicht, danach wirds teurer.

Das ist doch ziemlich unverschämt, was ist wenn jemand im Urlaub ist ?

1 Woche ist doch wohl jeder im Urlaub, dann bekommt man sofort einen Zuschlag an Strafgebühren drauf.

Das ist doch nicht normal.

Hab mal irgendwo gelesen, dass du wegen solchen Fällen immer dafür sorgen tragen musst, dass jemand z.B. dein Briefkasten leert und dich informiert...

(diese Aussage ist aber ohne Gewähr, weil ich mir nicht sicher bin)

Zitat:

Original geschrieben von jimmy007

Aber was mich erstaunt ist, dass die Fotos in letzter Zeit immer schlechter werden, wenn das so weitergeht, dann kann man bald nix mehr darauf erkennen.

Auf dem von dieser Woche, kann man auch nur noch erahnen, wer da gefahren ist und um welches Auto sich es handelt.

Und es war super Wetter und in der Mittagzeit.

Bei meinen ersten Fotos vor einigen Jahren war dies gestochen scharf und gut zu erkennen.

Das liegt daran, dass man ja auch nicht das Originalfoto bekommt (das bleibt beim Vorgang im Amt bzw. der Polizei), sondern lediglich eine Kopie. Manchmal werden die Fotos inzwischen auch direkt auf den Bescheid gedruckt. Da ist die Qualität natürlich abhängig von den Druckereinstellungen.

Aber das Originalfoto wird meist mit einer herkömmlichen oder digitalen Spiegelreflexkamera mit hoher Auflösung geschossen und ist deshalb i. d. R. chön chaaf (ACHTUNG! Vergrößerung in guter Qualität ohne weiteres möglich) und man erkennt schon recht gut, wer da am Steuer gesessen hat. Sich da 'rausreden zu wollen, hat also keinen Sinn. Die Gesichtskontrolle bringt's letztendlich doch an den Tag... ;)

Gruß

DeWeDo - der findet, das Geschwindigkeitsbeschränkungen durchaus ihren Sinn haben

Zitat:

Original geschrieben von jimmy007

Das ist doch ziemlich unverschämt, was ist wenn jemand im Urlaub ist ?

1 Woche ist doch wohl jeder im Urlaub, dann bekommt man sofort einen Zuschlag an Strafgebühren drauf.

Diese Ein-Wochen-Frist beginnt erst zu laufen mit dem Zugang des Schreibens. Zugang bedeutet, dass der Brief in den Herrschaftsbereich des Adressaten gelangt und er vom Inhalt Kenntnis nehmen kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn man aus dem Urlaub dann zurückkommt. Sollten in der Zwischenzeit schon irgendwelche weiteren Schritte eingeleitet sein (was ich mir nicht vorstellen kann, ich mein, wer fährt denn schon 5 Wochen oder mehr in Urlaub?), dann kann man eine sog. "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Steht alles irgendwo im VwVfG (Verwaltungverfahrensgesetz) oder in der VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung). Nur, falls jemand nachlesen will :D

Gruß Tecci

Im Allgemeinen merkt man ja schon, wenn man geblitzt wurde.

Zumindest habe ich es bißher immer gemerkt, da ich das Blitzlicht schon ziemlich aufdringlich finde.

Aber von einigen Freunden habe ich schon mitbekommen, dass denen das ab und an mal überhaupt nicht aufgefallen ist.

Und wenn man z.B. nicht weis, dass man geblitzt wurde und 2-3 Wochen nach dem geblitz worden sein in den Urlaub fährt, dann ist man ja schon meistens 1-2 Wochen weg und wenn dann der Bescheid kommt, dann ist das ein schlechtes Timing.

Mein Wagen läuft auch auf meine Mutter, daher bekommt sie immer zu erst die Schreiben und die überweist so schnell das Geld, das glaubt man kaum, dann kommt sie anschließend nur kurz an und sagt, so das hab ich gerade bezahlt, jetzt gib mir das Geld :D

Die macht das automatisch, da sie mir mal erzählt hat, sie wurde nämlich früher ( schon etliche Jahre her ) geblitzt und konnte den Bescheid nicht bezahlen, da sie zu der Zeit gar nicht da war und durfte dann später einen batzen Geld extra bezahlen, nur weil der Zahltermin nicht eingehalten wurde.

Und von daher hat sie immer einige Hummeln im Hintern, wenn etwas von den Behörden kommt mit Termin.

Aber 1 Woche ist doch echt ein bißchen viel verlangt.

Klar wenn man zu Hause ist und nix dazwischen kommt, sollte das immer gehen, aber sonst ?

Zitat:

Original geschrieben von jimmy007

Aber 1 Woche ist doch echt ein bißchen viel verlangt.

Klar wenn man zu Hause ist und nix dazwischen kommt, sollte das immer gehen, aber sonst ?

Hab ich doch eben geschrieben, wie das funktioniert. Niemand muss Angst haben, dass er mehr Geld bezahlen muss, nur weil er in den Urlaub fährt, und wenns 6 Monate wären. Solange der Schrieb im juristischen Sinne nicht zugegangen ist, läuft auch die Frist nicht. Dasselbe gilt uU genauso, wenn man im Krankenhaus wäre und niemanden hat, der einem die Post bringen würde. Wie gesagt, wenn man sich nach seinem Urlaub gleich drum kümmert gibts da überhaupt keine Probleme.

Gruß Tecci

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