Frage zum Führerschein Klasse B, BE und B96
Hallo,
Ich befasse mich momentan mit dem Fahren von Anhängern da dies in naher zukunft so sein wird das ich das erste mal so ein ding an mein Fahrzeug anhängen werde.
Ich habe seit 2004 einen Führerschein der Klasse B.
laut meinen Infos darf ich einen Anhänger bis 750kg anhängen. Wenn der Anhänger mehr hat darf ich aber nicht über die 3,5t kommen. Ist das so Richtig? Hat das Gewicht des Zugfahrzeuges Auch noch etwas damit zu tun? So wie etwa das es Schwerer sein muss als der Anhänger?
mit der Führerschein Klasse BE
Darf ich über 750kg anhänger nutzen egal welches Zugfahrzeug. Komplettes Gespann aber nicht mehr wie 3,5t. Ist das Richtig?
Führerschein klasse B mit Schlüsselnummer B96 ist bis 4,25t. Wird dann die Führerschein klasse BE nicht überflüssig.
Ich habe das in der Fahrschule schon nie richtig verstanden. Das ganze mit der B96 verwirrt mich total. Die gab es damals ja noch nicht.
Über eine Ausführliche Erklärung würde ich mich freuen mein Fahrlehrer damals hat das sehr kompliziert erkärt hat auch keiner verstanden.
Beste Antwort im Thema
Nachdem ich nochmal bei meiner Zulassungsstelle geschaut habe, habe ich festgestellt dass diese nur eine Erste Hilfe Bescheinigung und keine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahme mehr akzeptieren.
Möglicherweise lässt sich das Ganze durchboxen, aber ich habe mich kurzerhand entschieden den Erste Hilfe Kurs zu wiederholen und bin nun auf der sicheren Seite.
Mein letzter Kurs war ~11 Jahre her und es war erschreckend wie wenig ich noch von der stabilen Seitenlage wusste.
Kann jedem empfehlen auch darüber nach zu denken, den zu wiederholen.
Meiner hat 30 € gekostet und wenn ich nur einer Person damit jemals helfe, hat sich das doch schon tausendfach bezahlt gemacht.
Dauert zwar 7,5 h, aber man geht mit einem besseren Gefühl raus.
32 Antworten
Zitat:
@faleX schrieb am 20. Februar 2018 um 12:14:44 Uhr:
Soweit ich weiß ist noch ganz wichtig, dass das Leergewicht vom Zugfahrzeug größergleich dem zul. Gesamtgew. vom Hänger ist.
Wichtig wofür?😕
Ich kenne nur das:
Zitat:
Zusätzlich darf die Anhängelast bei einem Pkw nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges.
Hallo Leute,
da dieser Thread nicht zu alt ist und sich thematisch auch um Führerschein Klasse BE dreht, stelle ich meine Frage hier.
Muss ich, um mich für den Führerschein Klasse BE anzumelden (B bereits vorhanden), erneut einen "Erste Hilfe" Kurs besuchen und einen bestandenen Sehtest vorlegen?
Beim Sehtest gibts da unterschiedliche Ansichten, einmal darf der Test nicht länger als 2 Jahre zurückliegen, anderseits würde das im Ermessenspielraum der Führerscheinstelle liegen.
Eimal:
https://www.netdoktor.de/diagnostik/sehtest-fuehrerschein/
Und das hier:
https://www.fuehrerschein-bestehen.de/blog/sehtest-fuehrerschein.aspx
Solange, wie du keine Klasse C oder D anstrebst:
Ein Zitat:
"Im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist keine Wiederholung der Kurse vorgeschrieben, daher sind die Bescheinigung für das ganze Leben gültig. Das Gesetz schreibt auch keinen maximalen Abstand zwischen dem Absolvieren des Kurses und dem Antrag auf einen Führerschein vor. Der Nachweis ist daher auch gültig, wenn der Führerschein erst Jahre später gemacht wird oder bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis."
Quelle:
https://fuehrerscheininfos.de/erste-hilfe-kurs-fuehrerschein/
Gemäß § 19 muss man noch nicht einmal den Nachweis über diesen Kurs vorlegen:
"(2) [...]Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.[...]"
Da ich die Klasse B bereits absolviert habe und ich somit auch einen Erste Hilfe Kurs absolviert habe, müsste ich mich problemlos für Klasse BE anmelden können.
Einen Sehtest werde ich bei meinem Optiker erneut durchführen.
Danke sehr.
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Nachdem ich nochmal bei meiner Zulassungsstelle geschaut habe, habe ich festgestellt dass diese nur eine Erste Hilfe Bescheinigung und keine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahme mehr akzeptieren.
Möglicherweise lässt sich das Ganze durchboxen, aber ich habe mich kurzerhand entschieden den Erste Hilfe Kurs zu wiederholen und bin nun auf der sicheren Seite.
Mein letzter Kurs war ~11 Jahre her und es war erschreckend wie wenig ich noch von der stabilen Seitenlage wusste.
Kann jedem empfehlen auch darüber nach zu denken, den zu wiederholen.
Meiner hat 30 € gekostet und wenn ich nur einer Person damit jemals helfe, hat sich das doch schon tausendfach bezahlt gemacht.
Dauert zwar 7,5 h, aber man geht mit einem besseren Gefühl raus.
Siehste, und unsere Abteilung muss auf Wunsch des AG seit nun schon 10 Jahren Jedes Jahr(!) einen 8 Stündigen Erste Hilfe Kurs besuchen.
Ich weiß gar nicht mehr wohin mit den jährlichen Bescheinigungen....
FS mache ich auch keinen neuen mehr...
Jemand hier der Bedarf hat?
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 17. September 2019 um 05:00:05 Uhr:
Jemand hier der Bedarf hat?
Eventuell. 😁
Meine Zulassungsstelle will die Bescheinigung im Original und ich befürchte dass ich die nicht wiederbekomme.
Nein, wenn Du denen sagst daß Du sie zurück haben möchtest, bekommst die auch...
Aber das war bestimmt nicht ganz ernst gemeint von Dir, gell...
Moin,
Ich hole das alte Ding mal aus der Schatzkiste
Wurde bei euch, welche BE nachträgliche gemacht haben, der neue Führerschein direkt nach der Prüfung gegeben, per Post zugesandt oder durfte man mit dem Schein der bestandenen Prüfung zur Führerscheinstelle?
Zitat:
@Christian0815 schrieb am 31. August 2024 um 21:26:34 Uhr:
Wurde bei euch, welche BE nachträgliche gemacht haben, der neue Führerschein direkt nach der Prüfung gegeben, per Post zugesandt oder durfte man mit dem Schein der bestandenen Prüfung zur Führerscheinstelle?
Da gibt es keine Regel.
Wenn der Prüfer den neuen FS dabei hat, gibt er ihn im Tausch gegen den alten raus.
Wenn nicht, gibt es eine Bestätigung über die bestandene Prüfung und du tauschst den FS auf der Behörde.
(Per Post gibt es zumindest hierzulande nicht)
Als ich November 2019 den BE bestanden hatte, hatte der Prüfer meine neue Karte dabei und die alte an sich genommen. Musste nicht zum Amt.
Beim normalen B 2013 musste ich zum Amt um den zu holen.
Gibt glaube ich keine Regel.
da ich mich gerade für BE angemeldet habe (online! - wunder der technik) kann ich mitteilen, dass der neue führerschein per post kommt sofern man es möchte - zumindest in unserem kreis. allerdings geht er erst in den druck nach bestandener prüfung und man erhält vom prüfer einen vorläufigen führerschein gegen abgabe des alten.
erste hilfe + sehtest muss man auch nochmal machen. sehtest kostet nix, erstehilfe je nachdem wo man es macht. ein-tages-kurs 9x45min zzgl pause (*kotz*) aber egal, man muss ja, obwohl §19fev sagt man muss nicht wenn man einen schein hat (was man ja hat wenn man einen führerschein hat). deutschland, das land der bürokraten und ämter in bestform.
was tut man nicht alles um ein auto auf einem hänger transportieren zu können.....
Die Information zum Erste-Hilfe-Kurs stimmt nicht. Und mich wundert, dass du die Forderung akzeptierst, obwohl du doch selbst schreibst, dass es in der FeV anders geregelt ist.
Allerdings steht in § 19 FeV nicht, dass kein Erste-Hilfe-Kurs notwendig ist, "wenn man schon einen Schein hat", sondern wenn man schon mal zuvor an einem Erste-Hilfe-Kurs im Sinne der FeV teilgenommen hat:
"Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat."
Und das bedeutet, dass du an einem anerkannten Kurs mit 9 Stunden je 45 Minuten teilgenommen haben musst. Liegt dein Erwerb von Klasse B schon länger zurück, dann hattest du damals evtl. an einem Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen mit nur 8 Stunden je 45 Minuten teilgenommen. In dem Fall nützt dir der alte Kurs leider nichts. Trifft denn das zu?
Ich muss alle 2 Jahre den 1.Hilfe Kurs machen ob ich will oder nicht… von daher kann ich nur lachen wenn sich die Leute beschweren dass sie nach 30 Jahren mal für einen ganzen Tag inkl.Pause sich das antun müssen.
Seht es einfach als nützliche Fortbildung, ich hab nach 2 Jahren auch immer wieder das ein oder andere vergessen. Wie schaut das dann erst nach 20 oder 30 Jahren aus
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
das bestätige ich gerne. Ich hab insgesamt dreimal in meinem Leben den "großen" Kurs gemacht; das erste Mal mit 16 als Mitglied bei den Verkehrskadetten (ja, das gab es mal) und später insgesamt zweimal beim THW. Ich hab damals jedenfalls gestaunt, was man alles mit einem Dreiecktuch machen konnte.
Kann ich aber heute nicht mehr. Ich glaube, so einen Kurs mal zu wiederholen ist keine dumme Idee. Bestimmt spannend, das mal hier in Schweden zu machen.