Frage zum absoluten Haltverbot

Hallo,

der Titel verräts schon, ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Parksituation vor meinem Haus. Durch die SuFu habe ich leider keine Erkenntnis erlangen können, da ich diesen Fall doch komplizierter finde.
Darf ich hier stehen? Skizze (Wichtig: In der Realität gibt es keinerlei weiße Linien! Ging nur so wegen dem Editor. Stattdessen sind die Parkplätze oben durch Pflastersteine eingegrenzt)

Der Pfeil des ersten Schildes, welches nach links zeigt, kennzeichnet ja den Anfang des abs. Haltverbots auf dieser Straßenseite, allerdings ist das Schild schräg geneigt, wodurch mein Auto eigentlich nicht in den Bereich des abs. Haltverbots fallen dürfte, da ich davor stehe. Fragt sich auch, ob die Straßenseite nach Definition durch einen Bürgersteig abgeschlossen werden muss, oder ob genau da wo ich stehe, die Straßenseite noch weitergeht und ich somit trotzdem ins abs. Haltverbot fiele.
Oder kann man es evtl. als verkehrswidriges Parken in zweiter Reihe ansehen, obwohl ich hier niemanden einparke?

Ich hoffe ich bekomme hier Hilfe und Rat 🙂

Viele Grüße,
Tobi

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Hier mal der Absatz 4 vom §12:

Zitat:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

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Dem schließe ich mich vollständig an.

Zumindest laut §12 (1) ist das Halten mitten auf der Fahrbahn nicht verboten.

Laut §12 (4) muss man auch beim Halten rechts bleiben, aber der Fahrbahnrand ist nur die Regel, keine Pflicht.

Laut Skizze darfst Du dort Deine Oma oder das bei Aldi gekaufte Federbett ausladen - da habe ich nicht den geringsten Zweifel.

Parken darfst Du da nicht, weil nicht am Fahrbahnrand.

Das Parkverbotsschild ist an der Stelle trotzdem unwirksam, und das war die Ursprungsfrage.

Also: Halteverbot ist dort eher nicht, Parkverbot ist dort wegen §12 (4), aber nicht wegen Zeichen 283-xx.

Das ist halt wie mit der Mafia. Die können dutzende Menschentö ten, aber eingesperrt werden sie für Steuerhinterziehung.... Der Grund kann also variieren, und trotzdem zum selben Ergebnis führen. ;-)

Die Skizze ist schon schön gemacht. Hoffen wir, dass da nicht auch noch so ein Schild wie "Feuerwehrzufahrt" steht.

...schöne Ostern !

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Zitat:

@situ schrieb am 13. April 2017 um 21:20:30 Uhr:


(solange sie bei durchschnittlichem IQ als solche erkennbar sind).

Sorry, aber geht's auch weniger arrogant?

@TE
Ich würde da jedenfalls nicht parken; es könnte sein, daß diese Flächen für den rollenden Verkehr als Wendefläche benötigt wird, bspw. für Müllfahrzeuge und Co.? Wegen dem:

Zitat:

Ist eine Sackgasse

Man darf dann aber anmerken, daß es dann besser gewesen wäre, es wäre ein Schild aufgestellt, daß diesen Platz als Wendestelle ausweist. Ich kann mir hier schon vorstellen, daß es gerade für Lieferfahrzeuge wie Müllabfuhr nötig ist, hier eine Wendemöglichkeit zu haben, weil es ungünstig sein könnte, sowohl rückwärts aus einer evtl. vielbefahrenen Straße hier einzufahren, bzw. rückwärts wieder auf eine evtl. vielbefahrene Straße rauszufahren; innerhalb einer Sackgasse wenden zu können, ist da immer besser.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 14. April 2017 um 23:21:46 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 13. April 2017 um 21:20:30 Uhr:


(solange sie bei durchschnittlichem IQ als solche erkennbar sind).
Sorry, aber geht's auch weniger arrogant?

Ich nehme deine Entschuldigung an.

Danke für die konstruktive Aufklärung. Parkt deine Mum seit 5 Jahren dort und kriegt nie was, parkst du mit deinem einmal dort, direkt der Strafzettel. Wohlgemerkt wegen Zeichen 283 (absolutes).

Zitat:

Der Grund kann also variieren, und trotzdem zum selben Ergebnis führen. ;-)

Wie du, azrazr, schon sagtest 😉

Frohe Ostern!

Ich würde widersprechen. Die Deppen, die Dir den Strafzettel verpasst haben, hatten das richtige Gefühl, aber falsch argumentiert. Ich würde widersprechen, selbst wenn es etwas kosten würde. Der Spaß wäre mir das wert.

Ich würde dabei nicht sagen, wo ich stand, sondern den Nachweis fordern, dass an der Stelle, wo ich stand, Zeichen 283-xx aufgestellt war. Den Nachweis zu führen, wird recht anstrengemd für die.

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