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Frage zum absoluten Haltverbot

Themenstarteram 13. April 2017 um 18:34

Hallo,

der Titel verräts schon, ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Parksituation vor meinem Haus. Durch die SuFu habe ich leider keine Erkenntnis erlangen können, da ich diesen Fall doch komplizierter finde.

Darf ich hier stehen? Skizze (Wichtig: In der Realität gibt es keinerlei weiße Linien! Ging nur so wegen dem Editor. Stattdessen sind die Parkplätze oben durch Pflastersteine eingegrenzt)

Der Pfeil des ersten Schildes, welches nach links zeigt, kennzeichnet ja den Anfang des abs. Haltverbots auf dieser Straßenseite, allerdings ist das Schild schräg geneigt, wodurch mein Auto eigentlich nicht in den Bereich des abs. Haltverbots fallen dürfte, da ich davor stehe. Fragt sich auch, ob die Straßenseite nach Definition durch einen Bürgersteig abgeschlossen werden muss, oder ob genau da wo ich stehe, die Straßenseite noch weitergeht und ich somit trotzdem ins abs. Haltverbot fiele.

Oder kann man es evtl. als verkehrswidriges Parken in zweiter Reihe ansehen, obwohl ich hier niemanden einparke?

Ich hoffe ich bekomme hier Hilfe und Rat :)

Viele Grüße,

Tobi

Beste Antwort im Thema

Hier mal der Absatz 4 vom §12:

Zitat:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

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22 Antworten
am 13. April 2017 um 18:40

1. Verbotenes Parken außerhalb vorgeschriebener Parktaschen.

2. Parken im absoluten Halterverbot.

3. Da gibt es keinerlei Fragen.

Themenstarteram 13. April 2017 um 19:12

Ich dachte bisher immer der Geltungsbereich wäre klar definiert und zwar ab dem Schild und nicht davor: Bild

am 13. April 2017 um 19:20

Nun weißt du es ja besser (präziser: Hast gelernt, wie die Zeichen zu verstehen sind). Wie die Parktaschen abgegrenzt sind, ist egal (solange sie bei durchschnittlichem IQ als solche erkennbar sind).

Themenstarteram 13. April 2017 um 19:35

Zitat:

@situ schrieb am 13. April 2017 um 20:40:09 Uhr:

1. Verbotenes Parken außerhalb vorgeschriebener Parktaschen.

2. Parken im absoluten Halterverbot.

3. Da gibt es keinerlei Fragen.

Sonst hätte ich ja wohl keinen Lappen, deshalb beantwortet sich deine Frage von selbst. Ich habe den Gesetzestext über die Zeichen 283 und 286 in der StVO gelesen und aus diesem geht für mich Punkt 2 nicht hervor.

am 13. April 2017 um 19:48

Ich habe doch gar keine Frage.

Irgendwie parkst Du da mitten auf der Straße. Kein Bordstein rund um dich rum, keine markierte Fläche.

Nein, da darfst Du nicht parken.

Gibt es zu den regulären Parkplätzen eine Beschilderung?

Und - "spinnen" wir Deinen Parkplatz weiter: Deiner Meinung nach, wie viele PKW sollen NEBEN Dir noch parken dürfen, außerhalb der Markierung? Auf welcher Basis?

Ich würde meine Hand nicht ins Feuer legen, aber ich würde hier im ersten Moment auf Parken in zweiter Reihe, mit Verkehrsbehinderung tippen...

§12, Abs. 4 StvO würde wohl greifen.... Ich tippe auf 15-20 EUR.

Themenstarteram 13. April 2017 um 20:01

Keine weitere Beschilderung in der gesamten Straße. Ist eine Sackgasse. Ich steh mitten auf der Gasse, das ist klar, dass das als Behinderung aufgefasst werden kann. Aber das abs. Haltverbot sollte doch erst genau nach meiner Front anfangen?

Zitat:

@striker87 schrieb am 13. April 2017 um 22:01:42 Uhr:

Keine weitere Beschilderung in der gesamten Straße. Ist eine Sackgasse.

Dann parkst Du im/vor dem so genannten Wendehammer.

Zitat:

@striker87 schrieb am 13. April 2017 um 22:01:42 Uhr:

Aber das abs. Haltverbot sollte doch erst genau nach meiner Front anfangen?

Mitten auf der Straße ist immer irgendwie absolutes Halteverbot.

Halten darfst Du immer nur rechts oder links,neben einem Bordstein, oder auf dafür markierten Flächen.

Du blockierst die Einfahrt zum Wendehammer.

Hier mal der Absatz 4 vom §12:

Zitat:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Aber er parkt nicht im Halteverbot laut Beschilderung.

Mitten auf der Straße ist auch kein Halteverbot - solange Du niemanden behinderst, weil da niemand vorbeifahren will...

Ich schließe aus, dass mich ein schlecht gelaunter Polizist aus dem Hinterhalt ansprechen würde, wenn ich mitten auf dem Wendehammer, mutterseelenallein am "fließenden Verkehr" teilnehmend mein Navi neu programmiere, oder jemanden aussteigen lasse. Vielleicht wäre das formal möglich - logisch wäre das nicht :-)

Zitat:

@azrazr schrieb am 13. April 2017 um 22:22:14 Uhr:

Aber er parkt nicht im Halteverbot laut Beschilderung.

.....

Das spielt doch keine Rolle, ich meine jetzt die Beschilderung, im Kreisverkehr darf ich auch nicht parken, steht da ein Schild ?

Zitat:

@azrazr schrieb am 13. April 2017 um 22:22:14 Uhr:

[...] Mitten auf der Straße ist auch kein Halteverbot [...]

Aber sicher doch. Lies Dir doch nochmal das Zitat von @Diedicke1300 aus der StVO durch.

Der TE parkt weder am rechten Fahrbahnrand, noch innerhalb markierter Parkflächen. Also tabu. Ein dickes Lob möchte ich ihm aber für seine hervorragende Skizze aussprechen.

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