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frage zum ablauf bei wirtschaftlichem totalschaden

Themenstarteram 20. Februar 2018 um 11:13

Hallo Leute,

ich habe einen Opel Astra bj 12/1999 mit 101 ps und 99850km

Mir ist einer an die Beifahrertür gefahren und hat einen Zettel an der Scheibe hinterlassen.

Versicherung des Unfallverursachers wurde eingeschaltet und die melden sich hoffentlich bald mal bei mir und wollen einen Gutachter schicken. Das ist allerdings schon 5 Tage her.

Dauert das immer so lange? ( ist mein erster Unfall)

Nun meine Frage:

Ich war bei einer Werkstatt und er meinte, das man bei einer Reparatur mit ca 1600-1800€ rechnen muss.

Der Gutachter kommt ja jetzt und ermittelt mir den Wert des Autos mit dem Unfallschaden.

Kann ich das Auto dann entweder reparieren lassen oder bekomme den Restwert ausgezahlt?

Blicke da leider nicht ganz durch und wär über eine etwas ausführliche Erklärung, wie sowas abläuft dankbar.

Beste Antwort im Thema

Der Schaden wurde in vorfeld von der Werkstatt grob auf 1600-1800 geschätzt. Allein schon dadurch ist ein Gutachter gerechtfertigt

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Am besten einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, bei der Besichtigung dabei sein und ihm auch sagen, dass man das innerhalb der 130%-Grenze reparieren lassen will. Das kann durchaus jemand sein, der häufig mit dem FOH zusammenarbeitet.

Besser ist es wahrscheinlich so aber auch eine Werkstatt die einen amtlich zugelassenen Gutachter hat kann grundsätzlich auch ein Gutachten erstellen.

Was willst du eigentlich? Reparieren lassen oder Schaden ohne MwSt. auszahlen lassen?

Wie würdest du denn den Wiederbeschaffungswert für dein Auto einschätzen?

Themenstarteram 22. Februar 2018 um 12:25

Also reparieren lassen will ich den Schaden nicht.

Die Reparatur kostet mehr als ich für das Auto bezahlt habe.

Was hat das denn mit diesen 130% auf sich?

Ich habe das bisher so verstanden, das der Gutachter schätzt, wieviel ich noch für das Auto beim Verkauf bekommen würde und wieviel mein Auto vor dem Unfall wert war. Von der Versicherung bekomme ich dann die Differenz?

Zitat:

@scsgamer schrieb am 22. Feb. 2018 um 13:25:50 Uhr:

Was hat das denn mit diesen 130% auf sich?

Ganz grob gesagt: Widerbeschaffungswert (fiktiv) 1.000€, Dann dürftest Du exakt für 1.300€ reparieren lassen, bzw. müsstest das was darüber hinaus geht halt selbst zahlen

Ich habe den Thread mal auf die Sachaussagen reduziert und das themenferne Hintergrundrauschen abgestellt.

Den Nutzer SGTUSV darf ich ganz herzlich darum bitten, den Thread nicht noch einmal durch Beiträge wie

Zitat:

@SGTUSV schrieb am 22. Februar 2018 um 18:17:49 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 22. Februar 2018 um 12:45:58 Uhr:

Besser ist es wahrscheinlich so aber auch eine Werkstatt die einen amtlich zugelassenen Gutachter hat kann grundsätzlich auch ein Gutachten erstellen.

Was ist denn ein amtlich zugelassener Gutachter?

auf den Irrweg zu führen. Bei seiner aufgeführten hervorragenden fachlichen Expertise hätte er diese Frage doch ganz sicher nicht stellen müsse. Stattdessen hätte er gewiss mit fundiertem Wissen und tiefer Sachkunde die originäre Frage des TE präzise und verständlich beantworten können - zum Wohle des Forums und zur Erleuchtung und Erbauung der Mitleser. Leider ließen alle seine Beiträge einen Bezug auf die eigentliche Frage des TE vermissen. Ganz sicher aber werden wir noch Deinen den profunden Kenntnissen teilhaben dürfen - Du schaffst das :D

Themenstarteram 22. Februar 2018 um 22:41

Also ich habe jetzt auch einen Gutachter gefunden.

Der Typ von der Werkstatt meinte halt, das er auch ein Gutachten machen kann.

Ist das vollkommen egal, oder bewertet die Werkstatt anders als ein Gutachter?

Was wäre denn die beste Ausgangsituation für mich. Das man in diesen 130% bleibt?

Zitat:

@scsgamer schrieb am 22. Februar 2018 um 23:41:53 Uhr:

Also ich habe jetzt auch einen Gutachter gefunden.

Der Typ von der Werkstatt meinte halt, das er auch ein Gutachten machen kann.

Ist das vollkommen egal, oder bewertet die Werkstatt anders als ein Gutachter?

Was wäre denn die beste Ausgangsituation für mich. Das man in diesen 130% bleibt?

Da du, soweit ich dich verstanden habe, nicht reparieren lassen möchtest, entfällt für dich die Möglichkeit der "130%". Bei dieser Regelung muss dein Fahrzeug vollumfänglich nach Gutachten repariert werden und es wird eine mindestens 6-monatige Nutzungsabsicht vorausgesetzt. Warte erstmal ab welche Zahlen von deinem Gutachter ermittelt werden.

@twindance

Bekomm ich jetzt einen Keks? ;-)

@TE

Die Einhaltung der 130%-Grenze ist fachgerecht auch mit gebrauchten Teilen möglich. Optimaler Weise sollte das im Gutachten berücksichtigt werden. Das kasperst Du aber am besten mit dem eigenen SV durch. Daher legt man den Dir hier auch nahe. Evtl. ist es dann nicht einmal ein wirtschaftlicher Totalschaden und die fiktive Abrechnung gestaltet sich unproblematisch. Das wird der FOH aber eher nicht so gut finden. ;)

Themenstarteram 23. Februar 2018 um 13:47

ok danke!

was ist mit sv und foh gemeint? ^^

danke schonmal für die hilfreichen antworten!

hilft mir echt weiter!

Sachverständiger

Freundlicher Opel Händler

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