Frage zu Zubehörfelgen und Auflagen in der ABE
Ein freundliches Hallo in die Runde.
Zur Zeit fahre ich den Wagen meines Vaters (E-Klasse W211, BJ 2002, E320, Benziner), der nun neue Reifen braucht. Da die vorhandenen Originalfelgen üsselig aussehen (der Lack blättert ab), will ich dem Wagen gleich auch neue Felgen gönnen und die alten instand setzen lassen. Da ich auf dem Gebrauchtmarkt für Originalfelgen praktisch keine annehmbaren Angebote gefunden habe, überlege ich, Felgen aus dem Zubehörmarkt zu kaufen. In der engeren Wahl sind da Rondell Felgen, Rondell - 0200, da die dem Originaldesign recht nahe kommen.
Nun die eigentliche Frage:
In der ABE lese ich u.a. die Auflage
Zitat:
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Wenn mich mein Leseverständnis nicht völlig im Stich lässt, heißt das doch, dass ich bei der Wahl der Bereifung mit diesen Felgen extrem eingeschränkt bin. Vor allem: Wo bekommt man so eine Bestätigung her, dass man unterschiedliche Profiltypen fahren darf? Kann man die bei Mercedes bekommen oder beim Reifenhersteller? Wenn ja, wie? Und dann wäre ich immer noch auf einen Hersteller angewiesen.
Wie lösen das die Forenkollegen, die Zuberhörfelgen nutzen?
Falls das eine Rolle spielt: Am liebsten wären mir Originalfelgen, die aber wohl schwer in einem guten Zustand zu einem annehmbaren Kurs zu bekommen sind. Da soll nichts verbreitert, getunt, vergrößert o.ä. werden. Als Reifen sind die in den Papieren geforderten 225/55 R16 95W angedacht.
Sorry, wenn das schon mal beantwortet wurde, die SuFu hat mir nicht wirklich geholfen. Falls es dazu schon qualifizierte Antworten gibt, wäre ein entsprechender Link nett.
Beste Antwort im Thema
Diese Einschränkung bei vier Reifen identischer Größe, ist heute rechtlich nicht mehr relevant.
10 Antworten
Wenn Du doch neue Reifen brauchst
>kaufst Du Dir doch sicherlich 4 Gleiche (Fabrikat,Profil usw.)
und schon bist Du nicht eingeschränkt;
Jeder Reifenhersteller produziert 225/55R16 95W im identischen Profil für vorne und hinten.
oder warum willst Du Dir unterschiedliche Profiltypen kaufen ?
Zitat:
@touaresch schrieb am 19. Februar 2017 um 20:21:08 Uhr:
Wenn Du doch neue Reifen brauchst
>kaufst Du Dir doch sicherlich 4 Gleiche (Fabrikat,Profil usw.)
Hatte ich vor, in der engeren Wahl sind Goodyear Reifen.
Zitat:
@touaresch schrieb am 19. Februar 2017 um 20:21:08 Uhr:
Jeder Reifenhersteller produziert 225/55R16 95W im identischen Profil für vorne und hinten.oder warum willst Du Dir unterschiedliche Profiltypen kaufen ?
Ich will gar nicht unterschiedliche Profiltypen kaufen. Aber es könnte aus Erfahrung dazu kommen. Ist nach 2 Jahren ein Goodyear Reifen defekt und ich will die Achse neu bereifen, dann wäre ich wieder auf exakt diesen Reifentyp von Goodyear angewiesen und ich könnte dann z.B. keine Reifen von Bridgestone kaufen. Oder ich müsste alle vier wechseln, auch wenn die an der anderen Achse noch in Ordnung sind. Die wären dann für die Tonne.
In nun mehr als 40 Jahren Autofahren ist es bei mir mehr als einmal vorgekommen, dass ich vorne und hinten andere Reifenhersteller aufgezogen hatte, was mit den Zubehörfelgen ja nicht mehr möglich wäre. Daher frage ich, wie das die Forenkollegen handhaben, die Zubehörfelgen an ihren Wagen haben.
Wäre diese Einschränkung so zu verstehen, wie ich das oben aufgeführt habe, dann sind Zubehörfelgen ja absoluter Quatsch, da man sich dann auf vier gleiche Reifen festlegt. Für immer, mit diesen Felgen.
@TE
Dazu mal mein Beitrag aus 2015 > der bis dato noch immer zutreffend ist,
was Dir Dein "TÜV"-Prüfer bestätigen wird.
http://www.motor-talk.de/.../...-bereifung-auf-va-ha-t5464890.html?...
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Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 19. Februar 2017 um 20:45:06 Uhr:
Diese Einschränkung bei vier Reifen identischer Größe, ist heute rechtlich nicht mehr relevant.
Danke. Kann man das irgendwo nachlesen?
Wenn es nämlich mal zu einem Unfall kommen sollte, und vorne und hinten zwar gleich Reifengrößen, aber von unterschiedlichen Herstellern montiert sein sollten, dann kann sich ein Gutachter, etwa von einer Versicherung, möglicherweise daran hochziehen.
Daher wäre es gut, etwas schriftliches zu haben, aus dem hervorgeht, dass diese Einschränkung bei gleichen Reifengrößen nicht relevant ist.
Zitat:
@festbeleuchtung schrieb am 19. Februar 2017 um 20:59:29 Uhr:
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 19. Februar 2017 um 20:45:06 Uhr:
Diese Einschränkung bei vier Reifen identischer Größe, ist heute rechtlich nicht mehr relevant.Danke. Kann man das irgendwo nachlesen?
Ja
a) in meinem Beitrag von 20:53 Uhr und
b) in der StVZO § 36 Absatz (2a)
Zitat:
@touaresch schrieb am 19. Februar 2017 um 21:06:03 Uhr:
Jaa) in meinem Beitrag von 20:53 Uhr und
b) in der StVZO § 36 Absatz (2a)
a) ok, ein Hinweis auf deinen MT Beitrag dürfte aber kaum eine Versicherung beeindrucken, die sich daran hochziehen könnte
b) heißt das, dass das Gutachten der ABE den § aus der StVZO nicht einschränkt?
Die ABE ist von 31.08.2011, da sollten die EU- Richtlinie 92/23/EWG und die von dir erwähnte Korrektur aus den 2000er-Jahren bekannt und eingearbeitet sein.
Bin etwas ratlos. 😕
Sorry
Zu b) im vorliegenden Gutachten wurde ein veralteter Passus übernommen, der keinerlei rechtliche Verbindlichkeit mehr besitzt.
@ TE
Aktuell verwendet auch der TÜV-Pfalz ( Ersteller des Gutachtens für die Rondell-Räder)
diese zitierte Auflage - wie die anderen TÜV´s -sinngemäß nur noch bei Verwendung
>von Mischbereifungen = unterschiedliche Reifengrößen auf der VA und HA.
(wegen evtl. unterschiedlicher Abrollumfänge, die die ABS-/ABV-/ASR-Systeme stören können)
Wenn Du auf der "sichersten Seite" sein willst (wegen Deiner Versicherung)
>laß´für die Rondell-Räder eine "TÜV"-Änderungsabnahme durchführen
und anschließend die Rad-Reifen-Kombination bei der Zulassungsstelle in Deine Papiere eintragen.
(Kosten ca. 60-65 €)
Das ist zwar nicht notwendig, da Gutachten+ABE die StVZO nicht aushebeln,
vermindert aber Deine Bedenken. 😉
Welches Werkzeug zum Reifen wechseln benutzt ihr so? Auf welchen Hersteller vertraut ihr? Geht ihr auch nach dem Motto wer billig kauft kauft zweimal?