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Frage zu "wirtschaftlichen Totalschaden"

Themenstarteram 4. September 2012 um 14:11

Hallo,

am Sonntag ist mir jemand an einer roten Ampel hinten draufgeknallt. War dann heute in der Werkstatt und naja, sieht nicht gut aus. Beide Auspuffrohre sind gestaucht, die Heckschürze ist zwar noch ganz, aber zerkratzt und hat ein paar Abschürfungen. Die Reserveradmulde ist um knapp 1/4 eingedrückt, der Kofferraumdeckel schließt nicht mehr leicht sondern nur noch unter Kraftanwendung. Der Gutachter meint, dass könnte ein wirtschaftlicher Totalschaden sein/werden.

Das Fahrzeug ist jetzt 10 Jahre alt und hat knapp 160tkm runter. Laut dat.de ergibt das einen Restwert von ~6.000€.

Wie läuft das nun mit den 130% und einem (wirtschaftlichen) Totalschaden? Kann mir das jemand erklären? Bitte. :)

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22 Antworten

Wieso wird uns vorenthalten um welches Fahrzeug es sich handelt?

Themenstarteram 4. September 2012 um 14:23

Um den Audi in meiner Signatur (hinter dem spritmonitor.de Link). Sorry, dachte das wäre ersichtlich.

Moin,

 

wenn die Repa mehr wie 7800,- lt. Gutachten ergeben sollte, ist die 130% überschritten und somit wirtschaftlicher Totalschaden.

 

Allerdings solltest Du Dir die Sache überlegen, ob Du nicht das Geld der Vers. annimmst (WBW - MWST - RW), denn ein KFZ mit so einen Unfallschaden kannst Du sicherlich nicht wieder zum Marktwert verkaufen (wenn Du ihn später verkaufen willst).

Die MWST wird nach Vorlage des Kaufvertrages für das Ersatzfahrzeug nachreguliert.

 

Außerdem hast Du ja noch Anspruch auf Ausfallgeld (je nach dem, wie lange im GA für die Wiederbeschaffung aufgeführt ist) und Unkostenpauschale 25,-.

 

Themenstarteram 4. September 2012 um 14:48

Danke für die Antwort.

Angenommen es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor (7801€), dann würde ich bekommen

7801€ abzgl. Wiederbeschaffungswert (wie errechnet der sich?) abzgl. MwSt (19%) abzgl. Restwert (das was das Auto nach dem Unfall noch Wert ist, z.B. 1.500€)

Ist das richtig?

Den Wert 6000,- hattest Du oben als RW angegeben, warscheinlich meintest Du WBW (Wiederbeschaffungswert)?

 

Ich hatte dann auf die 6000,- 130% draufgerechnet = 7800,-

 

Ist das GA schon erstellt?

 

Themenstarteram 4. September 2012 um 14:59

Äh, ja, also die 6.000€ sind der aktuelle private Verkaufspreis laut dat.de.

Also WBW (6.000€) abzgl. MwSt (19% = 1.140€) abzgl. RW (angenommen 1.500€) = 3360€ die ich ausgezahlt bekomme?

GA ist noch nicht erstellt, war heute erst in der Werkstatt bzw. beim Gutachter.

Die 130% Regelung greift nur bei nachgewiesener Reparatur.

Ansonsten gilt: WBW - Mwst - Restwert.

Edit: sehe gerade dein Post oben.

Jetzt stimmt deine Rechnung.

Nehmen wir mal an, dass GA sagt 6000,- WBW, dann ist Deine Rechnung richtig.

Den RW bekommst Du vom Aufkäufer in Bar (der GA stellt dann vermutlich das Auto in die Unfall-Börse, die Aufkäufer kommen dann aus Osteuropa).

 

Wenn dann ein Ersatzauto gekauft wurde und MWST lt KAufvertrag angefallen ist, dann mußt Du eine Kopie des Kaufvertrages an die Vers. schicken, dann bekommst Du diese nacherstattet.

 

Themenstarteram 4. September 2012 um 15:07

Aber das Fahrzeug darf ich dann noch behalten und kann es verkaufen bzw. weiterfahren? Kann doch nicht sein dass ich unverschuldet in einen Unfall gerate und mir dadurch immense Kosten entstehen...

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Die 130% Regelung greift nur bei nachgewiesener Reparatur.

Ansonsten gilt: WBW - Mwst - SB - Restwert.

 

Edit: sehe gerade dein Post oben.

Jetzt stimmt deine Rechnung.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, handelt es sich hier im ein Haftpflichtschaden und nicht Kasko, da fällt keine SB an.

 

Zitat:

Original geschrieben von morf

Aber das Fahrzeug darf ich dann noch behalten und kann es verkaufen bzw. weiterfahren? Kann doch nicht sein dass ich unverschuldet in einen Unfall gerate und mir dadurch immense Kosten entstehen...

Wieso immense Kosten ??

 

Themenstarteram 4. September 2012 um 15:13

Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich doch nur 3360€ von der gegnerischen Versicherung ausgezahlt und habe danach noch ein Fahrzeug mit einem Wert von 1500€ vor mir stehen. Richtig? Das ergibt aber eine Differenz von 1140€ die ich bekommen hätte, wenn ich das Auto heile verkauft hätte. (in der Theorie, weiß ja nicht ob das Fahrzeug noch 1500€ wert ist...)

Das wissen wir auch nicht, dass sagt aber dann das GA aus.

 

Wenn Du eine Kopie vom GA erhalten hast, kannst Du doch immernoch entscheiden, was Du machen willst.

 

Man sollte sich nicht immer schon vorher Gedanken machen, sondern erst dann, wenn es nötig wird, warte erstmal ab.

 

Themenstarteram 4. September 2012 um 15:22

Ja, du hast wohl Recht. Ich wollte eigentlich nur wissen was mit einem wirtschaftlichen Totalschaden gemeint ist. Habe versucht mich da einzulesen aber irgendwie war das alles zu verwirrend. ;)

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