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Frage zu Unfall wegen Beschädigung an Autotür von fahrendem Auto!

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 19:27

Hallo!

Ich weiß nicht, ob dieses Forum tatsächlich hierfür geeignet ist, aber vielleicht hat ja jemand die gleiche Erfahrung gemacht wie ich.

Ich saß im Auto meines Freundes auf dem Beifahrersitz. Wir parken auf einem Parkplatz. Mein Freund stieg bereits aus und stand damit neben seiner offenen Autotür. Ich machte meine Tür einen ordentlichen Spalt auf, griff meine Handtasche und wollte die Tür ganz aufmachen. Während ich die Tür aufmachte fuhr ein anderes Auto in die Lücke und meine Autotür berührte die Autotür des reinfahrenden Autos. Es war nur eine kleine Macke zu sehen, die allerdings genauso gut schon davor hätte dort sein können, da ich mit sehr wenig Schwung die Tür öffnete.

Nun, die Versicherung meines Freundes möchte nun den Schadensersatz von mir!

Ist dies gerechtfertigt? Schließlich sind in der kfz haftpflicht doch alle Insassen mitversichert und grob fahrlässig war der Unfall ja auch nicht, da meine Tür ja bereits geöffnet war. Also hätte der Fahrer des anderen Autos ja genauso damit rechnen können, dass ich aussteige! Also, wenn dann müsste dies ja eigentlich auf Teilschuld hinauslaufen oder nicht? Zumal die Summe der 'Reparatur' Ausmaße hat, die nicht auszudenken sind.

Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Wie kommt die Versicherung überhaupt an Deine Persönlichen Daten?

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29 Antworten
Themenstarteram 25. Februar 2020 um 20:53

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 25. Februar 2020 um 21:46:39 Uhr:

Zitat:

@Stella_16 schrieb am 25. Februar 2020 um 21:42:23 Uhr:

 

Ehrlich gesagt dachten wir ja auch das es genauso geregelt wird: eben durch die kfz meines Freundes. Deswegen auch die Verwunderung.

Nein ist er nicht :D

Die haben gar nichts zu fordern, es gibt zig Urteile dazu!

Einschüchterung - mehr nicht!

Schreibe denen das so mit den Hinweis, dass du einer etwaigen Klage gelassen entgegen siehst!

Wir schreiben nun eine Mail an den Abteilungsleiter mit Androhung rechtlicher Schritte. Mal sehen was dann passiert...

Ihr solltet euch mal mit dem Ablauf solch eines Versicherungsfalls beschäftigen, dann wird euch eininges klarer.

Hinweis: nur weil irgendwer eine Versichrung hat heißt das nicht automatisch, der Andere hat Schuld!

Zitat:

@Stella_16 schrieb am 25. Februar 2020 um 21:53:06 Uhr:

 

Wir schreiben nun eine Mail an den Abteilungsleiter mit Androhung rechtlicher Schritte. Mal sehen was dann passiert...

Welche rechtlichen Schritte wollt ihr denn einleiten?

Ich schlage vor: wegen versuchten Betruges... :) Die Voraussetzungen scheinen gegeben.

Ernsthaft: Einfach ablehnen und auf den Rechtsweg verweisen.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. Februar 2020 um 10:42:08 Uhr:

Ich schlage vor: wegen versuchten Betruges... :) Die Voraussetzungen scheinen gegeben.

Ernsthaft: Einfach ablehnen und auf den Rechtsweg verweisen.

Was ist daran besser im Vergleich zu gar nicht reagieren?

Die TE scheint dabei ein besseres Gefühl zu haben. Das ist alles.

Einfach nur Ignorieren ist nicht so Ihr Ding, hat sie vorhin geschrieben.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. Februar 2020 um 10:53:16 Uhr:

Die TE scheint dabei ein besseres Gefühl zu haben. Das ist alles.

Einfach nur Ignorieren ist nicht so Ihr Ding, hat sie vorhin geschrieben.

Schon klar. Es ist nur nicht sinnvoll durch eine wie auch immer geartete Reaktion die eigene Position zu schwächen. In einer Reaktion die nicht stattfindet, kann man auch keine Einlassung tätigen, die sich im weiteren Verlauf als schädlich herausstellt.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. Februar 2020 um 10:42:08 Uhr:

Ich schlage vor: wegen versuchten Betruges... :) Die Voraussetzungen scheinen gegeben.

Das ist schon extrem konstruiert und wird vor keinem Gericht der Welt bestand haben.

Definition Betrug §263 StGB auszugsweise:

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält..."

In dem man nur eine Forderung aufstellt ist hier noch keines dieser Merkmale erfüllt.

Man kann nicht von der Versicherung verlangen die Rechtsgrundlage für die Forderung zu nennen und gleichzeitig rechtliche Schritte ohne Grundlage androhen.

Vielleicht sollte man auch mal auf die Smileys achten. Das erspart einem manch gut gemeinten Text.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Februar 2020 um 11:35:23 Uhr:

Vielleicht sollte man auch mal auf die Smileys achten. Das erspart einem manch gut gemeinten Text.

Was soll das Strichgesicht mir in diesem Zusammenhang sagen, insbesondere da der Benutzer die Voraussetzungen für einen versuchten Betrug erfüllt sieht.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 26. Februar 2020 um 11:42:58 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Februar 2020 um 11:35:23 Uhr:

Vielleicht sollte man auch mal auf die Smileys achten. Das erspart einem manch gut gemeinten Text.

Was soll das Strichgesicht mir in diesem Zusammenhang sagen, insbesondere da der Benutzer die Voraussetzungen für einen versuchten Betrug erfüllt sieht.

Er schrieb: "Die Voraussetzungen scheinen gegeben". Was nur so scheint, ist aber nicht so. Also hielt er die Voraussetzungen nicht für erfüllt.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 10:53

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 26. Februar 2020 um 11:13:59 Uhr:

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. Februar 2020 um 10:42:08 Uhr:

Ich schlage vor: wegen versuchten Betruges... :) Die Voraussetzungen scheinen gegeben.

Das ist schon extrem konstruiert und wird vor keinem Gericht der Welt bestand haben.

Definition Betrug §263 StGB auszugsweise:

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält..."

In dem man nur eine Forderung aufstellt ist hier noch keines dieser Merkmale erfüllt.

Man kann nicht von der Versicherung verlangen die Rechtsgrundlage für die Forderung zu nennen und gleichzeitig rechtliche Schritte ohne Grundlage androhen.

Wir fordern die Unterlagen ja an, damit wir rechtlich vorgehen können. Was nur heißt das wir mit den Unterlagen zum Anwalt gehen. Laut Anwalt der Ergo ist dies der beste Weg, da es wohl schon öfter vorkam das sich solch eine Forderung damit schnell gelöst hätte.

Zudem weiß ich ja gar nicht wieso ich zahlen soll, da dies in dem Brief nicht geschrieben steht. Zumal meine Schuld ja auch nicht bewiesen werden kann. Somit benötige ich die Unterlagen so oder so.

Außerdem, wenn wir jemanden wegen Betrug anklagen müssten wäre es der Fahrer des anderen Autos. Gerne schicke ich ein Bild der 'Macke', die laut Besagter 3200 Euro gekostet haben soll.

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 10:56

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 26. Februar 2020 um 04:05:15 Uhr:

Ihr solltet euch mal mit dem Ablauf solch eines Versicherungsfalls beschäftigen, dann wird euch eininges klarer.

Hinweis: nur weil irgendwer eine Versichrung hat heißt das nicht automatisch, der Andere hat Schuld!

Was meinst du mit dem Ablauf? Der Halter des Autos wurde nie über einen kostenvoranschlag oder die Auszahlung des Geldes informiert. Man kann nicht einfach Geld ausbezahlen, nur weil die andere Partei angibt ich sei schuld.

Oder was genau meintest du?

Schildere das alles mal bei einer Versicherung.

Dann siehst (oder hörst) du, was ich meine .....

Themenstarteram 28. Februar 2020 um 11:02

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 26. Februar 2020 um 17:06:56 Uhr:

Schildere das alles mal bei einer Versicherung.

Dann siehst (oder hörst) du, was ich meine .....

Haben wir doch. Ich verstehe immer noch nicht was du meinst...

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