Frage zu Tempolimit
Sers liebe Foristen,
Ich fahre öfter über die A3 Richtung Köln und in der Nähe von Wiesbaden gibt es eine für mich nicht schlüssige Beschilderung. Auf einem Teilstück ist 100 km/h in der Zeit von 22-06 Uhr vorgeschrieben und wird dann aufgehoben (Bild 1).
Kurz danach ist wieder 120 km/h in den Nachtstunden vorgeschrieben (Bild2), etwa 1000m später kommt dann ein Schild mit 100 km/h, 60 km/h für LKW und die zeitliche Beschränkung 22-06 Uhr (Bild 3). Nach 3000m wird das wie auf Bild 4 zu sehen aufgehoben.
Wie schnell darf ich denn nun dort fahren?
Cheers, Jack
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@zille1976 schrieb am 7. November 2016 um 09:17:53 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. November 2016 um 09:16:04 Uhr:
Und was wäre deiner Meinung nach richtig?Das hier:
"Beim Bild 3 darfst du immer max. 100 fahren und nur die Lkw werden von 22–6 Uhr von 80 auf 60 heruntergebremst."
Nein, beides ist richtig.
Beides sind Modalverben. Das "muss" in Verbindung mit dem Adjektiv (maximal) führt in diesem Fall zum gleichen Ergebnis, wie das Verb "darf".
- Man darf maximal 100 km/h schnell fahren,
- man muss maximal 100 km/h schnell fahren.
Beides ist rein grammatikalisch korrekt.
Welches der beiden Verben von der Ausdrucksweise und vom Stil besser passt, wäre ein anderes Thema.
54 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. November 2016 um 20:36:28 Uhr:
Jip, Tempolimits in Verbindung mit Gefahrenzeichen gelten nur für die Gefahrenstelle (es ist also kein Streckengebot).An dieser Stelle bin ich mir nicht ganz sicher, Streckengebot oder nur in der Kurve? (In der Gegenrichtung herrscht ganz klar Streckengebot 30km/h)
Das gilt dauerhaft.
Denn Schilder sind von oben nach unten zu lesen.
Oben die Kurve, darunter die 30, dann sind die 30 km/h der Kurve zugeordnet. Oben die 30km/h (wie hier) und darunter die Kurve bedeutet 30 km/h allgemein und jetzt kommt eine Kurve.
Aber wenn man mal ehrlich ist, wer soll das in Sekundenbruchteilen noch raffen?
O.k. Danke @birscherl und @Jupp78 . Streckenverbot macht auch mehr Sinn, weil hinter der Kurve noch eine Einmündung, eine Bushaltestelle und ein Fußgängerweg kommen.
Da würde dann eigentlich auch die Beibehaltung des Überholverbots Sinn machen 😉 Aber der Erfinder hat sich das anders ausgedacht.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. November 2016 um 20:50:31 Uhr:
[...] Aber wenn man mal ehrlich ist, wer soll das in Sekundenbruchteilen noch raffen?
Na ja, bin da schon tausende Male langgefahren 🙄
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Zitat:
@birscherl schrieb am 10. November 2016 um 21:02:02 Uhr:
Da würde dann eigentlich auch die Beibehaltung des Überholverbots Sinn machen 😉 Aber der Erfinder hat sich das anders ausgedacht.
Ich kenne die Strecke jetzt nicht genau, da lässt es sich immer schlecht sagen, aber wie es für mich aussieht, wird das Überholverbot eh noch mal konkretisiert durch die durchgezogene Linie.
@ Mischkolino
Klar, wenn man jeden Tag lang fährt, kann man erwarten, dass man es irgendwann drauf hat. Aber Verkehrsvorschriften sollten ja beim ersten Vorbeifahren erfassbar sein.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. November 2016 um 20:40:12 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 10. November 2016 um 17:08:17 Uhr:
[...] Wenn die Baustelle beendet ist, ist auch die Geschwindigkeitsbegrenzug, die wegen dieser Baustelle eingerichtet wurde, beendet!Meinst Du das auch so, wenn die Arbeiten bis zum nächsten Morgen ruhen, gilt kein Tempolimit?
Wenn die Baustelle über Nacht beseitigt wird, dann ja! Die Baustelle ist nicht eine Stelle, wo haufenweise Material herumliegt und/oder sich ein oder mehrere Arbeiter tummeln, sondern wo das z.B. durch Verkehrszeichen 123, ggf. in Verbindung mit 274, angezeigt wird!
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 11. November 2016 um 06:22:37 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. November 2016 um 20:40:12 Uhr:
Meinst Du das auch so, wenn die Arbeiten bis zum nächsten Morgen ruhen, gilt kein Tempolimit?
Wenn die Baustelle über Nacht beseitigt wird, dann ja! Die Baustelle ist nicht eine Stelle, wo haufenweise Material herumliegt und/oder sich ein oder mehrere Arbeiter tummeln, sondern wo das z.B. durch Verkehrszeichen 123, ggf. in Verbindung mit 274, angezeigt wird!
O.k. Denn viele denken, daß z.B. am Wochenende, wenn kein Arbeiter weit und breit zu sehen ist und sich kein Bagger dreht, das Baustellen-Tempolimit und -Überholverbot nicht gilt.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 11. November 2016 um 20:30:51 Uhr:
O.k. Denn viele denken, daß z.B. am Wochenende, wenn kein Arbeiter weit und breit zu sehen ist und sich kein Bagger dreht, das Baustellen-Tempolimit und -Überholverbot nicht gilt.
Echt? Viele meinen also, eine Baustelle ist nur dann ein Baustelle, wenn wirklich wer aktiv bei der Arbeit ist?
Sorry, halte ich für Unsinn, dass das "viele" so tun.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 11. November 2016 um 20:33:52 Uhr:
Sorry, halte ich für Unsinn, dass das "viele" so tun.
Na ja, vielleicht hat er es selber lange Zeit nicht gewusst, und da der Mensch gerne in Gesellschaft ist, hat er sich die "Vielen" einfach dazugedacht.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. November 2016 um 20:37:21 Uhr:
Na ja, vielleicht hat er es selber lange Zeit nicht gewusst, und da der Mensch gerne in Gesellschaft ist, hat er sich die "Vielen" einfach dazugedacht.
Mag sein und einige Schilder haben ja auch ihre Tücken (= nicht selbst erklärend), da zwischen einer erklärenden und einer einschränkenden Geschichte nicht wirklich unterschieden wird.
Aber dass bei dem Baustellensymbol nicht zwingend der in Schwarz gekleidete Knilch anwesend sein muss, das sollte der gesunde Menschenverstand einem durchaus sagen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. November 2016 um 20:37:21 Uhr:
[...]
Na ja, vielleicht hat er es selber lange Zeit nicht gewusst, und da der Mensch gerne in Gesellschaft ist, hat er sich die "Vielen" einfach dazugedacht.
Tut mir leid, Dir das sagen zu müssen
@zille1976, aber Du bist einfach nur dämlich.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 11. November 2016 um 20:33:52 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 11. November 2016 um 20:30:51 Uhr:
O.k. Denn viele denken, daß z.B. am Wochenende, wenn kein Arbeiter weit und breit zu sehen ist und sich kein Bagger dreht, das Baustellen-Tempolimit und -Überholverbot nicht gilt.Echt? Viele meinen also, eine Baustelle ist nur dann ein Baustelle, wenn wirklich wer aktiv bei der Arbeit ist?
Sorry, halte ich für Unsinn, dass das "viele" so tun.
Warum das in meinen Augen "Viele" tun, erklärt sich aus dem Umstand, daß ich sehr oft der Einzige zu sein scheine, der sich z.B. nachts oder am Wochenende an das Baustellen-Limit hält, während Viele an mir vorbeiballern. Ich bin schon lange Autobahn-Baustellen-Tempo-60-Strecken stur nach Limit gefahren während mich "Alle" mit 80 oder gar 100 überholten. Ach nee, außer dem LKW, der mir am Kofferraum klebte.
Oder vergangenes Wochenende auf der B157, auf 5km Tempo 50 und Überholverbot wegen einer Straßenbaustelle. War zwar nicht der Einzige, aber einer der Wenigen, die sich daran gehalten haben.
Genauso wage ich zu behaupten, daß "Viele" denken, ein Tempolimit von Mo-Fr gilt z.B. zu Ostern nicht. Oder TL's vor Schulen gelten in den Ferien nicht.
Es ist erschreckend, dass hier offenbar bei einigen die elementarsten Grundlagen der StVO nicht vorhanden sind! Andererseits, die Auswirkungen sieht man ja in der Praxis.





