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Frage zu Tempolimit

Sers liebe Foristen,

Ich fahre öfter über die A3 Richtung Köln und in der Nähe von Wiesbaden gibt es eine für mich nicht schlüssige Beschilderung. Auf einem Teilstück ist 100 km/h in der Zeit von 22-06 Uhr vorgeschrieben und wird dann aufgehoben (Bild 1).
Kurz danach ist wieder 120 km/h in den Nachtstunden vorgeschrieben (Bild2), etwa 1000m später kommt dann ein Schild mit 100 km/h, 60 km/h für LKW und die zeitliche Beschränkung 22-06 Uhr (Bild 3). Nach 3000m wird das wie auf Bild 4 zu sehen aufgehoben.

Wie schnell darf ich denn nun dort fahren?

Cheers, Jack

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+1
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 7. November 2016 um 09:17:53 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 7. November 2016 um 09:16:04 Uhr:


Und was wäre deiner Meinung nach richtig?

Das hier:

"Beim Bild 3 darfst du immer max. 100 fahren und nur die Lkw werden von 22–6 Uhr von 80 auf 60 heruntergebremst."

Nein, beides ist richtig.
Beides sind Modalverben. Das "muss" in Verbindung mit dem Adjektiv (maximal) führt in diesem Fall zum gleichen Ergebnis, wie das Verb "darf".

- Man darf maximal 100 km/h schnell fahren,
- man muss maximal 100 km/h schnell fahren.

Beides ist rein grammatikalisch korrekt.

Welches der beiden Verben von der Ausdrucksweise und vom Stil besser passt, wäre ein anderes Thema.

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Ich häng mich hier kurz dran:
Eine Autobahn an der fleißig gebaut wird. Die elektronische TEmpo-Anzeige ist auf den ersten KM bei 120, die nächste zeigt dann 80 km/h an. Dann kommt ein Schild mit der Aufhebung des Tempo-Limits, nach kurzer Entfernung wird per elektronischer Anzeige wieder auf 120 gedrosselt.
Ich gebe also schon kurzzeitig Gas auf der unbeschränkten Strecke, zweifle aber manchmal dran, ob die Aufhebung wirklich gewollt ist?

Zitat:

@wizzzo schrieb am 10. November 2016 um 08:13:31 Uhr:


Ich gebe also schon kurzzeitig Gas auf der unbeschränkten Strecke, zweifle aber manchmal dran, ob die Aufhebung wirklich gewollt ist?

Deine Zweifel in gewissen Fällen berechtigt sein, aber am Ende hast du als Verkehrsteilnehmer dich daran zu halten, was angezeigt wird und dies auch nicht frei nach deinem Verständnis zu interpretieren.

Ansonsten klingt für mich diese Aufhebung in dem Fall nicht so unrealistisch. Die Tempolimits bei einer Verkehrsleitanlage werden in Stufen hoch und runter geschaltet. Die Stufe nach 120km/h bedeutet kein Limit mehr. Kriterien sind z.B. die Verkehrsdichte. Ist diese genau an der Grenze zwischen 120km/h und keinem Limit, dann geht das schon mal gerne hin und her.

Zitat:

@wizzzo schrieb am 10. November 2016 um 08:13:31 Uhr:


Ich häng mich hier kurz dran:
Eine Autobahn an der fleißig gebaut wird. Die elektronische TEmpo-Anzeige ist auf den ersten KM bei 120, die nächste zeigt dann 80 km/h an. Dann kommt ein Schild mit der Aufhebung des Tempo-Limits, nach kurzer Entfernung wird per elektronischer Anzeige wieder auf 120 gedrosselt.
Ich gebe also schon kurzzeitig Gas auf der unbeschränkten Strecke, zweifle aber manchmal dran, ob die Aufhebung wirklich gewollt ist?

Lichtzeichen gehen vor! Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung von der elektronischen Anlage angeordnet wird, wird sie auch durch diese wieder aufgehoben.
Wenn die elektronische Verkehrsbeeinflussungsanlange dann ausgeschaltet ist, gelten wieder die üblichen festen Beschilderungen. (Wie bei Ampelanlagen)

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 10. November 2016 um 12:52:42 Uhr:


Lichtzeichen gehen vor! Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung von der elektronischen Anlage angeordnet wird, wird sie auch durch diese wieder aufgehoben.

Da kenne ich aber mehr als genug Stellen, wo die letzte Anlage noch ein Tempolimit anzeigt, dann keine elektronischen Anlagen mehr kommen und statt dessen ein Blechschild alles aufhebt. Alles geplant und gewollt so.

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 10. November 2016 um 13:45:24 Uhr:



Da kenne ich aber mehr als genug Stellen, wo die letzte Anlage noch ein Tempolimit anzeigt, dann keine elektronischen Anlagen mehr kommen und statt dessen ein Blechschild alles aufhebt. Alles geplant und gewollt so.

Und ich kenne Stellen, da kommt noch nicht mal mehr ein Blechschild. Da fragt man sich dann. ob das letzte Limit die restlichen 500 Kilometer nun gilt oder nicht.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 10. November 2016 um 13:53:32 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 10. November 2016 um 13:45:24 Uhr:



Da kenne ich aber mehr als genug Stellen, wo die letzte Anlage noch ein Tempolimit anzeigt, dann keine elektronischen Anlagen mehr kommen und statt dessen ein Blechschild alles aufhebt. Alles geplant und gewollt so.

Und ich kenne Stellen, da kommt noch nicht mal mehr ein Blechschild. Da fragt man sich dann.
ob das letzte Limit die restlichen 500 Kilometer nun gilt oder nicht.

Die Stelle auf der Autobahn zeige mir mal! Aufhebungen stehen so ziemlich nach jeder Auffahrt.

Ansonsten ändert diese teilweise fehlerhafte, oder besser schlampige Durchführung der Aufhebung nichts am Gesetz.

Gibt es. In BW , am Ende einer Baustelle, die mittels Leuchtzeichen limitiert war. Ob da nur das Schild vergessen wurde, keine Ahnung.

Bei einer Baustelle muss es gar keine Aufhebung geben, wenn das Streckengebot (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkung) mit dem Baustellenzeichen stand. Dann ist jedes baustellenbedingte Streckengebot am erkennbaren Ende der Baustelle automatisch aufgehoben.

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. November 2016 um 14:54:58 Uhr:


Bei einer Baustelle muss es gar keine Aufhebung geben, wenn das Streckengebot (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkung) mit dem Baustellenzeichen stand. Dann ist jedes baustellenbedingte Streckengebot am erkennbaren Ende der Baustelle automatisch aufgehoben.

Steht wo?

Steht hier:

StVO Anlage 2 Nr. 55
Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 10. November 2016 um 14:47:55 Uhr:


Gibt es. In BW , am Ende einer Baustelle, die mittels Leuchtzeichen limitiert war. Ob da nur das Schild vergessen wurde, keine Ahnung.

Wenn die Baustelle beendet ist, ist auch die Geschwindigkeitsbegrenzug, die wegen dieser Baustelle eingerichtet wurde, beendet!

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. November 2016 um 14:54:58 Uhr:


Bei einer Baustelle muss es gar keine Aufhebung geben, wenn das Streckengebot (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkung) mit dem Baustellenzeichen stand. Dann ist jedes baustellenbedingte Streckengebot am erkennbaren Ende der Baustelle automatisch aufgehoben.

Jip, Tempolimits in Verbindung mit Gefahrenzeichen gelten nur für die Gefahrenstelle (es ist also kein Streckengebot).

An dieser Stelle bin ich mir nicht ganz sicher, Streckengebot oder nur in der Kurve? (In der Gegenrichtung herrscht ganz klar Streckengebot 30km/h)

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 10. November 2016 um 17:08:17 Uhr:


[...] Wenn die Baustelle beendet ist, ist auch die Geschwindigkeitsbegrenzug, die wegen dieser Baustelle eingerichtet wurde, beendet!

Meinst Du das auch so, wenn die Arbeiten bis zum nächsten Morgen ruhen, gilt kein Tempolimit?

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 10. November 2016 um 20:36:28 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 10. November 2016 um 14:54:58 Uhr:


Bei einer Baustelle muss es gar keine Aufhebung geben, wenn das Streckengebot (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkung) mit dem Baustellenzeichen stand. Dann ist jedes baustellenbedingte Streckengebot am erkennbaren Ende der Baustelle automatisch aufgehoben.

Jip, Tempolimits in Verbindung mit Gefahrenzeichen gelten nur für die Gefahrenstelle (es ist also kein Streckengebot).

An dieser Stelle bin ich mir nicht ganz sicher, Streckengebot oder nur in der Kurve? (In der Gegenrichtung herrscht ganz klar Streckengebot 30km/h)

Doch, jede Geschwindigkeitsbeschränkung ist immer ein Streckenverbot (ich hab ursprünglich –gebot geschrieben, aber das ist ein -verbot), auch wenn es nach ein paar Metern am Ende der Baustelle wieder endet. Die Strecke ist halt dann sehr kurz 🙂

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 10. November 2016 um 20:36:28 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 10. November 2016 um 14:54:58 Uhr:


Bei einer Baustelle muss es gar keine Aufhebung geben, wenn das Streckengebot (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkung) mit dem Baustellenzeichen stand. Dann ist jedes baustellenbedingte Streckengebot am erkennbaren Ende der Baustelle automatisch aufgehoben.

Jip, Tempolimits in Verbindung mit Gefahrenzeichen gelten nur für die Gefahrenstelle (es ist also kein Streckengebot).

An dieser Stelle bin ich mir nicht ganz sicher, Streckengebot oder nur in der Kurve? (In der Gegenrichtung herrscht ganz klar Streckengebot 30km/h)

An dieser Stelle die Schilder einfach von oben nach unten lesen:
1) Streckenverbot 30 km/h, gilt also bis es aktiv aufgehoben wird
2) Gefahrenzeichen, alle darunter folgenden beziehen sich darauf
3) Überholverbot, bezieht sich auf 2), ist also am Ende der Kurve automatisch aufgehoben, weil dort die Gefahr = Kurve endet.

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