Frage zu Teilkasko/Scheibenwechsel "ohne" Policierung

Hallo Zusammen,

habe eine Frage bezüglich eines nun aufgetretenen Glasschadens und der Versicherungsabwicklung.

Kurze Vorgeschichte:
Am 24.12. des vorangegangenen Jahres hat meinen bisherigen treuen Weggefährte - Ford Mondeo Bj.95 - das Zeitliche gesegnet, ich blieb nachts auf der BAB mit Motorschaden stehen und musste abgeschleppt werden. Einen Monat zuvor habe ich an ihm noch die Frontscheibe nach Steinschlag im oberen Randbereich mit anschliessendem Riss austauschen müssen.

Nun habe ich mir - da ich für das tägliche Pendeln einen Zweitwagen benötige - einen alten Golf zugelegt, der am 30.12. mit Deckungskarte meiner bisherigen Versicherung zugelassen wurde.
Die Formulare zur Beantragung der Versicherung inkl. Teilkasko habe ich bis gestern noch nicht erhalten, daher hatte ich diese von meinem Versicherungsmakler beantragt.

Leider habe ich gestern auch zwei Risse in der Frontscheibe des neuen alten Autos entdeckt, verursacht wurden diese durch einen Steinschlag im unteren Bereich der Scheibe unterhalb des Scheibenwischers, Einschlagsloch ist klar zu erkennen. Nun meine Frage:

Da sich die Risse bereits weiter ausbreiten (beide ca. 10 cm lang) möchte ich die Scheibe umgehend austauschen lassen, muss wohl aber auf die Policierung warten. Kann ich davon ausgehen, dass die Schadensregulierung problemlos ablaufen wird oder muss ich mich auf Probleme einstellen, denn
1. wird die Versicherung womöglich den Eintrittszeitpunkt in Frage stellen und evtl. davon ausgehen, dass der Schaden vor der Policierung eingetreten ist
2. ich erst kürzlich am Vorgänger die Scheibe austauschen lassen musste

Ich möchte ganz klar hervorheben, dass der Schaden wirklich erst dieser Tage entstanden ist, einen Vorschaden hätte ich bemerkt, da sich einer der beiden Risse unmittelbar im Bereich der Feinstaubplakette, die ich wechseln musste, befindet.
Desweiteren hätte ich das Fahrzeug mit Schaden sicher nicht übernommen, sondern auf Behebung bestanden, da mir mit der Behebung die TK SB von 150 EUR flöten geht.
Auch möchte ich die gleichen Konditionen wie für das vorige Fahrzeug weiterführen, d.h. wieder TK mit SB150 (SB 0 ist in diesem Tarif nicht möglich). Hätte mein Makler mir umegehend die Formulare zur Policierung nach der Anmeldung (30.12.) zugesandt, hätte ich die Police sicher schon erhalten, die Verzögerung möchte ich mir somit nicht ankreiden lassen.

Treten in der kalten Jahreszeit Steinschläge mit Folgerissen häufiger auf, so dass die Versicherung gar keinen Zweifel hegt oder muss ich mich auf Probleme einstellen?

Danke vorab für eure Meinungen

25 Antworten

Meine Kristallkugel ist zu trübe, da muß der TE mal mit genauer Schilderung des Ablaufs kommen.

Es muss ja immer sehr schnell gehen. Wenn ich Beiträge lese wie, ruf bei der Versicherung an und lass dir eben mal die eVB-Nummer durchgeben oder per SMS schicken,....
Wie soll denn da ein Antrag erstellt werden?

Aber man kann es auch anders machen. Antrag stellen und entsprechende Deckung KH/TK/VK vereinbaren.

Geht halt nicht ganz so schnell, schnell.

Aber ich weis ja wie es ist. Um 08.05 fällt mir ein, dass ich ja ganz Dringend um 08.07, völlig unerwartet, mein Auto zulassen muss.

Gruß
Frank, der um 23.35 ganz schnell noch sein Bier austrinken muss.

Halt! Zu spät, jetzt haste mein Bier ausgetrunken 🙁

Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Halt! Zu spät, jetzt haste mein Bier ausgetrunken 🙁

Tja, wenn du auch erst um 23:37:28 postest, dann ist das Bier schon fast 2 min alle. 😛

Kannst mir ja per PN deine Faxnummer senden. Faxe dir dann 5 Euro für neues Bier.

Gruß
Frank, der gerade ein fünf Euro Stück sucht.

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Hör auf zu suchen, mein 3D-Fax ist gerade zur Inspektion
🙄

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


...
Aber ich weis ja wie es ist. Um 08.05 fällt mir ein, dass ich ja ganz Dringend um 08.07, völlig unerwartet, mein Auto zulassen muss.

Wie bereits im Eingangsbeitrag geschildert ist mein voriges Fahrzeug in der Nacht auf Weihnachten - also 25.12. ca. 01.30 Uhr - mit Motorschaden auf der BAB stehegeblieben und ich musste es nach Hause abschleppen lassen.

An den darauffolgenden Wochentagen habe ich mich intensiv um eine Alternative bemüht, als Pendler (35km einfach) bin ich auf ein Auto angewiesen bzw. öffentlicher Verkehr ist keine Alternative.
Montags und Dienstags (28./29.12) habe ich mir Fahrzeuge angeschaut und am 30.12. ist die Entscheidung gefallen und ich musste dieses Fahrzeug dann eben tatsächlich kurzfristig und schnell zulassen, um für den ersten Arbeitstag mobil gerüstet zu sein.

eVB habe ich bereits Montags beim Makler beantragt, wobei diesem dabei dann gar ein Fehler unterlaufen ist - Halterdaten und Versicherungsnehmerdaten stimmten nicht überein, somit musste ich noch während des Zulassungsprozederes erneut um Zusendung einer korrekten eVB bitten.

Aber ich gebe Traumzauber in Bezug auf den Sinn eines Maklers recht, nach diesem suboptimalen Ablauf werde ich mir Gedanken machen müssen, ob ich den Makler nicht tatsächlich wechsle - dieser sitzt in Mannheim, meiner ursprünglichen Heimat, nur hat es mich zwischenzeitlich nach Südbaden verschlagen, kurz mal auf der Matte stehen entfällt somit.
Aber bisher war er stets zuvorkommend und hat meine Anliegen auch zu meiner Zufriedenheit umgesetzt, mal schauen, wie sich das ganze nun noch entwickelt.

Danke euch allen schonmal für das hilf- und erkenntnisreiche Feedback

Moinsens,

hier machen es sich aber viele leicht - wenn ich einen Makler (sollte es denn wirklich ein Makler sein) habe, hat der ja auch gewisse Pflichten.

Wikipedia - Versicherungsmakler

Dementsprechend könnte es auch durchaus sein, dass die Scheibe durch eine Vermögensschadenhaftpflicht bezahlt werden darf, falls die TK nicht einspringt und die Beratung nicht vernünftig dokumentiert ist.

Schönen Gruß

Sause

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Moinsens,

hier machen es sich aber viele leicht - wenn ich einen Makler (sollte es denn wirklich ein Makler sein) habe, hat der ja auch gewisse Pflichten.

Wikipedia - Versicherungsmakler

Dementsprechend könnte es auch durchaus sein, dass die Scheibe durch eine Vermögensschadenhaftpflicht bezahlt werden darf, falls die TK nicht einspringt und die Beratung nicht vernünftig dokumentiert ist.

Schönen Gruß

Sause

Gute Frage, mit diesen Feinheiten habe ich mich noch nie auseinandergesetzt: in meinen bisherigen Versicherungsverträgen wird mein Berater unter "Betreuer" aufgeführt, in den Branchen- und Telefonbüchern finde ich ihn mal unter Versicherungsmakler oder Versicherungsberater. Ich war mir bisher der Abgrenzungen und Definitionen nicht bewusst.

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79


Gute Frage, mit diesen Feinheiten habe ich mich noch nie auseinandergesetzt: in meinen bisherigen Versicherungsverträgen wird mein Berater unter "Betreuer" aufgeführt, in den Branchen- und Telefonbüchern finde ich ihn mal unter Versicherungsmakler oder Versicherungsberater. Ich war mir bisher der Abgrenzungen und Definitionen nicht bewusst.

Versicherungsberatung ist neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen, ohne Verkauf oder Vermittlung.

Also Entweder Berater, oder Betreuer (=Verkäufer). 😉

Gruß
Frank, der beim Bundesverband der Versicherungsberater e.V "nachgesehen" hat. (Quellenbezeichnung) 😉

mal ein ganz ketzerischer ansatz:

hast du schon mal bei einem scheibenkleber angefragt, was eine neue scheibe als selbstzahler kostet?🙄 da springen meist einige euro rabatt heraus.

ketzerischer ansatz die zweite:
abhängig vom alter deines 'neuen' alten wäre zu überlegen, ob du auf die TK nicht ganz verzichtest.
für das, was du dadurch sparst, ist regelmäßig eine schöne neue frontscheibe drin.

mal hand aufs herz, wie oft hattest du schon einenautodiebstahl/brand?

beispiel scheibe golf

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


mal ein ganz ketzerischer ansatz:

hast du schon mal bei einem scheibenkleber angefragt, was eine neue scheibe als selbstzahler kostet?🙄 da springen meist einige euro rabatt heraus.

ketzerischer ansatz die zweite:
abhängig vom alter deines 'neuen' alten wäre zu überlegen, ob du auf die TK nicht ganz verzichtest.
für das, was du dadurch sparst, ist regelmäßig eine schöne neue frontscheibe drin.

mal hand aufs herz, wie oft hattest du schon einenautodiebstahl/brand?

beispiel scheibe golf

Danke für die Überlegung, aber die Option "Verzicht auf TK" habe ich natürlich auch bereits durchdacht.

Die TK mit SB 150 kostete mich jährlich ca. 80 EUR bzw. neu dann 50 EUR zusätzlich zur Haftpflicht, eine neue Scheibe beim vorigen Auto hat laut Rechnung 500 inkl. Einbau gekostet, beim Golf wird sie sicherlich etwas weniger kosten, aber hier unten in Südbaden sind die Alternativen für Glaswechsel (Scheibenkleber) doch eher rah, Carglass & Co. gibt es gar nicht in der unmittelbaren Nähe, somit bleibt mir nur ATU (einer von drei Vertragspartnern meiner Versicherung).

Gut möglich, dass der Versicherer nun nach dem zweiten Scheibenwechsel in kurzer Zeit die TK kündigt, dann müsste ich wohl in der Tat darauf verzichten, aber aus wirtschaftlicher Sicht macht es für mich derzeit noch keinen Sinn.

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