Frage zu roten Kennzeichen - Verleih / Weitergabe
Mal folgende Situation angenommen:
Person A (Autohändler) gibt an Person K (seinen Kunden) rote Kennzeichen, damit er diese auch nutzen kann.
Person K gibt aber diese roten Kennzeichen dann auch wieder
an Person B (einen Bekannten)
leihweise weiter, aber nur für ein paar Tage.
Person B gibt aber die Kennzeichen nicht wieder an Person K zurück (also Unterschlagung), sondern fährt damit entgegen aller Absprachen wochenlang mit einem TÜV abgelaufenen Auto rum.
Nach vielen Wochen wird Person B dann von der Polizei angehalten, diese zieht die roten Kennzeichen ein, weil Person B kein Fahrtenbuch dabei hat, und vielmehr auch deswegen, weil er nicht die Fahrgestell-Nummer in die rote Karte eingetragen hatte.
Frage:
Wer wird nun wie bestraft😕