Frage zu Reifen-Lastindex
Hallo Leute,
Brauche mal eure Hilfe!
Ich will mir neue 19 Zöller zulegen!
Dazu die passenden Reifen in 235 35 19 91V!
Darf ich diese fahren?
Hab mal als Anhang die ABE der Felgen und mein EC Zertifikat zugefügt!
Ich frage deshalb weil meine aktuellen Sommerräder 98y sind(waren schon beim Kauf montiert)
Also vom Lastindex her und von der VMAX her dürfte es doch reichen oder?
Zweite Frage:
Ich habe noch Spurplatten rumliegen!
Allerdings sind dort die 235 35 R19 nicht aufgeführt!
Darf ich sie trotzdem zusammen fahren?
Danke für eure Hilfe
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von blackcorsa13
Hm aber Fakt ist,dass ohne den Lenkeinschlagsbegrenzer keine 19 Zoll machbar sind oder?
Mit der original Opel-Freigabe ehr nicht (außer du hast das passende Lenkgetriebe).
Wenn du aber ein Gutachten (so wie das, daß du ganz am Anfang im Anhang hattest) hast und da nix von irgend einer Form von Lenkwinkelbegrenzung drinn steht, könntest du das Gutachten als Arbeitsgrundlage mit zum TüV nehmen.
Willst du original 19" Opelfelgen montieren, brauchst du trotzdem noch einen Festigkeitsnachweis (Traglast) vom Werk für die Felge.
Zitat:
Original geschrieben von blackcorsa13
Das verstehe ich nicht!
Im Gutachten der Felge ist mein Astra aufgeführt mit den 235 35 R19
Also müssen die doch dafür zugelassen sein!
Hallo,
gemäß Gutachten ist die Rad-Reifen-Kombination > ohne Probleme also auch
ohne Lenkeinschlagbegrenzer und mit Reifenlast-Index (Load-Index) 91 zugelassen. 🙂
Wegen der Eintragung (Berichtigung Deiner Papiere) verweist die
Auflage 02 > auf die ABE 47914.
Und in den ABE´sen steht seit Jahren fast immer sinngemäß
> "Eintragung nicht erforderlich" 🙂
Ob die Rad-Reifen-Kombination bisher schon in Deinen "Papieren" steht
> ist unerheblich,
deshalb gibt´s ja zu den Rädern die ABE mit dem verlinkten Gutachten 🙂
Tieferlegungen und Spurplatten müssen mit den entsprechenden Gutachten
zusammen mit den neuen Rädern "TÜV" abgenommen werden.
In diesem Fall wird die Berichtigung der Papiere ( Eintragung)
in der "TÜV"- Änderungsabnahme-Bestätigung geregelt.
Viel Freude und gute Fahrt 🙂
Also es geht um Felgen von ATS!
Im Gutachten steht nix von Lenkeinschlagsbegrenzer!
Kann auch daran liegen das die ATS Felgen eine ET 40 haben und weiter rausstehen als die originalen die ne ET46 oder so haben
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Ob die Rad-Reifen-Kombination bisher schon in Deinen "Papieren" steht
> ist unerheblich,
deshalb gibt´s ja zu den Rädern die ABE mit dem verlinkten Gutachten 🙂Viel Freude und gute Fahrt 🙂
Richtig. Wenn die im Gutachten stehenden Räder verbaut werden sollen, gelten auch die darin enthaltenen Auflagen. Wenn er aber original 19" Opelräder montieren will, sieht das anders aus. Dann ist zwingend ein Lenkgetriebe mit Lenkwinkelbegrenzung vorgeschrieben. Sollte das schon verbaut sein, gibt's auch keine Probleme bei der Eintragung der original Opel Räder.
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Zitat:
Original geschrieben von blackcorsa13
Also es geht um Felgen von ATS!
Im Gutachten steht nix von Lenkeinschlagsbegrenzer!
Kann auch daran liegen das die ATS Felgen eine ET 40 haben und weiter rausstehen als die originalen die ne ET46 oder so haben
Die original 8x19 haben ET36, stehen also noch weiter raus. Daher wundert es mich ein wenig, daß im ATS-Gutachen der Räder nix von einer Lenkwinkelbegrenzung steht.
Zitat:
Original geschrieben von blackcorsa13
Naja aber eintragen lassen muss ich sie aber doch da mein Auto 40mm tiefergelegt ist oder?
Tieferlegung hat absolut nix mit der Montage der Räder zu tun. Es muss nur jederzeit die Freigängigkeit der Räder gewährleistet sein. Sollte bei einer zu montierenden Radkombi eine Nacharbeit notwendig sein, so steht's auch im Gutachten als Auflage vermerkt. Da kann es im äußersten Fall (aber nicht hier) auch mal notwendig sein, den Einfederweg zu begrenzen, was aber auch meistens ein Ablasten des Fahrzeugs zur Folge hat.
Aber ich dachte immer das die.ABE der Felgen nur dann gilt,wenn das Fahrwerk Serie ist!
So steht es ja auch in der ABE!
Zitat:
Original geschrieben von blackcorsa13
Aber ich dachte immer das die.ABE der Felgen nur dann gilt,wenn das Fahrwerk Serie ist!
So steht es ja auch in der ABE!
Ja die Räder müssen in die Papiere.
Die originalen Opel 19 Zoll haben eine ET46!
Die ATS ET40!
Vllt braucht man deswegen keinen Lenkeinschlagsbegrenzer???
Opel Zubehörkatalog sagt was anderes 🙂
Naja ist ja auch egal!
Fakt ist aber das ich die 235 35 R19 fahren darf auch ohne Lenkeinschlagsbegrenzern,richtig?
Der 91er Reifen reicht bei mir?
Auch im Freigabekatalog von Opel haben die 8x19" ET 36
Welchen Lastindex die Reifen haben müssen kannst du anhand der Lastangaben der Achsen in deinen Fahrzeugpapieren erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von blackcorsa13
Opel Zubehörkatalog sagt was anderes 🙂Naja ist ja auch egal!
Fakt ist aber das ich die 235 35 R19 fahren darf auch ohne Lenkeinschlagsbegrenzern,richtig?
Der 91er Reifen reicht bei mir?
In meinen Beitrag von 19.46 Uhr steht alles drin; haste nicht gelesen 😕