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Frage zu Mercedes Bank Darlehensvertrag

Themenstarteram 26. Oktober 2015 um 20:01

Hallo zusammen, ich habe mir vergangene Woche ein Fahrzeug bei Mercedes Reservieren lassen und da ein teil Finanziert werden soll wurde vom Verkäufer am Freitag Abend ,wie er mir mitteilte, eine Anfrag bei Mercedes gestellt. Heute Nachmittag kam von ihm ein 7 seitiger Darlehensvertrag der Mercedes Bank den ich unterzeichnen sollte.

Heißt das nun das der Antrag durch ist ? oder kann Mercedes noch ablehnen ?

Hat einer von euch Erfahrung damit ?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 27. Oktober 2015 um 7:22

Wenn Du dem Verkäufer bereits eine Selbstauskunft gegeben hast, kannst Du davon ausgehen, dass die Vorabanfrage bei der Mercedes Bank positiv war und Du deshalb den Darlehensantrag erhalten hast.

Es ist zunächst ein DarlehensANTRAG (kein VERtrag), der nochmals einer Prüfung unterzogen wird und danach erhältst Du (und der Händler) die schriftliche Kreditzusage.

Wenn sich bei der Kreditprüfung keine abweichenden Sachverhalte zu Deiner Selbstauskunft ergeben, dürfte einer Zusage nichts im Weg stehen.

Aus Deinem Beitrag lese ich allerdings heraus, dass Du Zweifel daran hast, ob der Kredit tatsächlich genehmigt wird. Solltest Du falsche Angaben gemacht haben (z. B. zum Gehalt oder zu anderen finanziellen Verpflichtungen) oder etwas wichtiges bei der Selbstauskunft verschwiegen haben (z. B. dass Du erst seit kurzem eine Anstellung hast und noch in der Probezeit bist), könnte es tatsächlich Probleme geben.

Gruß

Der Chaosmanager

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11 Antworten
am 27. Oktober 2015 um 7:22

Wenn Du dem Verkäufer bereits eine Selbstauskunft gegeben hast, kannst Du davon ausgehen, dass die Vorabanfrage bei der Mercedes Bank positiv war und Du deshalb den Darlehensantrag erhalten hast.

Es ist zunächst ein DarlehensANTRAG (kein VERtrag), der nochmals einer Prüfung unterzogen wird und danach erhältst Du (und der Händler) die schriftliche Kreditzusage.

Wenn sich bei der Kreditprüfung keine abweichenden Sachverhalte zu Deiner Selbstauskunft ergeben, dürfte einer Zusage nichts im Weg stehen.

Aus Deinem Beitrag lese ich allerdings heraus, dass Du Zweifel daran hast, ob der Kredit tatsächlich genehmigt wird. Solltest Du falsche Angaben gemacht haben (z. B. zum Gehalt oder zu anderen finanziellen Verpflichtungen) oder etwas wichtiges bei der Selbstauskunft verschwiegen haben (z. B. dass Du erst seit kurzem eine Anstellung hast und noch in der Probezeit bist), könnte es tatsächlich Probleme geben.

Gruß

Der Chaosmanager

Ist es nicht seit einiger Zeit so, dass es nicht nur ein ANTRAG ist?

Seit dem diese Papierberge für ein Darlehen erforderlich sind, wird, meine ich, erst nur die Selbstauskunft eingetippt, dann das Schufaformblatt unterschrieben und die Bank prüft.

Ist das Ergebnis positiv, wird der VERTRAG gedruckt. Dieser ist evtl. an Auflagen/Bedingungen geknüpft, wie das die gemachten Angaben noch durch Belege wie z.B. Gehaltsabrechnung belegt werden müssen...

Oder ist das dann der ANTRAG statt VERTRAG....

Jedenfalls war es bei uns die letzten 2 male so, dass erst der Papierwulst gedruckt wurde, nachdem das ok der Bank da war. Was ja eigentlich innerhalb Minuten der Fall ist.

Später kommt auf jeden Fall noch ein Schrieb von der Bank, wo noch mal die Annahme bestätigt wird.

Aber in diesem Fall hier. Der Verkäufer hätte sich sicher geäussert, wenn was wäre. Kannst von einer Annahme ausgehen. Wenn du unsicher bist, frage doch nach, ob die Annahme komplett ist oder du noch irgendwelche Unterlagen einreichen musst.

Allerdings, wenn du dir selbst unsicher bist, ob der Kredit zugesagt wird... Übernimmst du dich evtl.?

BEN

am 27. Oktober 2015 um 8:18

Zitat:

@benprettig schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:03:39 Uhr:

 

Ist das Ergebnis positiv, wird der VERTRAG gedruckt. Dieser ist evtl. an Auflagen/Bedingungen geknüpft, wie das die gemachten Angaben noch durch Belege wie z.B. Gehaltsabrechnung belegt werden müssen...

Oder ist das dann der ANTRAG statt VERTRAG....

Jedenfalls war es bei uns die letzten 2 male so, dass erst der Papierwulst gedruckt wurde, nachdem das ok der Bank da war. Was ja eigentlich innerhalb Minuten der Fall ist.

Später kommt auf jeden Fall noch ein Schrieb von der Bank, wo noch mal die Annahme bestätigt wird.

Ein Vertrag ist immer eine zweiseitige Willenserklärung. Da ein Verkäufer bzw. Händler aber nicht rechtsverbindlich für die Bank unterzeichnen kann, ist der Ausdruck zunächst formal ein DarlehensANTRAG. Wäre es ein VERTRAG, müsste die Annahme ja nicht mehr bestätigt werden.

Ich kenne die Mercedes-Darlehensabwicklung nicht persönlich, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese anders verliefe.

Wenn Du auf Deine Darlehensunterlagen schaust, bin ich mir sicher, dass dort ANTRAG draufsteht.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:18:24 Uhr:

Zitat:

@benprettig schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:03:39 Uhr:

 

Ist das Ergebnis positiv, wird der VERTRAG gedruckt. Dieser ist evtl. an Auflagen/Bedingungen geknüpft, wie das die gemachten Angaben noch durch Belege wie z.B. Gehaltsabrechnung belegt werden müssen...

Oder ist das dann der ANTRAG statt VERTRAG....

Jedenfalls war es bei uns die letzten 2 male so, dass erst der Papierwulst gedruckt wurde, nachdem das ok der Bank da war. Was ja eigentlich innerhalb Minuten der Fall ist.

Später kommt auf jeden Fall noch ein Schrieb von der Bank, wo noch mal die Annahme bestätigt wird.

Ein Vertrag ist immer eine zweiseitige Willenserklärung. Da ein Verkäufer bzw. Händler aber nicht rechtsverbindlich für die Bank unterzeichnen kann, ist der Ausdruck zunächst formal ein DarlehensANTRAG. Wäre es ein VERTRAG, müsste die Annahme ja nicht mehr bestätigt werden.

Ich kenne die Mercedes-Darlehensabwicklung nicht persönlich, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese anders verliefe.

Wenn Du auf Deine Darlehensunterlagen schaust, bin ich mir sicher, dass dort ANTRAG draufsteht.

Gruß

Der Chaosmanager

Du hast vollkommen recht!

Daran habe ich nicht gedacht, das der Verkäufer ja nicht für die Bank unterschreiben kann.

Jetzt haben wir es.

Aber, wie gesagt, mit so nem Antrag und seinen Bedingungen kann man ja nen halben Ordner füllen, von daher, würde ich als Vorgesetzter den MA in den Allerwertesten treten, wenn der druckt, bevor das ok da ist...

Ist es nicht so das der Verkäufer einen Onlinezugang zum Bankenportal hat und hier dann die grüne oder rote Ampel kommt. Und wenn die dann grün ist kann man weiter ausfüllen und drucken?

am 27. Oktober 2015 um 11:15

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:59:01 Uhr:

Ist es nicht so das der Verkäufer einen Onlinezugang zum Bankenportal hat und hier dann die grüne oder rote Ampel kommt. Und wenn die dann grün ist kann man weiter ausfüllen und drucken?

Ja, das ist ja laut den Schilderungen des TE auch geschehen. Trotzdem muss der Darlehensnehmer noch den Darlehensantrag unterschreiben und die Bank prüft dann nochmals, bevor der Antrag endgültig angenommen wird.

Gruß

Der Chaosmanager

Solange der Käufer (Kreditnehmer) noch Daten (und sei es die Unterschrift) setzen muss, wird der Vertragsschluss immer erst nach Erhalt, Prüfung und Bestätigung der Bank zustande kommen. Eine Art "Invitatio" Vertrag, wie es bei Versicherungen möglich ist, kenne ich aus dem Bankwesen bis dato nicht.

Ferner sollte ggf. der Verkäufer den Wagen am besten erst dann rausgeben, ummelden, zulassen, wenn die Widerspruchsfrist des Kreditnehmers abgelaufen ist.

Natürlich könnte man ggf. die Sache beschleunigen, wenn man schriftlich von sich gibt, dass man diese Frist zur Kenntnis genommen hat, aber nicht nutzen wird (ob das rechtlich Bestand hat, weiß ich nicht)

Ähnlich ist es im Übrigen beim Leasing - komme ich als Neukunde wo an und der Verkäufer kennt mich nicht, wird er den ausgehandelten Leasingvertrag 14 Tage nach Unterschrift in die Schublade legen und erst dann die Bestellung des Kfz vornehmen.

Hallo,

 

ich habe vor 4 Wochen einen Benz mit Anzahlung und Finanzierung gekauft. Die Prüfung für die Bank erfolgte bei mir sofort online und konnte mir direkt zugesagt werden. (Niederlassung)

 

Ich habe später von der Bank nur nochmal eine Bestätigung und die Teilzahlungsübersicht bekommen.

am 29. Oktober 2015 um 11:40

Zitat:

@Coestar schrieb am 29. Oktober 2015 um 10:45:54 Uhr:

 

 

Ähnlich ist es im Übrigen beim Leasing - komme ich als Neukunde wo an und der Verkäufer kennt mich nicht, wird er den ausgehandelten Leasingvertrag 14 Tage nach Unterschrift in die Schublade legen und erst dann die Bestellung des Kfz vornehmen.

Dann habe ich bei meinem letzten LV wohl einen guten Eindruck gemacht. ;)

Zwischen Abschluss und Auslieferung/Zulassung (Lagerfahrzeug/Neuwagen) lagen 5 Tage ... Ich war Neukunde bei diesem Autohaus ...

Grüße

Der Chaosmanager

Lagerwagen oder Bestandfahrzeuge sind ja wider was anderes. Der Händler ist ja kein Teil des Konzerns und bestellt nen "ROSA 911" auf Kommission...Wenn der Kunde abspringt, dann hat der Händler das bestellte Auto an der Backe...

Ich hatte in der Kundschaft mal genau diesen Fall:

E320CDI Leasingvertrag gemacht - Händler bestellt gleichzeitig und wartet Widerspruchsfrist nicht ab - Leasingbank prüft und sagt: Vertrag geht nur gegen Sonderzahlung von X tsd. Euro. Kunde sagt NEIN - Händler hat aber den Wagen schon bestellt. Laut Kunde waren das schon lustige Gespräche....Hinterher hat man sich auch geeinigt....

am 29. Oktober 2015 um 14:11

Zitat:

@Coestar schrieb am 29. Oktober 2015 um 14:26:55 Uhr:

Lagerwagen oder Bestandfahrzeuge sind ja wider was anderes.

... wobei die Rückabwicklung eines bereits zugelassenen Autos auch nicht ohne wäre ....

Grüße

Der Chaosmanager

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