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Frage zu kfz-vericherung stellungnahme bei vertragsbruch

Themenstarteram 1. Januar 2017 um 10:12

Guten Tag

Ich habe heute einen Brief von meiner Versicherung erhalten und diese fordern mich zu einer Stellungnahme wegen vertragsbruch kann nur jemand vielleicht dabei helfen ?

Das Bild dazu folgt

Beste Antwort im Thema
am 1. Januar 2017 um 20:53

Der Versicherer unterstellt gar nichts, sondern fordert auf, die Sache zu erklären.

Er braucht auch keine Glaskugel. Offensichtlich liegen ihm zwei Angaben vor, welche eine Reaktion erzwingen.

Er "anberaumt" auch keine Vertragsstrafe, sondern weist auf die Möglichkeiten einer solchen hin, weswegen er u. a. eine Stellungnahme einfordert.

Wenn, hätte ... Fahrradkette.

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Wenn uns der TE hier nicht mehr Details zum vorliegenden Fall liefert, werden wir sein Frage nicht wirklich beantworten können.

Der TE hat falsche Angaben gemacht und wird nun zu Kasse gebeten.

So ist das Leben.

am 1. Januar 2017 um 16:59

Das ist auch gut und richtig so.

am 1. Januar 2017 um 20:46

Jetzt mal langsam:

  • Es ist bis dato noch nicht einmal klar, welche Angabe falsch ist: die aus der Schadenmeldung oder jene aus dem gestellten Antrag.
  • Es ist bis dato noch nicht einmal klar, wie die Abweichung zustande gekommen ist. Geirrt?, Verschrieben?; hat er überhaupt selbst den Antrag / die Schadenmeldung verfasst oder war es die Betreuung? Sind wirklich beim Versicherer unterschiedliche Angaben übermittelt worden oder handelt es sich vielleicht lediglich um einen Eingabefehler?

Alles unklar und Glaskugelleserei!

Der Versicherer kann anscheinend die Glaskugel bedienen. Er unterstellt durch die anberaumte Vertragsstrafe dem Versicherungsnehmer implizit, dass dieser vorsätzlich handelte; denn nur wenn vorsätzlich gehandelt wurde, kann man eine Vertragsstrafe erheben, zumindest nach marktgängigen AKB.

am 1. Januar 2017 um 20:53

Der Versicherer unterstellt gar nichts, sondern fordert auf, die Sache zu erklären.

Er braucht auch keine Glaskugel. Offensichtlich liegen ihm zwei Angaben vor, welche eine Reaktion erzwingen.

Er "anberaumt" auch keine Vertragsstrafe, sondern weist auf die Möglichkeiten einer solchen hin, weswegen er u. a. eine Stellungnahme einfordert.

Wenn, hätte ... Fahrradkette.

Die Versicherung arbeitet richtig und korrekt. Aufgrund der Angaben des Versicherungsnehmers muss sie nicht einmal diesen kulanten Schritt der Stellungnahme gehen. Die der Versicherung vorliegenden Angaben allein schon rechtfertigen die Prämienanpassung und auch die vertraglich vorgesehene Sonderleistung.

Dann könnte der Versicherungsnehmer widersprechen und alles richtigstellen. Die Versicherung hat den kundenfreundlicheren Weg gewählt.

Damit ist auch der Kommentar

Zitat:

Die Keule gleich anzudrohen finde ich schon ziemlich kundenunfreundlich.

nicht so ganz passend, wenn die Versicherung auf ihre vertraglichen Rechte hinweist.

am 2. Januar 2017 um 12:06

Nicht falsch verstehen, aber habt ihr das Schreiben gelesen?

Da ist doch wirklich nichts dran zu deuteln:

Zitat:

Zusätzlich können wir in diesem Fall eine Vertragsstrafe in höhe des Jahresbeitrag erheben.

Dieser Satz bedeutet nichts anderes als das die Versicherung nach ihrer Auffassung berechtigt ist eine Vertragsstrafe zu erheben; dies ist sie aber nur dann, wenn der TE vorsätzlich handelt:

Zitat:

Folgen von unzutreffenden Angaben

K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe von xx zu zahlen.

Der Satz ist somit nichts anderes als eine Unterstellung des Vorsatzes, der vom Versicherer zu beweisen ist und eine Unterstellung ist eben kein Beweis. Lediglich das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit obliegt dem TE. Grobe Fahrlässigkeit hat aber keine Vertragsstrafe zu folge.

Nochmal: Mir geht es nicht darum, dass der VR ungereimten klären und nach AKB auch mit den richtigen Merkmalen nacherheben will. Mit dem Schreiben schießt sie - dabei bleibe ich - über das vorerwähte legitime Ziel deutlich hinaus.

Wer hat denn schon mal eine Vertragsstrafe bezahlt?

Auch der zahlenmäßig größte K-Versicherer hatte dies mal in seinen AKB, aber da der Vorsatz fast nicht zu beweisen war, wurde das wieder gestrichen.

Der Versicherer möchte mit der Stellungnahme des VN vielleicht nur den Beweis??

am 2. Januar 2017 um 13:45

Nochmal: Hier wurde keine Keule geschwungen, sondern einfach das für eine Klärung Notwendige angefordert. Seelsorgerseminare sind für andere Berufsgruppen für den Umgang mit Sensibelchen (und Wortklaubern?) obligatorisch.

Wäre etwas an den Angaben zweifelhaft, hätte der TE das sicherlich der Versicherung mitgeteilt, anstatt hier einen Thread zu eröffnen. Wozu also die Angaben infrage stellen?

Ob die Versicherung es bei einer Nacherhebung der Prämie belässt oder ob zusätzlich eine Vertragsstrafe erhoben wird, kann nur die Versicherung selbst beantworten.

Vielleicht wird sogar, zusätzlich zur Nacherhebung plus Vertragsstrafe, noch die Kündigung ausgesprochen.

Ich sehe hier ganz klar Vorsatz und keine Fahrlässigkeit gegeben.

Oder glaubt jemand, der mit dem Führerschein Klasse B von der Polizei mit einem 7,5-Tonner erwischt wird, dass von einer Anzeige und Bestrafung wegen Fahrens ohne Führerschein abgesehen wird, egal mit welcher Mitleidsmasche argumentiert wird.

Man sollte auch das Wörtchen KÖNNEN nicht übersehen. Da ist nun wirklich keine Keule zu erkennen.

Wartet doch erstmal ab, was die TE auf die ganzen Fragen antworten wird ... oder eben auch nicht. ;)

Eben. Ohne nähere Angaben können wir hier alle auch nur Vermutungen anstellen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. Januar 2017 um 18:50:37 Uhr:

Eben. Ohne nähere Angaben können wir hier alle auch nur Vermutungen anstellen.

So schwer ist das doch nicht.

Nimm doch einfach an, dass die Versicherung recht hat und er jemanden hat fahren lassen, obwohl er wusste oder hätte wissen müssen, dass er das nicht durfte.

Jetzt sucht er hier Hilfestellung, wie er der Versicherung am besten ein X für ein U vormachen kann.

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