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Frage zu doppelter Haltelinie

Themenstarteram 17. April 2013 um 18:48

Hallo,

habe zu folgender Thematik schon einiges zusammengegooglet, bin allerdings noch nicht wirklich treffend fündig geworden, von daher hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt:

Also entsprechend meiner hervorragenden, angehängten Skizze können Fußgänger von den roten Fußwegen kommend im gelben Übergangsbereich dank ner Drückampel die Straße überqueren. Von links kommt eine kleine Seitenstraße ohne Ampel. Bis vor kurzem waren beide Haltelinien der Hauptstraße direkt vor dem Fußgängerübergangsbereich. Dazu kam jetzt noch die dick eingezeichnete Haltelinie ein Stückchen weiter vorne inklusive dem üblichen Schild in Richtung "bei rot hier halten".

Man will also bei Rotphasen den Autos aus der Seitenstraße kommend problemlos die Möglichkeit bieten, nach Norden abzubiegen. Soweit so durchdacht. Nur isses natürlich sinnlos, wenn deswegen von Süden kommende Autos jetzt nicht die Rotphasen bequem nutzen können, um in die Seitenstraße abzubiegen, beziehungsweise umzukehren - was auch nicht allzuselten notwendig ist, zumindest in meinem Fall.

Daher jetzt die Frage: Darf ich in diesem Fall die vorgezogene Haltelinie ignorieren? Wenn ich das bisher gefundene richtig interpretiere (wobei ich absolut nicht sicher bin) wäre es wohl so, dass es bei einer Missachtung der vorgezogenen Linie durchaus auch ein gewisses Verwarngeld ohne Punkte gibt, es jedoch keinen Rotlichtverstoß darstellt, da man nicht in den eigentlichen Schutzbereich der Ampel einfährt. Gibt aber natürlich auch oft die Meinungen "Voller Rotlichtverstoß" genauso wie "nö, das is legal". Auch gesetzestextlich bin ich bisher zumindest nicht schlauer geworden...

Schonmal Danke für eure Hilfe :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von geraet

Darf ich in diesem Fall die vorgezogene Haltelinie ignorieren?

Klar darfst du das. Aber wenn du dabei erwischt wirst wird's teuer.

Mögliche Folgen: 200,- € Bussgeld, 4 Punkte und 1 Monat zu Fuß.

Der Schutzbereich ist doch in dem Fall der Kreuzungsbereich.

Das kannst Du bestimmt begründen.

Ignorieren darfst Du du die erste Haltelinie nicht, wenn Du aber erst vor der 2. Haltelinie zum stehen kommst passiert auch nix, es sei denn an der ersten Linie steht definitiv ein Stopschild.

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Also ich hatte deswegen meinen Vater schon mal gefragt. Das Problem ist wohl das es in der STVO keine 2 Haltelinie gibt bzw. nicht beschrieben steht. Damit ist diese rechtsfreier Raum und jedes Gericht sieht das anders. Ich würde an der Ampel trotzdem in die Seitenstrasse einbiegen, allerdings habe ich auch eine Rechtsschutzversicherung, meinen vater der im Verkehrsrat sitzt und sich damit auskennt und zweitens darf man sowieso keinen Gefährden. Von daher währe ich da ziemlich schmerzfrei.

MfG

Mike

Zitat:

Original geschrieben von e30lion

Also ich hatte deswegen meinen Vater schon mal gefragt. Das Problem ist wohl das es in der STVO keine 2 Haltelinie gibt bzw. nicht beschrieben steht. Damit ist diese rechtsfreier Raum und jedes Gericht sieht das anders. Ich würde an der Ampel trotzdem in die Seitenstrasse einbiegen, allerdings habe ich auch eine Rechtsschutzversicherung, meinen vater der im Verkehrsrat sitzt und sich damit auskennt und zweitens darf man sowieso keinen Gefährden. Von daher währe ich da ziemlich schmerzfrei.

MfG

Mike

[offtopic]

Es ist völlig unerheblich, ob du eine Rechtsschutzversicherung hast oder ob dein Vater der Verkehrsminister (sorry, Mitglied des Verkehrsrats) ist - wenn du vor Gericht stehst oder den OWi-/Bußgeldbescheid kriegst. :)

[/offtopic]

am 19. April 2013 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Zitat:

Original geschrieben von e30lion

Also ich hatte deswegen meinen Vater schon mal gefragt. Das Problem ist wohl das es in der STVO keine 2 Haltelinie gibt bzw. nicht beschrieben steht. Damit ist diese rechtsfreier Raum und jedes Gericht sieht das anders. Ich würde an der Ampel trotzdem in die Seitenstrasse einbiegen, allerdings habe ich auch eine Rechtsschutzversicherung, meinen vater der im Verkehrsrat sitzt und sich damit auskennt und zweitens darf man sowieso keinen Gefährden. Von daher währe ich da ziemlich schmerzfrei.

MfG

Mike

[offtopic]

Es ist völlig unerheblich, ob du eine Rechtsschutzversicherung hast oder ob dein Vater der Verkehrsminister (sorry, Mitglied des Verkehrsrats) ist - wenn du vor Gericht stehst oder den OWi-/Bußgeldbescheid kriegst. :)

[/offtopic]

Nun, wenn es diese Anordnung in der StVO so nicht gibt, dann wäre ein betreffender Bußgeldbescheid rechtswidrig und könnte den Verdacht der Rechtsbeugung und Willkür aufkommen lassen. Wer bei dieser Situation einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte dann ja auch die Tatbestandsnummer wissen und hier mal zur Prüfung posten.

Auch könnte man dann vermuten, daß die betreffende Ortschaft das nur deshalb so angeordnet hat, um ahnungslose Kraftfahrer in die Gebührenfalle tappen zu lassen, um sie dann abzuzocken.

Wenn sowas rechtens sein sollte, dann könnte man ja auch, ich übertreibe mal, eine riesige Lücke zwischen der LZA und der Haltelinie aufbauen.

Es wäre wirklich hilfreich, wenn der TE mal einen Screenshot von der betreffenden Stelle bei Google Streetview erstellen könnte.

Themenstarteram 19. April 2013 um 16:21

Hallo zusammen,

wow, da wurd ja schon richtig viel zum Thema debattiert :) also wenn ich soweit die Quintessenz rausziehe: Es ist soweit nicht wirklich geregelt -> es käm im Zweifel vor Gericht -> nicht unwahrscheinlich das man verliert -> man bleibt lieber stehen bis es grün wird und versucht sich nicht über den Unsinn zu ärgern ;)

google maps koordinaten: 48.128976,11.502696, ist aber noch recht altes kartenmaterial an der stelle, die vorgezogene linie noch nicht ersichtlich.

am 15. August 2014 um 15:44

Hallo,

ich habe Ihren Artikel mit Interesse gelesen.

Als StVO-Kundiger kann ich folgendes zu dieser Verkehrsregelung beitragen:

1. Der § 37(2) StVO spricht von nur einer Haltlinie (Z.294).

2. Der Hinweis, "hier halten" ist falsch, denn "halten" wäre eine freiwillige Fahrtunterbrechung. Hier handelt es sich aber um eine Anordnung.

3. Wenn es nur eine Haltlinie für jede LZA pro Richtung gibt, dann müsste eine von beiden eine Wartelinie (Z. 341) sein.

4. Der § 11 StVO regelt, dass vor der Kreuzung oder Einmündung gewartet werden müsse, wenn es die Verkehrslage erfordert.

Eine saubere Lösung wäre also, wenn eine Wartelinie auf die Fahrbahn aufgebracht werden würde und ein Schild mit dem Hinweis "Bei rot hier warten" aufgestellt werden würde.

Eine Frage an die Verwaltung hätte ich auch noch: Welche der beiden Haltlinien wird denn derzeit eigentlich herangezogen um die Zeit festzulegen, die ein Fahrzeugführender nach rot die eine oder andere Haltlinie überfahren hat? ;-)

Viele Grüße, H.B.:cool:

Achtung Leichenschändung. Originalthread ist zwei Jahre alt.

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