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Frage zu Autoverkauf

Hallo,

ich will demnächst mein Auto verkaufen und habe eine Frage. Das Auto ist zur Zeit angemeldet und ich möchte es später abgemeldet an den Käufer weitergeben.

Nehmen wir an wir einigen uns auf einen Preis und ich setze danach einen Kaufvertrag auf. Nehme ich vor der Abmeldung des Pkws bereits den gesamten Betrag entgegen oder nimmt man eine Anzahlung. Mir geht es um folgendes. Beispielsweise melde ich den Wagen am nächsten Tag ab und der Käufer hat plötzlich kein Interesse mehr am Kauf. Und da man den Kaufvertrag nicht komplett ausgefüllt/unterschrieben hat, kommt ja somit auch noch kein Vertrag zustande und man kann nicht darauf bestehen, dass der Käufer den Vertrag erfüllt.

Kann jemand dazu etwas sagen.

Beste Antwort im Thema

Ich gehe hier von einem Verkauf privat an privat aus.

Die meisten Autos dürften am Wochenende den Besitzer wechseln. Demnach ist die Übergabe eines abgemeldeten Autos nicht so einfach, denn die Behörden haben geschlossen. Ein abgemeldetes Auto kann ich weder Probefahren noch mit nach Hause nehmen. Das schränkt die Zahl potentieller Käufer deutlich ein.

Natürlich kann ich das Auto auch angemeldet lassen und nach dem Verkauf abmelden. Im günstigsten Fall wohnt der Käufer in der gleichen Stadt und kann das Auto im Anschluss gleich ummelden. Wohnt der Käufer woanders, verläuft Überführung und Anmeldung schon etwas aufwändiger.

Auch nicht jedermanns Sache, die meisten schreckt´s halt ab. Mich übrigens auch. Ich würde auch keine 100 Kilometer fahren, ein Auto besichtigen, auf die Abmeldung warten, wieder 100 Kilometer fahren um die Papiere zu holen und dann nochmal 100 Kilometer fahren, um das Auto zu holen. Und möglicherweise brauche ich noch einen Begleiter, denn mein altes Auto muss ja auch wieder nach Hause. Welch Stress, Zeit und Geld....

Somit ist es schon eigentlich fast wurscht, ob Du nur eine Anzahlung verlangst oder den vollen Preis: du wirst froh sein, überhaupt einen Käufer zu finden und unterliegst dann ohnehin seinem Diktat.

Ich weiß gar nicht mehr, wie viele Autos ich in über 40 Jahren Autofahren schon verkauft habe. Die wurden alle angemeldet übergeben, Kopie des Kaufvertrages ging immer gleich an Versicherung und Zulassungsstelle. Früher halt per Karte (meist noch persönlich eingeworfen), heute alles online. Ich hatte noch nie ein Problem mit irgendeinem Nachbesitzer. Einzige Einschränkung: ich habe Autos immer nur im Inland verkauft.

 

Just my two Cent....

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Wenn das fahrzeug später aber nur noch für 500-, weniger verkauft werden kann (z.b. weil ein abgemeldetes Fahrzeug weniger potentielle Käufer anspricht) u.U schon.

 

Sollte halt geregelt sein.

am 1. Dezember 2017 um 6:17

Hallo 10,

tu es nicht, da können wir ein Buch über Schreiben, ich kenne Leute die haben ihr Auto auch vor dem Verkauf nicht abgemeldet, sämtliche vergehen, Rotlicht, Parkverbot, Versicherung usw. ging alles auf Kosten des Verkäufers.

Also,Fahrzeug unbeding vorher Abmelden.

Egal was er für eine Ausrede hat.

 

Gruß

Anette. :mad:

Zitat:

@Anette Halberstunde schrieb am 1. Dezember 2017 um 07:17:01 Uhr:

 

Hallo 10,

tu es nicht, da können wir ein Buch über Schreiben, ich kenne Leute die haben ihr Auto auch vor dem Verkauf nicht abgemeldet, sämtliche vergehen, Rotlicht, Parkverbot, Versicherung usw. ging alles auf Kosten des Verkäufers.

Also,Fahrzeug unbeding vorher Abmelden.

Egal was er für eine Ausrede hat.

 

Gruß

Anette. :mad:

Dann haben sie aber beim Verkauf grundlegende Fehler gemacht.

Kaufvertrag mit Übergabezeitpunkt.

Verkaufanzeigen an Zulassungsstelle und Versicherung.

Bei Strafzetteln etc. ist man damit komplett raus. Auch bei Unfällen steigt der eigene Schadensfreiheitsrabatt nicht.

Ja wenn der Käufer den Wagen nicht Ummeldet hat am evtl. mal etwas Ärger womöglich Post(Strafzettel) kommt die man entsprechend bearbeiten und zurückschicken muss.

GRuß tobias

So isses.

Die Verpflichtung, der Zulassungsstelle die Veräußerung nach §13(4) der FZV unverzüglich zu melden, wird in der Praxis wohl teils nur halbherzig wahrgenommen. Denn solange die Zulassungsstelle nichts von einem Halterwechsel weiß, werden die Tickets an den letzten bekannten Halter geschickt.

Auch meine Versicherung sendet mir innerhalb kürzester Zeit die Bestätigung der Kündigung wg. Veräußerung/Wegfalll Wagnis zu, gültig ab Zeitpunkt des Verkaufs.

Ich habe jedenfalls noch nie Steuern oder Versicherungen weiterzahlen müssen oder Tickets erhalten. War das wirklich nur Glück?

Zitat:

@Anette Halberstunde schrieb am 01. Dez. 2017 um 07:17:01 Uhr:

ich kenne Leute die haben ihr Auto auch vor dem Verkauf nicht abgemeldet, sämtliche vergehen, Rotlicht, Parkverbot, Versicherung usw. ging alles auf Kosten des Verkäufers.

Vielleicht solltest du den Leuten mal erklären, dass wir in DE keine Halterhaftung haben ;)

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 30. November 2017 um 14:03:56 Uhr:

Man darf mit dem abgemeldeten Fahrzeug und den entstempelten Kennzeichen am Abmeldetag auch noch bis 24Uhr fahren.

Aber nur Fahrten in Zusammenhang mit dem ZulassungsVerfahren. Der Erwerber darf mit den Entstempelten Kennzeichen nicht nach Hause fahren.

 

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

 

Und bei der Rückfahrt nach Entfernen der Stempelplakette ist die Fahrt des alten Halters zu sich nach Hause gemeint

 

Gruß m

Nochmals danke an alle für die Antworten.

Ich habe noch eine Frage zu Probefahrten.

Heute waren zwei Interessenten da. Als ich Ihnen vor der Probefahrt die Probefahrtsvereinbarung (ADAC Formular) vorgelegt habe, wollte der eine das Formular nachher wieder zurück haben und der zweite hat ganz auf die Probefahrt verzichtet. Habt ihr auch schonmal so etwas erlebt?

Der Trend geht ja eh dazu funktionsfähige Autos zu verschrotten - die Probefahrtsvereinbarung ist ein weiteres Mittel, den Kauf von gebrauchten Autos unattraktiv zu machen - Deiner wird dazu gehören...;)

Ich habe etliche Autos angemeldet verkauft und nie (passende Verträge) Probleme gehabt. Für Probefahrten ohne mich lasse ich mir für die Zeit der Probefahrt den Perso geben und den FS zeigen. Fertig.

Außerdem ist der ADAC Vertrag unvollständig, er verbietet IS Mitgliedern nicht, das Auto zu einer Autobombe umzubauen oder damit Weihnachtsmärkte zu besuchen...:D

Lass die Kirche im Dorf und lass Dir keine Probleme anschnacken oder einbilden, die es nicht gibt.

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